Zahlungsverkehr So lösen Sie bei Ihrer Bank einen Verrechnungsscheck ein
Schecks kennen viele nur noch aus dem Fernsehen – doch auch heute können Sie noch in die Verlegenheit kommen, einen Verrechnungsschecks einzulösen.
Kurz das Scheckheft gezückt und die Schuld ist beglichen: Vor allem aus Filmen kennen viele Menschen dieses Bild. Meist führten die vermögenden Menschen das Scheckheft in der Brusttasche ihres maßgeschneiderten Anzuges. Doch statt ihre schwunghafte Unterschrift auf ein dünnes Papier zu platzieren, zücken immer mehr Menschen heutzutage das Handy, wenn es um Überweisungen geht.
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Ausgedient hat der Scheck deswegen aber noch nicht: Auch heute können Ihnen noch Schecks begegnen, etwa wenn Ihnen eine Versicherung Geld erstattet. In diesen Fällen werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen V-Scheck – die Kurzform für einen Verrechnungsscheck und die üblichste Scheckart in Deutschland – erhalten. t-online erklärt, was sich dahinter verbirgt und was Sie beachten sollten.
Was ist ein Verrechnungsscheck?
Ein Verrechnungsscheck ist wie ein Orderscheck und ein Barscheck ein Wertpapier, mit der der Aussteller des Schecks seine Bank anweist, Geld an Sie als einlösende Person auszuzahlen. Beim Verrechnungsscheck erhalten Sie im Gegensatz zum Barscheck aber kein Bargeld, sondern das Geld wird Ihrem Konto gutgeschrieben.
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Einen Verrechnungsscheck erkennen Sie daran, dass er mit dem Vermerk "Nur zur Verrechnung" markiert ist. Dieses Verfahren soll Sie und den Aussteller des Schecks vor Missbrauch schützen, denn die Bank kann klar nachvollziehen, wer den Scheck eingelöst und damit das Geld erhalten hat.
Was unterscheidet den Verrechnungsscheck von anderen Scheckarten?
Neben den Verrechnungsscheck gibt es es auch Orderschecks und Barschecks. Ein Orderscheck ist eine noch sicherere Variante des Verrechnungsschecks. Denn: Einen Verrechnungsscheck kann eigentlich jeder einlösen, ohne dass er nach einer Berechtigung gefragt wird.
Bei einem Orderscheck wird dagegen der Name des Berechtigten auf dem Scheck vermerkt, sodass nur dieser den Scheck einlösen darf. Der Scheck wird dazu noch einmal auf der Rückseite vom Zahlungsempfänger unterschrieben.
Einlösen können Sie die Schecks bei der Bank. Die hat mit Orderschecks größeren Aufwand, weil sie prüfen muss, ob der Inhaber oder Überbringer des Schecks zur Auszahlung berechtigt ist.
Gibt es einen Überbringer, müssen diesem die Empfangsrechte des Geldbetrags übertragen worden sein. Dieser Vorgang nennt sich Indossament (mehr dazu lesen Sie hier).
Bei einem Barscheck bekommen Sie das Geld bar ausgezahlt. Dafür müssen Sie allerdings zu der Bank gehen, auf deren Konto der Scheck ausgestellt ist. Bei einem Verrechnungsscheck wenden Sie sich stattdessen an Ihre eigene Hausbank, müssen also nicht zur Bank des Ausstellers.
Wichtig:
Wenn das Konto des Scheckausstellers nicht gedeckt ist, kann eine Bank auch die Auszahlung des Schecks verweigern – egal, ob es Sich um einen Verrechnungs-, einen Order- oder einen Barscheck handelt.
Wie löse ich den Verrechnungsscheck ein?
Um einen Verrechnungsscheck einzulösen, müssen Sie ein entsprechendes Einlösungsformular ausfüllen – ähnlich wie bei einer Überweisung. Dieses liegt in Ihrer Bank bereit. Sie müssen dort Ihre Bankverbindung eintragen, das Formular datieren und unterschrieben.
Sind Sie Kunde bei einer Direktbank ohne Filialen, kann das Scheckformular meist aus dem Internet geladen werden. Sie drucken es aus, tragen die notwendigen Daten ein und schicken es mit dem Scheck per Post an die Bank.
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Falls das Formular nicht im Internet verfügbar ist, sollten Sie dem Verrechnungsscheck ein kurzes Anschreiben mit Angaben zum Ihrem Konto, auf welches die Gutschrift erfolgen soll, beifügen. Eine reine Onlineabwicklung zum Einlösen des Schecks ist nicht möglich.
Bei Verrechnungsschecks brauchen Sie aber etwas Geduld, bevor Sie sich über das Geld freuen können. Bis zu zehn Tagen kann es dauern, bis die Bank die Summe Ihrem Girokonto gutschreibt.
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Bei vielen Banken fallen für das Einlösen von Schecks zudem Gebühren an – unabhängig davon, um welche Scheckart es sich handelt. Das sollten Sie bedenken, wenn Sie vor der Wahl stehen, ob Sie Ihre Zahlung über einen Scheck oder eine Überweisung erhalten möchten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie einen Verrechnungsscheck einlösen wollen, dürfen Sie nicht zu lange warten, denn es gilt eine Vorlagefrist von acht Tagen für deutsche Schecks. Bei europäischen Schecks erhöht sich die Frist auf 20 Tage, bei anderen Ländern sogar auf 70 Tage.
Nach Ablauf der Frist sind die Banken nicht mehr verpflichtet den Scheck einzulösen – die meisten tun es dennoch aus Kulanz. Nach der Einreichung des Schecks dauert es meist einige Tage, bis das Geld gutschrieben wird, da die Bank zunächst prüft, ob das Konto des Scheckausstellers gedeckt ist.
Eigene Recherche
Volksbank-Raiffeisenbanken: Verrechnungsscheck einlösen
Sparkasse: Verrechnungsscheck. Daran erkennen Sie ihn.
Financescout24:Verrechnungsscheck & Co: Die Scheckarten im Überblick