Neue Verordnung Diese Batterien dürfen bald nicht mehr verkauft werden
Zum Schutz der Umwelt hat das Europäische Parlament die Batterieverordnung geändert. Das wirkt sich nicht nur auf die Hersteller und Händler aus.
Zum 18. Februar 2024 tritt die vom Europäischen Parlament beschlossene EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien – kurz "EU-Batterieverordnung" (EU-Battv) – in Kraft. Darin festgelegt sind nicht nur neue Richtlinien bezüglich Akkus und Batterien für Smartphones und E-Fahrzeuge. Auch Batterien und Akkus für die Fernbedienung oder die Taschenlampe müssen nun bestimmte Vorgaben erfüllen.
Neue Rückgabe-Regelung
Altbatterien und -akkus dürfen schon jetzt nicht im Hausmüll entsorgt, sondern müssen zum Wertstoffhof oder einer bestimmten Sammelstelle gebracht werden. Ab dem 18. Februar gibt es eine Neuerung: Alle Händler und Hersteller von Batterien oder Akkus müssen diese auch wieder zurücknehmen. Im stationären Handel erfolgt das über einen entsprechenden Sammelbehälter. Im Onlinehandel müssen Kunden die alten und defekten Akkus und Batterien über den Postweg kostenlos zurückgeben können. Inwiefern hierfür Portokosten für den Verbraucher anfallen, ist noch nicht bekannt. Einige Onlinehändler geben jedoch auf ihrer Internetseite an, Kunden die Portokosten zu erstatten.
Verkaufsverbot für bestimmte Batterien
Einige Änderungen werden allerdings nicht zum 18. Februar, sondern schrittweise, beispielsweise ab dem 18. August 2024, eingeführt. Zu dem Zeitpunkt müssen Batterien und Akkus zusätzliche Richtlinien erfüllen. Darunter:
- eine klare, eigene Kennzeichnung beispielsweise durch eine Produkt-, Serien- oder Chargennummer sowie
- den Namen des Herstellers/Importeurs, die postalische Anschrift beziehungsweise die Internet- und E-Mail-Adresse.
- Darüber hinaus müssen Batterien und Akkus künftig mit dem CE-Siegel versehen sein. Liegt die Kennzeichnung nicht vor, ist der Verkauf verboten.
Was die CE-Kennzeichnung bedeutet und wofür sie wichtig ist, erfahren Sie in diesem Artikel hier.
Erfüllen die Batterien und Akkus diese EU-Vorgaben nicht, droht den Herstellern oder Händlern eine hohe Geldstrafe. Darüber hinaus dürfen ab dem 18. August 2024 Batterien (festverbaut oder herausnehmbar) nicht mehr als 0,01 Prozent Blei enthalten.
- batteriegesetz.de "EU-BattV"
- it-recht-kanzlei.de "Änderungen für Händler"
- akkuline.de "Batterieverordnung"