Für Rechnungen Das sollten Unternehmer über die Steuernummer wissen
Selbstständige und Freiberufler erhalten eine eigene Steuernummer. Wie Sie sie beantragen und was sie von der Umsatzsteuer-ID unterscheidet.
Nicht nur Arbeitnehmer zahlen Steuern, auch Unternehmer müssen einen Teil ihrer Einnahmen an den Staat abtreten. Dafür erhalten sie vom Finanzamt eine Steuernummer, wenn sie ihre selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit anmelden.
Diese ist genau wie Ihre persönliche Steuernummer an das zuständige Finanzamt gebunden. Ändert sich der Firmensitz, kann daher eine neue Steuernummer nötig werden. Sie dient dazu, das Unternehmen steuerlich eindeutig zu identifizieren.
Keine Rechnung ohne steuerliche Identifikation
Wichtig ist sie zudem, weil Rechnungen ohne Identifikationsnummer unzulässig sind (mehr dazu hier). Statt der Steuernummer können Unternehmer aber auch die Umsatzsteuer-ID angeben. Diese kennzeichnet umsatzsteuerpflichtige Firmen in der EU, die mit Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten Handel treiben.
Wer das nicht tut, benötigt auch keine Umsatzsteuer-ID. Diese Identifikationsnummer beantragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern. Wer sie bekommt, ist verpflichtet, sie im Impressum seiner Webseite anzugeben. Für die Steuernummer gilt das nicht.
Wann die Umsatzsteuer-ID nötig ist
Eine der beiden Nummern – entweder die Umsatzsteuer-ID oder die Steuernummer – findet sich also immer auf Rechnungen von Unternehmen. Die Umsatzsteuer-ID ist erforderlich, wenn umsatzsteuerpflichtige Firmen aus verschiedenen EU-Ländern miteinander handeln. Die Umsatzsteuer auf das Produkt oder die Dienstleistung wird dann nur im Land des Käufers fällig.
Für Rechnungen innerhalb Deutschlands reicht die Steuernummer. Viele Unternehmen geben aber freiwillig die Umsatzsteuer-ID an, weil sie mehr Sicherheit beim Datenschutz bietet.
- Eigene Recherche
- debitoor.de: "Muss die Umsatzsteuer ID oder die Steuernummer auf die Rechnung?"