Unnötige Arztbesuche verringern Kassenärzte fordern 100 Euro Rückzahlung für Kassenpatienten
Wer krank ist, hat in Deutschland die freie Arztwahl. Die Kassenärzte aber klagen über unnötige Arztbesuche – und wollen mit einem Bonusmodell gegensteuern.
Die Probleme im Gesundheitssystem sind bekannt: Die Arztpraxen sind voll und Kassenbeiträge hoch. Mediziner wollen nun gegen die hohen Kosten im Gesundheitssystem vorgehen und unnötige Arztbesuche reduzieren. Und davon sollen auch Patienten profitieren.
Dafür schlug der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, in der "Bild" vor, dass Versicherte sich künftig freiwillig einen sogenannten "Stammarzt" suchen sollen und alle Überweisungen an andere Ärzte – etwa den Hautarzt oder Orthopäden – über ihn laufen lassen.
Stammärzte sollen unnötige Behandlungen vermeiden
Der Hintergrund ist laut KBV-Vorsitzendem Gassen, dass es keine Seltenheit sei, dass ein Patient zu mehreren Haus- und Fachärzten geht, die alle ähnliche Untersuchungen durchführen. Das koste die Praxen Zeit und die Krankenkassen Geld.
Der Lösungsansatz: "Wenn zum Beispiel der Hausarzt, Gynäkologe oder bei chronischen Erkrankungen die behandelnde Facharztpraxis als Anlaufstelle für den Patienten die Weiterleitung zu medizinischen Leistungen koordiniert, könnte diese Steuerung verhindern, dass Patienten unnötige Termine oder ungeeignete Behandlungen selbst vereinbaren."
100 Euro Patientenbonus
Wer einen Hausarzt bei Gesundheitsproblemen grundsätzlich als erste Anlaufstelle wählt und sich von dort an Fachärzte überweisen lässt, sollte nach Ansicht der Kassenärzte einen jährlichen Bonus bekommen: "Diese Belohnung könnte je nach Effektivität und Patientenverhalten vielleicht bis zu 100 Euro im Jahr betragen", so Gassens Vorschlag. Dann wäre es für Versicherte attraktiv, an einer freiwilligen Steuerung teilzunehmen.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa
- bild.de: "100 Euro Rückzahlung für Kassenpatienten". (Stand: Mai 2024)