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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Lokführer verrät Das passiert, wenn Sie im Zug rauchen
In Zügen herrscht ein striktes Rauchverbot. Welche schwerwiegenden Folgen es haben kann, wenn Sie sich trotzdem einen Glimmstängel anzünden.
Wer mit dem Zug quer durch Deutschland reist, ist meist mehrere Stunden unterwegs. Für Raucher kann das eine Qual werden, denn die wenigen Minuten Halt an den Bahnhöfen reichen kaum, um eine Zigarette zu rauchen. Da es jedoch keine Raucherabteile mehr gibt, weichen viele Fahrgäste gerne auf die Toilette aus. Das gibt allerdings Ärger.
Nicht nur Bußgeld: Rauchen im Zug ist verboten
In vielen Zügen ist es nicht mehr möglich, die Fenster zu öffnen. Wird in den Abteilen oder auf der Toilette geraucht, zieht der Qualm dann durch den gesamten Waggon und belästigt die anderen Fahrgäste. Darüber hinaus besteht beim Rauchen ein hohes Brandrisiko, beispielsweise wenn die Kippen danach einfach in die Mülltonne geworfen werden, in denen sich normalerweise Papiertücher oder andere leicht entzündliche Materialien befinden.
Wer sich dennoch heimlich auf der Toilette eine Zigarette anzündet, verstößt gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), begeht somit eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Anzeige rechnen.
Das passiert, wenn man im Zug raucht
Auf der Toilette befindet sich eine Lüftung, die mit einem Rauchmelder ausgestattet ist. Wird dieser aktiviert, erhält der Lokführer im Steuerwagen einen Alarm. Nun muss der Lokführer entscheiden, wie er beim Ertönen der sogenannten Brandklingel handelt. Er hat nämlich zwei Möglichkeiten, erklärt Peterle Sky, Lokführer im Regionalverkehr, auf seinem YouTube-Channel.
Fall 1: "Glimpfliches Ende"
Wird der Brandalarm ausgelöst, ruft der Lokführer einen Zugbegleiter an, damit dieser die Situation an dem Ort prüft, an dem der Brandmelder ausgelöst wurde – beispielsweise die Toilette. Meist fährt der Zug in diesem Fall weiter, so Sky. Ist der Verursacher nicht mehr dort, setzt der Zugbegleiter den Brandmelder zurück, macht den Raucher ausfindig und legt ihm eine Geldstrafe auf. Das wäre dann für alle Parteien glimpflich ausgegangen, so der Lokführer.
Auf Nachfrage von t-online teilte die Deutsche Bahn mit: "Wurde der Brandmelder aufgrund der Nichtbeachtung des Rauchverbotes ausgelöst, wird dies gemäß der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn als 'Missbrauch von Nothilfemitteln' ausgelegt und mit 200 Euro Strafe geahndet."
Fall 2: "Das wird teuer"
Wenn der Lokführer allerdings keinen Zugbegleiter hat, der die Situation prüfen kann, muss er selbst überprüfen, ob es sich um einen Notfall handelt. Das heißt, dass er den Zug anhalten muss. Zeitgleich setzt der Lokführer einen Notruf an die Zentrale ab: "Betriebsgefahr. Bitte alle Züge in dem Bereich anhalten [da hier ein Zug im Nothalt steht]. Der Grund ist ein Feuer im Zug", erklärt Sky. Denn brennt der Zug wirklich, könnten die Flammen auf entgegenkommende Züge übergreifen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass die Zuggäste vor lauter Panik die Notentriegelung aufreißen, sobald der Zug zum Halt gekommen ist, und aus dem Zug springen. Womöglich betreten sie dann das gegenüberliegende Gleis – fahren hierauf noch Züge, könnten die Fahrgäste erfasst werden.
In der Zwischenzeit hat der Notfallmanager, der den Notruf des Lokführers erhalten hat, die Feuerwehr zum Zug gerufen.
Das Problem, so Sky: Wenn es sich dabei um einen Fehlalarm handelte, weil jemand auf der Toilette geraucht hat, müssen alle Aktionen rückgängig gemacht werden. Die Feuerwehr muss abrücken, die Streckensperrung muss aufgehoben werden, die Verspätung des eigenen Zuges und die der anderen muss aufgeholt werden und so weiter, so der Lokführer. Und all das kostet sehr viel Geld. "Und jetzt raten Sie einmal, wer das bezahlen darf?", fragt der Lokführer verschmitzt. Und stellt klar: "Der Verursacher. Der, der geraucht hat."
Strafe: So teuer ist rauchen im Bahnhof
In Bahnhöfen und auf Bahnsteigen ist das Rauchen nur in ausgewiesenen Zonen gestattet – und zwar schon seit 2007. Damit sollen vor allem Nichtraucher vor gesundheitlichen Schäden durchs Passivrauchen geschützt werden (BNichtrSchG).
Ein Verstoß gegen das BNichtrSchG kann mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe bestraft werden (§ 5 Bußgeldvorschrift BNichtrSchG, § 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). Die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes und das Einfordern von Bußgeldern im Bereich der Bahnhöfe sei dabei Sache der Bundespolizei, erklärt ein Sprecher der Deutschen Bahn auf Nachfrage von t-online. Und ergänzt: "Bei Verstößen gegen das Rauchverbot kann die DB ein Hausverbot erteilen."
Gibt es eine Ausnahme für E-Zigaretten?
Viele Raucher gehen davon aus, dass E-Zigaretten oder Verdampfer keine "richtigen" Zigaretten sind und diese daher von dem Verbot nicht betroffen sind. Doch das stimmt nicht. Denn in der Hausordnung der Deutschen Bahn heißt es: "Folgendes ist untersagt: Rauchen, einschl. E-Zigaretten und Verdampfern, außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche." Aber auch in Zügen darf derartige Technik nicht verwendet werden. Aus diesem Grund werden ebenfalls die Brandmelder ausgelöst, sobald E-Zigaretten oder Verdampfer konsumiert werden. Es drohen die gleichen Strafen.
- Schriftliches Interview mit der Deutschen Bahn am 13.02.2023
- gesetze-im-internet.de "Bundesnichtraucherschutzgesetz"
- deutschebahn.com "Hausordnung"
- youtube.com "Was passiert wirklich, wenn man in der Zugtoilette heimlich raucht?"