Betriebliche Altersvorsorge Betriebsrente versteuern: Das müssen Sie wissen
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Von Ihrer Betriebsrente gehen in der Regel noch Steuern ab. Wann das der Fall ist und mit wie viel Abzügen Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier.
Mit einer Betriebsrente können Sie später Ihre reguläre Rente aufstocken. Doch auch hier gilt: Wie viel davon bei Ihnen ankommt, hängt unter anderem davon ab, wie viel Steuern Sie auf Ihre Betriebsrente zahlen müssen. t-online erklärt, was Sie dazu wissen sollten.
Wann muss ich meine Betriebsrente versteuern?
Das kommt darauf an, wann Sie Ihre Betriebsrente abgeschlossen haben, wie hoch sie ausfällt und um was für eine Art Betriebsrente es sich handelt. Für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gelten meist andere Regeln als für die Direktzusage des Arbeitgebers. Mehr zu den unterschiedlichen Arten der betrieblichen Altersvorsorge lesen Sie hier.
Haben Sie bereits vor 2005 begonnen, betrieblich mit einer Rentenversicherung fürs Alter vorzusorgen, fallen bereits während der Sparphase pauschal 20 Prozent Einkommensteuer auf die Beiträge an. Dafür ist die Betriebsrente bei der Auszahlung dann steuerfrei – allerdings nur, wenn Sie sich das Ersparte bei Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen.
Wessen betriebliche Altersvorsorge erst später gestartet ist, muss die spätere Betriebsrente grundsätzlich mit seinem normalen Einkommensteuersatz versteuern. Das gilt aber erst, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen als Rentner über dem sogenannten Grundfreibetrag liegt. Dieser gilt für jeden Steuerzahler und beträgt für 2023 10.908 Euro.
Für Renten gilt zudem eine Besonderheit: Zusätzlich zum Grundfreibetrag greifen noch weitere Freibeträge. Das bedeutet, Sie müssen nur auf einen Teil Ihrer Rente Steuern zahlen. Erst 2040 sollen Renten dann zu 100 Prozent versteuert werden müssen.
Versorgungsfreibetrag für Betriebsrenten
Für Betriebsrenten, die Ihr früherer Arbeitgeber zahlt, wird der sogenannte Versorgungsfreibetrag gewährt. Seine Höhe hängt von dem Jahr ab, in dem Sie zum ersten Mal Versorgungsbezüge aus Ihrer Betriebsrente erhalten haben. Der Versorgungsfreibetrag gilt dann ein Leben lang. Er greift allerdings nur, wenn Sie das 63. Lebensjahr schon vollendet haben. Mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 Prozent reicht es, wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind.
Das Finanzamt gewährt neben dem steuerfreien Versorgungsfreibetrag noch einen Zuschlag zum Freibetrag. Haben Sie Ihre Betriebsrente erstmals 2005 oder früher erhalten, bleiben 40 Prozent Ihre Versorgungsbezüge steuerfrei, maximal allerdings 3.000 Euro im Jahr. Der Zuschlag beträgt 900 Euro.
Für alle Betriebsrentnerjahrgänge ab 2006 sinken Freibetrag und Zuschlag von Jahr zu Jahr. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:
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Beispielrechnung
Nehmen wir beispielhaft an, Sie erhalten seit März 2023 eine Betriebsrente von 400 Euro im Monat. Dann ergibt sich daraus folgender Freibetrag: 12 x 400 Euro macht 4.800 Euro, davon 13,6 Prozent ergibt 652,80 Euro. Das Ergebnis liegt unter dem für 2023 geltenden Höchstbetrag von 1.020 Euro, darf also bestehen bleiben. Obendrauf kommt nun noch der Zuschlag von 306 Euro, macht insgesamt einen Versorgungsfreibetrag von 958,80 Euro.
Diese Summe bleibt ab 2024 von Ihrer Betriebsrente jedes Jahr steuerfrei. Da Sie 2023 erst im März die Betriebsrente erhalten haben, gilt hier noch nicht der volle Freibetrag, sondern nur 10/12 davon (für zehn Monate statt zwölf). 10/12 von 958,80 Euro ergibt 799 Euro. So viel von Ihrer Betriebsrente bleibt 2023 steuerfrei.
Gut zu wissen: Auch für Ihre reguläre gesetzliche Rente gibt es einen Freibetrag, der bis 2040 auf null sinkt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber "Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen?".
Liegen Sie nun mit Ihrem zu versteuerndem Einkommen über dem Grundfreibetrag, wird Einkommensteuer fällig. Der genaue Steuersatz richtet sich nach der Höhe Ihrer gesamten Bezüge. Das Verbraucherportal "Finanztip" rechnet etwa vor, dass für einen Rentenbeginn im Jahr 2040 und einem Bruttojahreseinkommen von 16.000 Euro ein durchschnittlicher Steuersatz von 7,6 Prozent fällig würde. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro läge er hingegen bei 24,6 Prozent.
Wichtig
Neben der Steuer fallen für gesetzliche krankenversicherte Betriebsrentner auch der volle Krankenkassenbeitrag und die Abgaben zur Pflegeversicherung an. Das gilt aber erst, wenn die Betriebsrente zusammen mit anderen Versorgungsbezügen wie Ruhegeld, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente über der Grenze von 169,75 Euro im Monat liegt (Stand: März 2023).
Besonderheit: Einmalauszahlung der Betriebsrente
Manche betriebliche Altersvorsorge erlaubt es, sich die Betriebsrente als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Wegen der sogenannten Steuerprogression zahlen Sie dann insgesamt mehr Steuern, als wenn Sie die Betriebsrente über viele Jahre strecken würden. Mehr zum progressiven Steuertarif lesen Sie hier.
Beziehen Sie Ihre Betriebsrente aus einer Unterstützungskasse oder als Direktzusage vom Arbeitgeber, können Sie bei der einmaligen Kapitalauszahlung die Fünftelregelung nutzen. Dann wird die Einmalzahlung bei der Steuer so behandelt, als wäre sie gleichmäßig auf die kommenden fünf Jahre verteilt. Das führt zu einer steuerlichen Entlastung.
Wo trage ich die Betriebsrente in der Steuererklärung ein?
Das kommt darauf an, für was für eine Art von Betriebsrente Sie sich entschieden haben. Für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gilt die Anlage R. Betriebsrenten aus Unterstützungskassen und Direktzusagen gelten hingegen als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, genauer: als steuerbegünstigte Versorgungsbezüge, und gehören in die Anlage N.
Doch keine Sorge: In der Regel erhalten Sie eine Leistungsmitteilung Ihres Versorgers, in der Ihnen mitgeteilt wird, wo Sie die Betriebsrente eintragen müssen.
- finanztip.de: "Betriebsrente: Das meiste aus der betrieblichen Altersvorsorge herausholen"
- betriebliche-altersversorgung.org: "Die Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge einfach erklärt"
- weltsparen.de: "Betriebsrente versteuern: So können Sie sparen"
- steuern.de: "Betriebsrente und Pensionen: Die Steuer-Grundlagen"