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Solarpaket I: Vorteile für Betreiber von Balkonkraftwerken | Überblick


"Solarpaket I"
Neue Vorteile für Betreiber von Balkonkraftwerken


Aktualisiert am 21.05.2024Lesedauer: 3 Min.
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Solarpaneele am Balkon können jetzt leichter betrieben werden: Grund ist das Solarpaket I. (Quelle: IMAGO)

Noch mehr Erleichterungen für Besitzer von Balkonkraftwerken: Nach monatelangem Warten tritt nun das "Solarpaket I" in Kraft. Das sollten Sie wissen.

Jetzt ist es noch leichter, seinen eigenen Strom zu erzeugen, zu nutzen und dafür sogar Geld zu bekommen. Durch das "Solarpaket I" ermöglicht das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) es privaten Haushalten nun, leichter Solaranlagen in Betrieb zu nehmen und mit diesen zu wirtschaften. Was im Einzelnen auf den sieben Seiten steht, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Balkon-Photovoltaikanlagen entbürokratisieren

Es wird leichter, eine Mini-Photovoltaikanlage auf dem Balkon zu betreiben. Denn eine Anmeldung hierfür beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Zudem ist die weiterhin dafür notwendige Anmeldung im Marktstammdatenregister vereinfacht worden. Es werden weniger Daten benötigt, die die Nutzer leicht herausfinden können, so das Ministerium.

Weiteres Plus: Das Balkonkraftwerk darf jetzt auch dann in Betrieb genommen werden, wenn kein Zweirichtungszähler (digitaler Stromzähler) eingebaut ist. Bis zu dessen Einbau wird der "alte rückwärtsdrehende Zähler geduldet", heißt es.

Erleichterung soll es auch beim Anschluss der Geräte geben: Zwar sind dato weiterhin nur spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder festen Anschluss zulässig, so der VDE. "Mit der geplanten Veröffentlichung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 werden weitere Lösungen für die Nutzung an einer Haushaltssteckdose festgelegt", erklären die Experten. Die Norm wird aktuell noch erarbeitet und im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht.

Mehr Leistung

Zudem dürfen eine oder gleich mehrere Mini-PV-Anlagen mit einer installierten Stromleitung angeschlossen werden. Allerdings nur, wenn die Leistung der Leitung bei unter zwei Kilowattstunden (kWh) und die Leistung des Wechselrichters nicht höher als bei 800 Voltampere (VA) liegt. Zudem müssen weiterhin die maßgeblichen Regelungen für die Ausführung des Netzanschlusses beachtet werden.

Mit dem "Solarpaket I" wird auch das Einspeiselimit für Steckersolaranlagen von 600 auf 800 Watt angehoben. Auch hierzu wird der VDE in absehbarer Zeit entsprechende technische Vorgaben für Mini-Photovoltaikanlagen vorstellen.

Bessere Abrechnung

Wer seinen gewonnenen Solarstrom vollständig in das öffentliche Netz einspeist, kommt jetzt leichter an seine Entlohnung dafür. Vormals war für die Volleinspeisung ein separater Stromliefervertrag erforderlich, der hohe, als unverhältnismäßig empfundene Kosten zur Folge hatte.

Nun wird die Möglichkeit geschaffen, die Strommengen unter bestimmten Voraussetzungen über einen bereits bestehenden Stromliefervertrag mit abzurechnen, erklärt das BMWK.

Und: Photovoltaikanlagen, die älter als 20 Jahre sind und somit aus der EEG-Förderung fallen, dürfen weiterhin den gewonnenen Strom ins Netz einspeisen. Dieser wird dann nach dem Marktwert an die Netzbetreiber verkauft. Diese Regelung soll etwa fünf Jahre lang gelten.

Solarstrom speichern

Das Ausschließlichkeitsprinzip wird angepasst. Das bedeutet, dass gespeicherter Strom auch für den Handel im Netzstrom genutzt werden darf. Hierfür muss jedoch sichergestellt sein, dass der entsprechend verkaufte Strom nicht zusätzlich noch eine Förderung erhält.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Ab sofort darf eine Photovoltaikanlage das gesamte Haus mit Solarstrom versorgen – und zwar "bürokratiearm", wie es in dem Gesetz heißt. Das bedeutet, dass die Weitergabe von Solarstrom möglich ist, auch ohne, dass sich der Besitzer beziehungsweise der Betreiber vorab als Lieferant registriert. Dementsprechend viele Pflichten wurden ihm damit auferlegt – was wiederum die Stromweitergabe verkomplizierte.

Darüber hinaus wird die Überschusseinspeisung in das Netz weiterhin nach dem EEG vergütet.

Steckersolar-Geräte gesetzlich definiert

Das "Solarpaket I" definiert jetzt Mini-Photovoltaikanlagen beziehungsweise Steckersolaranlagen – und zwar als eigene Anlagenkategorie. Dadurch profitieren Betreiber von Balkonkraftwerken mit bis zu 800 Watt Wechselrichter- und 2.000 Watt Modulleistung.

Überblick

  • Solarpaket I in KraftDas Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erleichtert die Nutzung von Balkonkraftwerken durch neue Regelungen.
  • EntbürokratisierungAnmeldung bei Netzbetreibern entfällt, Registrierung im Marktstammdatenregister ist vereinfacht.
  • Alte Stromzähler erlaubtBalkonkraftwerke dürfen übergangsweise ohne digitalen Stromzähler betrieben werden.
  • Einfache InstallationNormale Steckdosen reichen aus, spezielle Energiesteckdosen sind nicht mehr notwendig. Der VDE erstellt hierzu spezielle Regeln/Normen.
  • Mehr LeistungErhöhung des Einspeiselimits für Steckersolaranlagen von 600 auf 800 Watt, technische Vorgaben folgen.
  • Bessere Abrechnung
    Volleinspeisung ohne separaten Stromliefervertrag möglich, Abrechnung erfolgt über bestehenden Vertrag.
  • Gemeinschaftliche GebäudeversorgungPV-Anlagen können bürokratiearm ganze Gebäude versorgen, ohne Lieferantenregistrierung.
Verwendete Quellen
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