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Berlin | Urteile nach Farbattacke aufs Brandenburger Tor


Letzte Generation
Diese Strafe gibt es für die Farbattacke aufs Brandenburger Tor

Von dpa, raf

23.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Brandenburger TorVergrößern des Bildes
Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation sprühen im September 2023 das Brandenburger Tor mit oranger Farbe an (Archivbild): Nun ist ein Urteil gegen drei mutmaßlich Beteiligte gefallen. (Quelle: Paul Zinken/dpa/dpa)

Als das Berliner Wahrzeichen von Aktivisten der "Letzten Generation" mit orangener Farbe beschmiert wurde, empörten sich viele. Die Aktivisten finden den Protest weiter angemessen.

Erste Urteile im Fall der Farbattacke auf das Brandenburger Tor wurden gefällt. Sieben Monate nach dem Vorfall sind drei Mitglieder der Klimagruppe "Letzte Generation" zu Bewährungsstrafen von acht Monaten verurteilt worden. Sie waren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung angeklagt und von dem Amtsgericht Tiergarten schuldig gesprochen worden. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, hat gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Einspruch eingelegt.

Die Angeklagten im Alter von 22, 28 und 64 Jahren haben zugegeben, das Berliner Wahrzeichen am 17. September 2023 angesprüht zu haben. Sie argumentierten jedoch, dass es sich bei der Aktion, angesichts der Klimakatastrophe, um einen "angemessenen und notwendigen Protest" gehandelt habe.

"Beschädigung eines nationalen Denkmals"

Diese Ansicht wurde von Richterin Christine Mathiak zurückgewiesen. Sie wies darauf hin, dass in einer Demokratie andere Formen des politischen Protests vorhanden seien und die Beschädigung eines nationalen Denkmals nicht als geeigneter oder angemessener Protest gelten könne. Auch die "Letzte Generation" betonte die Symbolkraft des Ortes, der für die Wende stehe. Eine solche Wende wünschten sich die Aktivisten auch für die Klimapolitik, gaben sie bekannt.

Nun haben die Aktivisten eine Bewährungsstrafe erhalten. Bei der Festlegung des Strafmaßes ging die Richterin von einem Schaden in Höhe von rund 110.000 Euro aus. Die Gruppe Letzte Generation bezeichnete das Urteil als "drastisch" und kündigte eine Kundgebung vor dem Brandenburger Tor an.

Neben den nun Verurteilten sollen elf weitere Klimaaktivisten an der Aktion beteiligt gewesen sein. Ein erster Strafprozess gegen zwei mutmaßlich Beteiligte im Alter von 20 und 21 Jahren wurde zunächst ausgesetzt, da es Unstimmigkeiten über die Höhe der Reinigungskosten gibt.

Schaden von mindestens 110.000 Euro

Die Reinigungsarbeiten am Brandenburger Tor waren aufwendig und dauerten bis Anfang Dezember 2023. Das Land Berlin fordert in einer Zivilklage rund 142.000 Euro von den Aktivisten. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.

Insgesamt wurde im Zusammenhang mit dem Farbanschlag vom September in 14 Fällen Anklage erhoben. Im November 2023 war das Brandenburger Tor erneut Ziel einer Protestaktion von Klimaaktivisten. In diesem Fall wurde Anklage gegen zwei junge Frauen erhoben.

Die "Letzte Generation" setzt sich seit mehr als zwei Jahren für besseren Klimaschutz ein und führt regelmäßig Protestaktionen durch. Laut Staatsanwaltschaft haben die Aktivitäten der Gruppe bereits zu mehr als 4.000 Verfahren geführt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung "Letzte Generation"
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