Hinterbliebene Witwenrente nach Scheidung: Was Sie wissen sollten
Sind Sie geschieden und stirbt Ihr früherer Ehepartner, besteht in der Regel kein Anspruch auf Witwenrente. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Nach einer Scheidung haben Sie keinen Anspruch auf eine Witwenrente, wenn Ihr geschiedener Ehepartner stirbt. War Ihr geschiedener Ehepartner wieder verheiratet, erhält sein überlebender Partner eine Witwenrente, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wenn Sie jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen, können Sie auch nach einer Scheidung eine Witwenrente erhalten, wenn Ihr geschiedener Ehepartner stirbt.
Voraussetzungen für die Witwenrente nach der Scheidung
Nur in seltenen Fällen haben Sie nach einer Scheidung Anspruch auf Witwenrente, wenn Ihr Ex-Partner verstirbt:
- Die Scheidung muss vor dem 1. Juli 1977 erfolgt sein.
- Nach der Scheidung dürfen Sie nicht wieder geheiratet haben.
- Ihr Ex-Partner muss bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert gewesen sein oder bereits eine Rente bezogen haben.
- Im letzten Jahr vor dem Tod Ihres geschiedenen Partners müssen Sie von ihm Unterhalt erhalten oder einen Anspruch darauf gehabt haben.
Dass Sie unter diesen Voraussetzungen trotz Scheidung eine Witwenrente erhalten können, liegt am Versorgungsausgleich, der mit Wirkung vom 1. Juli 1977 eingeführt wurde. Der Versorgungsausgleich stellt sicher, dass beide Ehepartner nach einer Trennung die gleichen Rentenansprüche haben. Da vor dem 1. Juli 1977 kein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, besteht bei einer Scheidung vor diesem Datum ein Anspruch auf Witwenrente.
Dauer der Zahlung der Witwenrente
Wenn Sie nach einer Scheidung die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen, spielt es keine Rolle, wie lange Sie mit Ihrem Ex-Partner verheiratet waren. Die Witwenrente wird bis zum Lebensende gezahlt. Die Zahlung endet jedoch, wenn Sie wieder heiraten.
Witwenrente für geschiedene Ehepartner von Beamten
Die Witwenrente für Beamte ist anders geregelt. Beim Tod eines Beamten erhält der überlebende Ehegatte ein Witwengeld, dessen Höhe der Witwenrente entspricht. Wenn Ihr geschiedener Ehepartner Beamter war und gestorben ist, können Sie einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Diesen können Sie beim Dienstherrn Ihres geschiedenen Ehepartners beantragen. Ein Unterhaltsbeitrag kann gezahlt werden, wenn Sie
- Anspruch auf einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich haben,
- mindestens 60 Jahre alt sind,
- erwerbsgemindert sind,
- mindestens ein Kind mit Anspruch auf Waisengeld erziehen.
Anspruch auf Witwenrente vom früheren Ehepartner
Nach dem Tod Ihres Ehepartners erhalten Sie lebenslang eine Witwenrente. Der Anspruch erlischt jedoch, wenn Sie wieder heiraten. Sie können dann eine Rentenabfindung beantragen.
Wenn Ihr neuer Ehepartner ebenfalls stirbt oder Ihre Ehe durch Scheidung endet, können Sie ab dem Folgemonat des Todes oder nach Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder eine Witwenrente von Ihrem ersten Ehepartner erhalten. Diese Witwenrente müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Ehe bei der Rentenversicherung beantragen.
- Deutsche Rentenversicherung: "Renten für Hinterbliebene" (Stand: 16.02.2023)
- ihre-vorsorge.de: "Erste Witwenrente kann wieder aufleben" (Stand: 07.02.2022)
- beamtenberatung.info: "Hinterbliebenenversorgung bei Beamten" (Stand: 16.02.2023)