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Brandenburg | Wegen Cannabis: Inhaftierte sollen vor Ostern freikommen


In Brandenburg
Cannabis-Amnestie: Erste Häftlinge sollen vor Ostern freikommen


29.03.2024Lesedauer: 2 Min.
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Gefängnisanlange der JVA Heidering bei Großbeeren: In Brandenburg sollen die ersten fünf Cannabis-Häftlinge vor Ostern entlassen werden.Vergrößern des Bildes
Gefängnisanlange der JVA Heidering bei Großbeeren: In Brandenburg sollen die ersten fünf Cannabis-Häftlinge vor Ostern entlassen werden. (Quelle: IMAGO/Jürgen Ritter/imago-images-bilder)

Frohe Ostern für fünf wegen Cannabis Inhaftierte in Brandenburg. Sie könnten schon vor dem Wochenende frei kommen. Auch ein weiteres Bundesland kündigt Freilassungen an.

Am 1. April tritt das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Es bringt nicht nur Straffreiheit für Konsumenten und Konsumentinnen mit sich, sondern auch eine Amnestie für Häftlinge, die wegen Cannabis-Delikten verurteilt wurden.

Die Brandenburger Justiz will sogar schon vorher aktiv werden, berichtet die "MAZ". So sollen bis zum Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes bereits fünf Häftlinge aus den Gefängnissen des Landes entlassen werden. Darunter sind Gefangene, die nur wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz einsitzen und deren Vergehen nach der Teillegalisierung von Cannabisbesitz und -gebrauch nicht mehr strafbar sein werden.

Weil das Osterwochenende vor der Tür stehe und der Freitag ein Feiertag ist, könnten Häftlinge schon vor dem Wochenende freikommen, heißt es aus dem Ministerium. Insgesamt 60 Haftfälle, die in Zusammenhang mit Cannabis stehen, hat die Justiz überprüft.

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Auch in Baden-Württemberg sind Freilassungen angekündigt

Auch in Baden-Württemberg ist die Justiz so weit, erste Zahlen zu nennen. Dort werden 21 Häftlinge zum 1. April freigelassen werden.

In Hamburg werden derzeit noch rund 4.000 Fälle geprüft. In Thüringen sind es 4.500 Fälle, in Schleswig-Holstein 2.000 Fälle, in Niedersachsen 8.000, in Mecklenburg-Vorpommern 6.500. In Berlin sollen es 3.500 Fälle sein. NRW spricht sogar von 60.000 Fällen – da dürfte die Prüfung noch dauern.

Neue Regeln

Die neue Cannabis-Regulierung der Ampelregierung: Ab 1. April darf man bis zu 25 Gramm des Rauschmittels legal besitzen. Wer sich in den eigenen vier Wänden aufhält, kann sogar bis zu 50 Gramm sein Eigen nennen.

Das Gesetz sieht außerdem eine rückwirkende Amnestie vor, die Strafen betrifft, die noch nicht vollstreckt sind oder sich bereits in Vollstreckung befinden.

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