Bei längerem Arbeitsausfall Ist Krankengeld pfändbar? Das müssen Sie wissen
Krankheit schützt vor Schulden nicht. Ob das Krankengeld pfändbar ist, hängt von der Höhe ab. Mit einem P-Konto schützen Sie Ihren monatlichen Freibetrag.
Als Entgeltersatzleistung zählt Krankengeld zu den laufenden Geldleistungen. Wenn für Ihr Konto ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) vorliegt, sind sowohl das Guthaben auf Ihrem Konto als auch alle Geldeingänge pfändbar. Wenn Sie Schulden haben und bisherige Mahnverfahren erfolglos waren, wird der PfÜB auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zum Zwecke der Zwangsvollstreckung Ihres Kontos erlassen.
Volle Pfändung von Krankengeld ohne P-Konto möglich
Liegt kein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) vor, ist Ihr Krankengeld in voller Höhe pfändbar. Sobald die Bank den PfÜB als Drittschuldner erhält, sperrt sie Ihr Konto und räumt Ihnen eine Frist von einem Monat ein. Innerhalb dieses Monats bleibt Ihr Geld zwar auf dem Konto, Sie haben jedoch keinen Zugriff darauf. Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto um, dürfen Sie über Ihr Guthaben im Rahmen der Pfändungsfreigrenze wieder verfügen. Verzichten Sie auf die Umwandlung, fließt das Geld nach Ablauf der Zeit an Ihren Gläubiger. Erfahren Sie hier alles über die Vor- und Nachteile eines P-Kontos.
Unpfändbarer Anteil von Krankengeld
Mit einem P-Konto haben Sie Anspruch auf Nutzung Ihres monatlichen Freibetrags. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Familienstand. So gilt seit 1. Juli 2023 ein Betrag von 1.409,99 Euro. Dieser kann durch verschiedene Umstände wie bestehende Unterhaltspflichten weiter steigen.
Krankengeld Nachzahlung erhalten – sie ist pfändbar
Bei einer Krankheitsdauer von sechs Wochen und mehr steht Ihnen Krankentagegeld zu. Die Krankenkasse zahlt es nach Bewilligung rückwirkend bis zum Datum der Antragsstellung aus. Geht diese Nachzahlung auf Ihrem Konto ein, ist sie ohne Pfändungsschutz in vollem Umfang pfändbar. Verfügen Sie über ein P-Konto, steht Ihnen der Pfändungsfreibetrag zur Verfügung. Eine einmalige Vollauszahlung des Geldes an Sie ist nicht möglich.
Direkt beim Arbeitgeber pfänden – bei Krankengeld nicht möglich
Bei einer klassischen Lohnpfändung zahlt Ihr Arbeitgeber direkt an den Gläubiger. Krankengeld erhalten Sie von der Krankenkasse, nicht von Ihrer Arbeitsstelle. Um eine direkte Auszahlung zu ermöglichen, muss der Gläubiger einen PfÜB an die Krankenkasse übermitteln. Der Ihnen zustehende Freibetrag bleibt auch bei der Direktpfändung geschützt. Die Krankenkasse darf nur darüberliegende Beträge direkt abführen.
- iww.de: "Krankengeld ist pfändbar"
- Schuldnerberatung.de: "Ist Krankengeld pfändbar?"
- Eigene Recherchen