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Fünf Schritte zum passenden Pflegedienst


Ambulante Betreuung
Fünf Schritte zum passenden Pflegedienst

Von t-online, hs, lk

Aktualisiert am 15.08.2023Lesedauer: 3 Min.
Älterer Mann im Rollstuhl mit PflegerinVergrößern des BildesAusgebildete Fachkräfte von Pflegediensten kümmern sich zu Hause um pflegebedürftige Menschen. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Wenn ein Familienmitglied plötzlich zum Pflegefall wird, ist das ein Schock. Neben dem Arbeitsalltag, Angehörige zu pflegen, kann schnell belastend werden.

Finden Sie in fünf Schritten den ambulanten Pflegedienst, der Sie und Ihre Angehörigen nach Ihren Bedürfnissen unterstützt.

Schritt 1: Pflegebedürftigkeit feststellen lassen

Ist ein Mitglied Ihrer Familie im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen? Dann besteht möglicherweise ein Anspruch auf Pflegegeld. Lassen Sie dafür die Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) wie folgt feststellen:

  1. Leistungen bei der Pflegekasse bei der Krankenversicherung beantragen (telefonisch oder per Post)
  2. zugeschicktes Formular ausfüllen und zurücksenden; meist gibt es die Formulare auch online
  3. Einstufungstermin mit dem MDK vereinbaren

Wenige Wochen nach dem Termin erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse mit dem zugewiesenen Pflegegrad. Aus dem Pflegegrad ergibt sich, wie viel Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zusteht.

Schritt 2: Umfang der Pflegeleistung bestimmen

Bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, sollten Sie klären, in welchem Umfang Sie die professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Benötigen Sie Entlastung für eine kurze Zeit oder soll der Dienst dauerhaft die Pflege übernehmen? Diese Leistungen bieten ambulante Pflegedienste in der Regel an:

  • Kurzzeitpflege, wenn Sie im Urlaub oder krank sind
  • unterstützende Hausbesuche
  • umfangreiche Pflegeleistungen
  • Beratungs- oder Betreuungsleistungen

Schritt 3: Welche Art der Hilfe benötigen Sie?

Sie und Ihre Familie können pflegebedürftigen Angehörigen eine große Hilfe sein und sie beim Einkaufen oder Putzen unterstützen. Doch die Pflege kann auch zur Belastung werden. Steigen auch die medizinischen Anforderungen, ist es ratsam, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen. Klären Sie, mit welchen dieser Leistungen Sie der Pflegedienst unterstützen kann:

  • Grundpflege: Körperpflege, ernähren (füttern), Hilfe beim Anziehen oder Treppensteigen
  • Betreuung: vorlesen, spazierengehen, unterhalten
  • hauswirtschaftliche Versorgung: kochen, einkaufen, putzen
  • medizinische Versorgung: vom Arzt verschriebene Maßnahmen (Behandlungspflege)

Schritt 4: Klären Sie den Bedarf der medizinischen Versorgung

Haben Sie besondere Anforderungen und müssen beispielsweise ein Kind pflegen, dann klären Sie mit dem ambulanten Pflegedienst, ob er auf diesen Fall eingerichtet ist. Wählen Sie einen Pflegedienst, der gut vernetzt ist und Hilfe von Spezialisten anbietet.

Zu den medizinischen Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringen kann, zählen:

Schritt 5: Lassen Sie sich bei einem Hausbesuch beraten

Ein guter ambulanter Pflegedienst stattet Ihnen einen kostenlosen Hausbesuch ab, um mit Ihnen die Details der Pflege zu besprechen. Auf diese Dinge sollten Sie bei einem ersten Beratungsgespräch achten:

  • Besprechen Sie den Umfang der Pflegeleistungen.
  • Klären Sie, welche Arbeiten von ausgebildeten Fachkräften übernommen werden.
  • Lassen Sie sich das Abrechnungsverfahren erklären.
  • Fordern Sie einen Kostenvoranschlag an.

Stellen Sie sicher, dass Sie einen festen Ansprechpartner haben und der Pflegedienst ständig erreichbar ist, um in Krisensituationen schnell zu helfen. Wenn das Gespräch in freundlicher Atmosphäre verlaufen ist und alle Ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden, dann haben Sie den passenden ambulanten Pflegedienst gefunden.

Das bezahlt die Pflegekasse für ambulante Pflege

Wenn die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, kann ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Krankenpflege übernehmen. Das sind dann Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Pflegedienst muss staatlich zugelassen sein. Eine Liste der Anbieter bekommt man bei der zuständigen Pflegekasse, die bei der Krankenversicherung angesiedelt ist.

Pflegegrad Geldleistung in Euro Sachleistung in Euro Entlastungsbetrag* in Euro
1 - - 125
2 316 689 125
3 545 1.298 125
4 728 1.612 125
5 901 1.995 125

*Entlastungsbetrag: Unabhängig vom Pflegegrad hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat. Der Betrag muss jedoch nicht monatlich genutzt werden. Er kann auch angespart und später abgerufen werden. Es ist daher möglich, das Geld bei der Kasse zu lassen und beispielsweise nach sechs Monaten 750 Euro (125 x 6) in Anspruch zu nehmen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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