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Laub vom Nachbarn auf dem Grundstück: Welche gesetzlichen Regelungen gelten


Anspruch auf Laubrente
Laub vom Nachbarn: Wer es entfernen muss

Die Bäume vom Nachbarn können zum Ärgernis werden, wenn sie Laub abwerfen und Ihr Grundstück damit bedeckt ist. Muss Ihr Nachbar das für Sie wegräumen?

Aktualisiert am 10.11.2023|Lesedauer: 2 Min.

Laub harken macht nur wenig Spaß. Zwar gibt es zahlreiche Methoden, die Ihnen die mühsame Arbeit erleichtern (mehr dazu hier), trotzdem gibt es im Herbst im Garten schönere Dinge zu tun. Noch ärgerlicher ist es, wenn das Laub und die Nadeln auf Ihrem Grundstück nicht von Ihren Bäumen, sondern von denen aus dem Nachbargarten stammen. Denn dann räumen Sie ja quasi den Dreck Ihres Nachbarn weg. Oder muss er das selbst tun?

Wo im Garten das Laub liegen bleiben darfVergrößern des Bildes
Laub entfernen: Es gibt deutlich angenehmere Gartenarbeiten. (Quelle: imago)

Wann Sie das Laub räumen müssen

In den meisten Fällen müssen Sie das Laub selbst räumen, auch wenn es von den Bäumen auf dem Nachbargrundstück kommt. Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen, die dazu führen können, dass der Nachbar für den Aufwand aufkommen und Ihnen zumindest eine finanzielle Entschädigung zahlen muss (die sogenannte Laubrente, siehe § 906 BGB).

Denn übersteigt der Aufwand, der mit dem Räumen und Entsorgen des Laubs einhergeht, das zumutbare Maß, kann man den Nachbarn in die Pflicht nehmen. Dann muss dieser regelmäßig einen bestimmten Betrag an den Betroffenen zahlen, der damit entweder seine eigene Arbeit oder die Dienstleistung eines Gartenpflegeunternehmens finanziert.

Wie es aussieht, wenn das Laub der Nachbarbäume die Regenrinne verstopft, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wann Sie keine Ansprüche haben

Wenn der Laubfall nur gering ist und sich die Reinigungsarbeiten auf ein zumutbares Maß beschränken, haben Sie keinen Anspruch auf eine Laubrente oder darauf, dass der Nachbar das Laub selbst entfernt.

Des Weiteren verfällt der Anspruch, wenn die Bäume auf dem Nachbargrundstück zu dicht an der Grundstücksgrenze stehen, Sie darin aber jahrelang kein Problem gesehen haben. Hätten Sie bereits beim Pflanzen der Bäume oder bei Ihrem Einzug moniert, dass der Abstand der Bäume zur Grundstücksgrenze zu gering ist, hätten diese entfernt werden müssen (Ausschlussfrist). Schweigen wird hingegen als eine Art Zustimmung gewertet.

Fazit

Das Laub von den Bäumen auf dem Nachbargrundstück müssen Sie in den meisten Fällen selbst räumen. Übersteigen die anfallenden Reinigungsarbeiten das zumutbare Maß, muss der Nachbar Sie allerdings für Ihre Arbeit finanziell entschädigen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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