Vorsorge treffen Pflegeversicherung: Wann sie sinnvoll ist
Im Alter ein Pflegefall zu werden, macht vielen Menschen Angst. Doch auch junge Menschen können durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig werden. Tipps zur Vorsorge.
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind automatisch durch die Pflegepflichtversicherung abgesichert. Gleiches gilt für Privatversicherte, die eine entsprechende Vorsorge über ihre Krankenversicherung abschließen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind für gesetzlich und privat Versicherte durch den Gesetzgeber identisch.
Wie hoch diese Leistungen ausfallen, ist im Einzelfall abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sichern Sie sich zusätzlich bezüglich der anfallenden Kosten ab.
Pflegezusatzversicherung als zusätzliche Vorsorge
Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung steht jedem frei, der sich zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen absichern möchte. Es gibt unterschiedliche Tarife bei den jeweiligen Anbietern. Wer sich für eine private Zusatzvorsorge entscheidet, sollte so früh wie möglich einen Vertrag abschließen. Je älter der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages ist, desto höher sind die zu zahlenden Beiträge.
Wichtig ist, dass eine private Pflegezusatzversicherung jederzeit innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen kündbar ist. Außerdem gilt es zu bedenken, dass eine private Pflegezusatzversicherung nur greift, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Es stehen unterschiedliche Modelle zur Auswahl:
- Die Pflegetagegeldversicherung zahlt ein vereinbartes Tagegeld im Pflegefall.
- Mit einer Pflegekostenversicherung werden nur nachgewiesene Pflegekosten erstattet. Hierbei übernimmt die private Pflegezusatzversicherung in der Regel den noch verbleibenden Eigenanteil des Pflegebedürftigen nach der Inanspruchnahme der gesetzlichen Pflegeversicherung.
- Bei der Pflegerentenversicherung erhalten Sie einen tariflich vereinbarten monatlichen Rentenbetrag zur freien Verfügung.
Anwartschaft zur Überbrückung
Bevor Sie eine private Pflegezusatzversicherung kündigen, prüfen Sie die Möglichkeit einer Anwartschaft. Hierbei besteht zwar kein aktueller Versicherungsschutz, aber die Anwartschaft eignet sich gut, um versicherungsfreie Zeiten zu überbrücken. Dies kann zum Beispiel von Bedeutung sein, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland befinden.
Die Vorteile einer solchen Anwartschaft sind die Aufrechterhaltung des Einstiegsalters, die Anrechnung auf die Wartezeiten für bestimmte Leistungen sowie der Wegfall einer erneuten Gesundheitsprüfung bei Wiedereinstieg in die Versicherung.
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Viele schließen eine Pflegezusatzversicherung ab, um zu vermeiden, dass die eigenen Kinder finanziell für die Pflege der Eltern aufkommen müssen. Allerdings übernimmt diesen Schutz seit dem 1. Januar 2020 das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kinder kommen erst ab einem jährlichen Einkommen von mehr als 100.000 Euro für die Pflegekosten der Eltern auf, sofern diese nicht selbst dazu in der Lage sind. Liegen die Kinder unter dieser Einkommensgrenze und deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle anfallenden Kosten des Pflegebedürftigen, springt das Sozialamt ein.
- verbraucherzentrale.de: "Pflegezusatzversicherung – eine sinnvolle Absicherung fürs Alter?"
- bmas.de: "Angehörigen-Entlastungsgesetz"
- Eigene Recherche