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Hamburg: Strafantrag gegen Islamisten von "Muslim Interaktiv"


Antisemitische Volksverhetzung
Strafantrag gegen Prediger von"Muslim Interaktiv"

Von t-online, kg

08.05.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0444157086Vergrößern des Bildes
Gegen den Prediger Raheem Boateng ist ein Strafantrag gestellt worden. Der Vorwurf lautet auf Volksverhetzung. (Quelle: IMAGO/Hanno Bode/imago)

Gegen einen der Top-Prediger der als extremistisch eingestuften Gruppierung "Muslim Interaktiv" ist ein Strafantrag gestellt worden.

Die Gruppierung "Muslim Interaktiv" spaltet Hamburg. Nun bekommt die als gesichert extremistisch geltende Gruppierung auch juristisch Ärger. Wegen antisemitischer Volksverhetzung wurde Strafantrag gegen den Top-Prediger und Islam-Influencer Raheem Boateng gestellt. Antragsteller ist Gilbert Kallenborn, der sich selbst als "antifaschistischen Aktivisten" und als "Kampfjuden" bezeichnet. Der 69-jährige Rentner aus Dillingen an der Saar hat Erfahrung mit juristischen Auseinandersetzungen dieser Art, berichtet das "Abendblatt".

Dass Kallenborn keine Anzeige, sondern einen Strafantrag stellen kann, liegt an seiner persönlichen Betroffenheit. "Auf der Demonstration wurde die Schaffung eines Kalifats unter der Scharia gefordert. In einem Kalifat sind Juden und Christen wie alle aus muslimischer Sicht Ungläubigen zum Töten freigegeben. Ich bin als Jude davon persönlich betroffen", erklärt er dem "Abendblatt". Laut seinen Aussagen habe er der Staatsanwaltschaft den Antrag zum 3. Mai per Einschreiben geschickt, doch auf Nachfrage der Zeitung sei kein Strafantrag dort eingegangen. Allerdings will die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage auch nicht absprechen, dass ein solcher Antrag nicht doch angekommen sei. Bestätigen konnte die Staatsanwaltschaft hingegen, dass zwei weitere Strafanzeigen gegen die am Samstag geplante Islamisten-Demo eingegangen sei.

Auch Petitionen sollen Demos stoppen

Kallenborn zumindest will nicht nur juristisch gegen "Muslim Interaktiv" zu Felde ziehen, sondern auch politisch. Zwei Petitionen habe er in den Eingabenausschuss der Bürgerschaft eingereicht, berichtet das "Abendblatt" weiter. Er will verhindern, dass weitere islamistische Demos in Hamburg stattfinden. So zeigt er an, dass auf Demos Deutsch gesprochen werden müsse. "Das hohe Gut der Versammlungsfreiheit garantiert nach dem Versammlungsrecht Demonstrationen in deutscher Sprache, es garantiert nicht Hetze. Bei Islamisten kann man fundiert von einer gesicherten antisemitischen, antiwestlichen und antidemokratischen Hetze ausgehen", so Kallenbach zu der Zeitung.

Seine zweite Petition prangert an, dass viele Frauen verschleiert mit Niqab auf der Demo dabei gewesen sind. Damit hätten sie gegen das Vermummungsverbot verstoßen, so Kallenborn weiter. Und kritisiert auch die Polizei: "Die Hamburger Polizei hat das Versammlungsrecht nicht durchgesetzt und sich dadurch zu Statisten gemacht."

Verwendete Quellen
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