Was ist der Unterschied? Für Umzug: Nachsendeservice oder Nachsendeauftrag
Vergisst man vor einem Umzug, die Adressänderung frühzeitig bekannt zu geben, kommen Pakete nicht an, wichtige Post geht zurück an den Absender. Die Lösung: ein Nachsendeauftrag.
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Wenn der Termin für den Umzug feststeht, fängt der Stress erst richtig an. Sie müssen bei verschiedenen Behörden Ihre alte Wohnung abmelden beziehungsweise Ihre neue Adresse an- oder ummelden. Leider wird dabei oft vergessen, rechtzeitig auch einen Nachsendeantrag für die Post zu stellen. Machen Sie keine Umzugsmitteilung, kann das Probleme bringen.
Der Grund: Sämtliche Post an Sie wird an die jeweiligen Absender mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückgeschickt. Sind wichtige Rechnungen darunter oder Dokumente, die Sie benötigen, kann es teuer werden, denn die Rechnungen bezahlen Sie ja nicht. Es folgen Mahngebühren – und wenn es ganz schlimm kommt, zahlen Sie sogar noch Gerichtskosten.
Wie stellt man einen Nachsendeauftrag?
Es gibt zwei Wege, einen Nachsendeauftrag zu erteilen. Entweder persönlich, zum Beispiel in einer Filiale der Deutschen Post oder in einem PartnerShop der PIN AG. Formulare gibt es jeweils vor Ort. Oder per Online-Formular auf den jeweiligen Webseiten der Postzustellungsdienstleister.
Wichtig: Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Brandenburg weisen darauf hin, sich vorher genau über unabhängige Anbieter im Internet zu informieren und Preis sowie Leistung kritisch zu prüfen.
Wie lange im Voraus muss man einen Nachsendeauftrag stellen?
Sowohl bei den Direktanbietern als auch bei den Dienstleistern sollte der Auftrag möglichst zwei bis drei Wochen vor dem Umzugstermin gestellt werden – bei der Deutschen Post aber spätestens fünf Tage vor dem Umzug.
Ist ein Nachsendeauftrag kostenlos?
Nein, ein Nachsendeservice ist kostenpflichtig. Er kann für zwölf oder 24 Monate – bei manchen Anbietern auch für sechs Monate – gestellt werden. Die Deutsche Post bietet einen halbjährigen Nachsendeservice sowohl für privat als auch geschäftlich an.
Wie viel kostet ein Nachsendeauftrag?
Für jeden Nachsendeauftrag werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich nach der Länge des Auftrags richtet und danach, ob Sie Privat- oder Geschäftskunde sind.
So kostet ein Nachsendeservice bei der Deutschen Post für sechs Monate 28,90 Euro, wenn er online gestellt wird. Gehen Sie für den Antrag in die Filiale oder in eine Poststation, so fallen Kosten in Höhe von 31,90 Euro an. Möchten Sie einen zwölfmonatigen Nachsendeauftrag stellen, geht das nur online. Dieser kostet dann 37,90 Euro. Diese Preise gelten für Privatpersonen. Die Kosten für Geschäftskunden sind höher. (Stand: 10/2023)
Bei dem regionalen Anbieter Pin AG kostet der Nachsendeauftrag für zwölf Monate 29,90 Euro und für 24 Monate 39,90 Euro. Diese Preise gelten jedoch für Privatkunden. Geschäftskunden müssen mehr zahlen. (Stand: 10/2023)
Gilt der Nachsendeauftrag auch für DHL-Pakete?
Kunden der Deutschen Post können auch ihre DHL-Päckchen und -Pakete nachsenden lassen. Dafür muss nur das passende Feld auf dem Nachsendeantrag angekreuzt werden. Die Kosten betragen pro Päckchen oder Paket 6,99 Euro zusätzlich. (Stand: 10/2023)
Nachsendeauftrag verlängern: Geht das?
Bei der Deutschen Post können Sie den Nachsendeauftrag verlängern, zum Beispiel von sechs auf zwölf Monate. Dafür erhalten Sie automatisch etwa vier Wochen vor Ablauf der Nachsendung einen Online-Zugangscode für die Verlängerung. Wichtig: Ein Nachsendeauftrag verlängert sich nicht automatisch. Er muss immer beantragt werden. Bei der PIN AG ist es derzeit nicht möglich, einen bestehenden Antrag zu verlängern. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Nachsendeauftrag ändern, stornieren oder kündigen
Sie können einen bestehenden Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post ändern beziehungsweise korrigieren oder kündigen lassen. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Rufen Sie hier den Kundenservice der Deutschen Post unter der kostenlosen Hotline (0228) 4333112 an. Bei regionalen Anbietern wie der PIN AG oder PostModern ist eine E-Mail an den Kundenservice notwendig. Eine telefonische Änderung oder Stornierung ist nicht möglich.
Unser Tipp
Bringen Sie rechtzeitig ein Namensschild am neuen Briefkasten an. Sie haben zwar einen Nachsendeantrag gestellt, doch die Post kann Sie nicht erreichen, wenn der Briefträger den richtigen Kasten nicht findet.
Nachsendeservice, Nachsendeauftrag oder Nachsendeantrag?
Die gute Nachricht: Wenn Sie Ihre Post nachsenden lassen möchten, brauchen Sie bloß ein Formular auszufüllen und es abzusenden beziehungsweise abzugeben. Die drei Begriffe Nachsendeservice, Nachsendeauftrag und Nachsendeantrag meinen im Grunde dasselbe. Es gibt keinen Unterschied. Sie müssen keine drei Formulare ausfüllen.
- Eigene Recherche
- Stiftung Warentest: "test warnt: Teurer Nachsendeauftrag"
- Verbraucherzentrale Brandenburg: "Nachsendeauftrag einrichten: Richtig hinsehen spart Geld"
- Deutsche Post: "Nachsendeauftrag"
- PIN AG: "Nachsendeauftrag"
- PostModern: "Nachsendeauftrag"