Rechte als Arbeitnehmer Arztbesuch während der Arbeitszeit – ist das erlaubt?
Wer von morgens bis abends arbeitet, hat selten Zeit für Arzttermine. Wir erklären, in welchen Fällen ein Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt und zulässig ist.
Termine beim Arzt sind Privatsache. Als Arbeitnehmer müssen Sie diese so legen, dass sie nicht mit Ihrer Arbeitszeit kollidieren. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Ihr Arbeitgeber Sie zum Arzt gehen lassen muss.
Erlaubte Arztbesuche während der Arbeitszeit
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (Arbeitszeit § 616 BGB) ist eine Freistellung für den Arztbesuch während der Arbeitszeit in diesen Fällen erlaubt:
- Sie sind nicht arbeitsunfähig erkrankt.
- Der Arztbesuch ist medizinisch notwendig.
- Es gibt keine Alternative außerhalb der Arbeitszeit.
- Sie leiden unter akuten Schmerzen (Zahnschmerzen, akute Verletzung), arbeiten nach der Behandlung aber weiter.
Gibt es für Sie die Möglichkeit, einen Termin nach der Arbeitszeit zu vereinbaren, nutzen Sie diese. Liegen die Sprechzeiten Ihres Arztes immer innerhalb Ihrer Arbeitszeiten, stellt der Arbeitgeber Sie frei. Beachten Sie, dass eine Notwendigkeit des Termins erforderlich sein muss. Der Arzt stellt Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung aus.
Sind Arztbesuche Arbeitszeit?
Gehen Sie während der Arbeitszeit zum Arzt, braucht es einen berechtigten Grund. Liegt dieser nach § 616 BGB vor, zählt der Arztbesuch als Arbeitszeit. Sie müssen die versäumte Zeit nicht nacharbeiten.
Wäre Ihr Arztbesuch auch außerhalb Ihrer Arbeitszeiten möglich, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Je nach Betrieb ist Kulanz möglich. Bieten Sie an, die versäumte Zeit zu späterer Zeit nachzuarbeiten oder angesammelte Überstunden auf diese Weise abzubauen.
Informationspflicht – das darf der Arbeitgeber fragen
Bei einer Krankmeldung darf Ihr Arbeitgeber den Grund nicht erfragen. Bitten Sie um Freistellung für einen Arzttermin, hat der Arbeitgeber jedoch Rechte. Fragen hinsichtlich der Notwendigkeit sind zulässig. Den genauen Grund dürfen Sie verschweigen. Legen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes vor, dass der Termin zwingend notwendig und nicht anders möglich war. So sichern Sie sich Ihre Lohnfortzahlung.
- ihk.de: "Freistellung und Vergütungspflicht"
- gesetze-im-internet.de: "BGB §616"
- Eigene Recherche