Pflichten, Kosten, Häufigkeit Schornsteinfeger: Wann er Ihnen aufs Dach steigen muss
Schornsteinfeger bringen Glück. So lautet ein altes Sprichwort. Vor allem sorgen sie aber dafür, dass die Feuerstätten im Haus sicher sind. Doch kann man sich den Kaminkehrer selbst aussuchen? Und was ist, wenn er zu teuer ist?
Inhaltsverzeichnis
- Was macht ein Schornsteinfeger?
- Kann man seinen Schornsteinfeger frei wählen?
- Wie oft muss der Schornsteinfeger prüfen?
- Was ist ein Feuerstättenbescheid?
- Was ist eine Feuerstättenschau?
- Was kostet ein Schornsteinfeger?
- Gibt es eine Schornsteinfeger-Pflicht?
- Kann man den Schornsteinfeger einfach wechseln?
- Wie viel verdient ein Schornsteinfeger im Monat?
- Was darf der Schornsteinfeger nicht?
Sie sind bekannte Glücksboten: die Schornsteinfeger. Etwas Asche vom Kaminkehrer im Gesicht oder das Berühren der goldenen Knöpfe soll Gutes bringen. Seinen Ursprung hat dieser Aberglauben im Mittelalter. Damals fingen Häuser leichter und häufiger Feuer als heute. Der Schornsteinfeger brachte durch seine Arbeit Sicherheit und somit Glück ins Haus.
Was macht ein Schornsteinfeger?
Vor Jahrzehnten zählte es noch zu seiner Hauptaufgabe, mit einer Bürste den Ruß aus den Schornsteinen zu fegen. Doch das ist lange her. Heute haben die Kaminkehrer neben dem Schornstein sämtliche Heizungs-, Abgas- und Lüftungsanlagen eines Hauses im Blick.
Dabei checken sie, ob Anlagen betriebs- und brandsicher sind. "Mit komplizierten Messverfahren kontrollieren die Fachleute Emissionen jeglicher Art, etwa Feinstaub oder Kohlenmonoxid", erklärt Daniel Fürst, Erster Vorsitzender des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger. Zudem überprüft der Schornsteinfeger, ob die Feuerstätten effizient arbeiten und Gasleitungen dicht sind.
Die Schornsteinfeger gehören sogenannten Landesinnungsverbänden (LIV) beziehungsweise Innungen an – das sind Zusammenschlüsse von Handwerkern desselben Gewerbes. Als Experten vor Ort sind sie Ansprechpartner für die Energie- und Wärmewende. Dafür bewerten die Schornsteinfeger die Energieeffizienz von Gebäuden, erstellen Energieausweise und empfehlen sinnvolle energetische Sanierungsarbeiten am Haus.
Info
Ein Energieausweis oder Energiepass zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist – oder mit anderen Worten: ob die verfügbare Energie optimal ausgenutzt und nicht verschwendet wird. Lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Dokument.
Kann man seinen Schornsteinfeger frei wählen?
Bis zum Jahr 2012 dachte der Kaminkehrer automatisch immer mit. Jedes Jahr lag unaufgefordert ein kleiner Zettel im Briefkasten. Damit kündigte der Schornsteinfeger seinen Besuch an. Zuverlässig hat der für den Bezirk zuständige Handwerker seine Arbeit verrichtet.
Bereits seit 2013 dürfen sich Hausbesitzer aber selbst den Fachmann suchen beziehungsweise bestellen. Den jeweiligen Handwerksbetrieb kann man zum Beispiel online recherchieren. Der hier ausgewählte Schornsteinfeger muss jedoch im Schornsteinfegerregister des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) aufgeführt sein. Denn nur diese erfüllen die Voraussetzungen zum selbstständigen Ausüben von Schornsteinfegerarbeiten. Hier geht's zur Registerauskunft
Wie oft muss der Schornsteinfeger prüfen?
Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Denn hier ist zwischen "freien" und "hoheitlichen" Aufgaben zu unterscheiden. So will es das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG). Zu den "freien" zählen das Kehren, Überprüfen und Messen von Heizungen. Die Intervalle, in denen der Schornsteinfeger vorbeischauen muss, hängen jeweils von der Art der Heizung ab:
Heizungsart | Kehren/Überprüfen | Messen |
---|---|---|
Ölheizkessel/Ölbrennwertkessel | jährlich | alle 2–3 Jahre |
Ölheizkessel (raumluftunabhängig) | alle 2 Jahre | alle 2–3 Jahre |
Gasheizkessel/Gasbrennwertkessel | jährlich | alle 2–3 Jahre/nie |
Gasbrennwertkessel (Überdruck-Abgasanlage) | alle 2 Jahre | nie |
Gasheizkessel (raumluftunabhängig) | alle 2 Jahre | alle 2–3 Jahre |
Kamin-/Kachelofen (regelmäßig in Heizperiode genutzt) | 3-mal jährlich | nie |
Kamin-/Kachelofen (mehr als gelegentlich genutzt) | 2-mal jährlich | nie |
Kamin-/Kachelofen (gelegentlich genutzt) | 1-mal jährlich | nie |
Kamin-/Kachelofen (betriebsbereit, aber unbenutzt) | 1-mal jährlich | nie |
Pelletofen | 2-mal jährlich | nie |
Heizkessel (feste Brennstoffe) | 2-mal jährlich | alle 2 Jahre |
Quelle: Stiftung Warentest (Stand: 5.2.2019)
Dagegen zählt eine Feuerstättenschau sowie das Ausstellen eines Feuerstättenbescheids zu den "hoheitlichen" Arbeiten. Diese darf – im Gegensatz zu den "freien Aufgaben" – nur der Bezirksschornsteinfeger durchführen.
Was ist ein Feuerstättenbescheid?
Die Fristen, in denen die Heizung gekehrt, überprüft und gemessen werden muss, stehen im sogenannten Feuerstättenbescheid. Jeder Hauseigentümer sollte ihn vom Bezirksschornsteinfeger erhalten haben. Der Bescheid listet die Feuerstätten auf und protokolliert, welche Arbeiten in welchem Zeitraum an der Anlage gemacht werden müssen. Laut dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks sind das
- Messungen
- Überprüfungen
- Reinigungsarbeiten
Letztere betreffen Gas- und Ölheizungsanlagen, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe einschließlich ihrer Abgasanlagen sowie das Reinigen von Schornsteinen für Kamin- und Kachelöfen, offene Kamine und andere Öfen für feste Brennstoffe.
Wie viel kostet ein Feuerstättenbescheid?
Die Kosten für den Feuerstättenbescheid sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt. Der Bescheid kostet je nach Menge der Feuerungsanlagen zwischen 10 und 40 AW (Arbeitswerte). Die Höhe ist je nach Bundesland verschieden. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von einer Minute. Die eigentliche Gebühr ergibt sich aus der Multiplikation des Arbeitswertes mit 1,20 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 Prozent.
Preis-Beispiel
Danach kostet ein Feuerstättenbescheid für bis zu drei Feuerstätten zehn Arbeitswerte, umgerechnet etwa zehn Euro. Die maximalen Kosten für das Dokument betragen 30 Arbeitswerte.
Was ist eine Feuerstättenschau?
Zudem gibt es noch eine sogenannte Feuerstättenschau. Diese findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt, wobei dazwischen mindestens drei Jahre vergehen sollten. Zudem ist eine Feuerstättenschau immer dann notwendig, wenn zum Beispiel eine neue Heizung in Betrieb genommen wird. Die Feuerstättenschau gilt für alle Arten von Heizungen (Öl, Gas, Holz, Kohle, Pellets) und übernimmt ausschließlich der Bezirksschornsteinfeger.
Info
Die Kosten für die Feuerstättenschau können Vermieter über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen und in der jährlichen Nebenkostenabrechnung aufführen.
Was kostet ein Schornsteinfeger?
Auch diese Frage gibt es keine einheitliche Antwort. Die Kosten für die "hoheitlichen" Aufgaben – wie Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid – sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gesetzlich festgelegt.
Die regelmäßigen "freien", privatwirtschaftlichen Aufgaben unterliegen allerdings keiner Gebührenordnung. Hier ist wichtig, für welchen Anbieter (Schornsteinfegerbetrieb) sich der Hausbesitzer entscheidet. Das Verbraucherportal Verivox geht von einem Sparpotenzial von zehn bis 30 Prozent aus. Stiftung Warentest weist allerdings darauf hin, dass zusätzliche Anfahrtswege und Formalitäten den Preisvorteil oft verringern. Mit welchen Kosten Vermieter und Hausbesitzer rechnen müssen, hängt zugleich von Alter, Nutzung und Art der Heizung ab:
Heizungsart | Schornsteinfeger-Kosten (im Durchschnitt) |
---|---|
Öl-/Gasheizung (herkömmlich) | ca. 40–50 Euro |
Öl-/Gasheizkessel (raumluftunabhängig) | ca. 20–40 Euro |
Holz-/Pelletheizung | ca. 40–60 Euro |
Kamin-/Kachelofen (gelegentlich genutzt) | ca. 20–30 Euro |
Kamin-/Kachelofen (häufig genutzt) | ca. 70–80 Euro |
Quelle: Verivox
Gibt es eine Schornsteinfeger-Pflicht?
Ja, Haus- und Immobilienbesitzer sind in Deutschland verpflichtet, ihre Feuerstätten regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrollieren zu lassen – das gilt sowohl für das Kehren, Überprüfen und Messen von Heizungen als auch für die Feuerstättenschau.
Kann man den Schornsteinfeger einfach wechseln?
Ja, wenn die "Chemie" zwischen Ihnen und dem Schornsteinfeger nicht stimmt, oder Sie ihn schlichtweg zu teuer finden, können Sie ihn wechseln. Allerdings sind Sie als Hauseigentümer verpflichtet, Ihren neuen Schornsteinfeger bei Ihrem Bezirksbeauftragten zu melden, dass die Aufgaben erledigt wurden. Dieser hält das in dem Kehrbuch fest. Gehen die Formulare nicht rechtzeitig bis zu 14 Tage nach dem Ende der Frist ein, meldet der Bezirksschornsteinfeger das der zuständigen Verwaltungsbehörde – etwa dem Landratsamt.
Info
Das Amt setzt dann eine zweite Frist fest. Je nach Bundesland kostet dieses Versäumnis 40 bis 100 Euro Strafe.
Lässt der Hausbesitzer auch die zweite Frist verstreichen, wird die Behörde selbst tätig: Sie beauftragt den Bezirksschornsteinfeger mit den Arbeiten. Wenn notwendig, öffnet ein Schreiner oder Schlüsseldienst die Tür und verschafft den Verantwortlichen so Zutritt. Die Behördenmacht hat einen Grund: Aus Sicherheitsgründen brauchen Feuerstätten regelmäßig eine Wartung. Dieser Einsatz kann mehrere hundert Euro kosten – und zwar ebenfalls den Hausbesitzer.
Wie viel verdient ein Schornsteinfeger im Monat?
Das Gehalt hängt von Bundesland, Region, Gesellenjahr, Zusatzqualifikationen und Betrieb ab. Im ersten Gesellenjahr verdienen Schornsteinfeger gemäß Bundestarifvertrag 13,62 Euro brutto je Stunde. Als Schornsteinfegermeister sind zwischen 18,57 Euro bis 19,22 Euro brutto je Stunde drin.
Das sind bei einer 40-Stunden-Woche circa 3.000 Euro brutto monatlich beziehungsweise 36.000 Euro brutto jährlich. Manche Arbeitgeber zahlen gegebenenfalls auch vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung und Weihnachtsgeld.
Was darf der Schornsteinfeger nicht?
Stiftung Warentest weist darauf hin, dass einige Bezirksschornsteinfeger versuchen, ungefragt zusätzliche Leistungen zu verkaufen. Dazu zählt zum Beispiel der Einbau von Rauchmeldern. Auch die sogenannte Gashausschau bietet mancher Schornsteinfeger gern an. Diese kann – wie auch das Einbauen der Rauchmelder – der Hauseigentümer oder Vermieter aber selbst übernehmen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V.
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
- Stiftung Warentest: "Schornsteinfeger: Warum nur wenige Hauseigentümer ihr Wahlrecht nutzen"
- Verivox: "Schornsteinfeger Kosten, Aufgaben & Häufigkeit"