Nachlass regeln Testament: Das ist zu tun, wenn sich Ihr letzter Wille ändert
Das Leben kann die Umstände eines Erblassers stark beeinflussen, sodass sich auch der letzte Wille ändert: Das sollten Sie dann beim Testament beachten.
Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, müssen Sie unter Umständen auch Ihr Testament ändern. Ein eigenständiges Testament können Sie einfach ändern oder ergänzen. Wurde das Testament notariell erstellt, muss auch bei der Änderung ein Notar eingeschaltet werden.
Testament verändern – das bedeutet es
Ein Testament, häufig auch letzter Wille genannt, beinhaltet die Entscheidung über die Verwaltung und Verwahrung des Erbes einer Person. Bei einem frühzeitig erstellten Testament können sich Umstände ergeben, die eine Änderung erforderlich machen. Ob persönliche Meinung oder das Ableben potenzieller Erben, die Möglichkeiten sind vielfältig.
Das eigenständige Testament ändern – so funktioniert es
Ein Testament, das eigenständig verfasst wurde, können Sie auch eigenhändig verändern. Sie haben dafür zwei Möglichkeiten:
- Schriftliche Veränderungen im bereits vorhandenen Dokument
- Komplette Neuerstellung Ihres Nachlasses
Schreiben Sie Ihr Testament handschriftlich und versehen es mit einem Datum. Das nicht mehr gültige Dokument ist zu vernichten. Liegen zwei Testamente vor, ergeben sich Schwierigkeiten bei der Erbverteilung im Falle Ihres Todes. Sie dürfen die Inhalte eines Testaments beliebig ändern. Für die Legitimation des neuen oder veränderten Testaments ist eine handschriftliche Signatur erforderlich.
Das notarielle Testament ändern – nur beim Notar möglich
Ein notarielles Testament wird amtlich verwahrt und darf nur unter notarieller Aufsicht und Beglaubigung verändert werden. Wenden Sie sich an einen Notar, der Zugriff auf Ihr Testament hat. Bei der Änderungen können einzelne Punkte optimiert oder ein ganz neues Testament verfasst werden. Das vorherige Dokument wird vollständig vernichtet, um Verwechslungsgefahr zu vermeiden.
Soll das alte notarielle Testament noch in einem bestimmten Umfang gelten, halten Sie dies ausdrücklich schriftlich fest und erklären Sie, in welchem Umfang die Gültigkeit noch gewünscht ist.
Neues Testament schlägt altes Testament
Finden sich zwei Testamente, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt worden sind, so tritt das spätere Testament an die Stelle des früheren. Dies gilt vor allem, wenn sie sich inhaltlich widersprechen. Es wird dann davon ausgegangen, dass der Erblasser seinen Willen später geändert hat.
Auch wenn nirgends ausdrücklich bestimmt ist, dass das frühere Testament nicht mehr gelten soll, ist im Zweifel davon auszugehen. Dies gilt jedoch nur, wenn sich ausdrücklich feststellen lässt, dass das zweite Testament später verfasst wurde.
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