Ausschluss von Joost Klein Niederländisches TV reicht Beschwerde beim ESC ein
Der niederländische Künstler Joost Klein wurde vom Eurovision Song Contest ausgeschlossen. Das hat jetzt Konsequenzen.
Der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk (NPO) hat nach dem Ausschluss des niederländischen Kandidaten Joost Klein vom Eurovision Song Contest (ESC) eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Rundfunkunion (EBU) eingereicht. Dies geschah kurz vor dem Start des Finales am Samstagabend auch im Namen des teilnehmenden TV-Senders Avrotrots, wie die niederländische Nachrichtenagentur ANP berichtete.
"Heute wurden wir über die Entscheidung der EBU informiert, die niederländische Delegation für die heutige ESC-Show in Malmö zu disqualifizieren. Im Namen von NPO und Avrotrots teilen wir hiermit offiziell mit, dass wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und starke Einwände haben", schrieb der Sender an den Organisator EBU. Inhaltliche Argumente für die Beschwerde wollte der NPO demnach später nachreichen.
Polizei ermittelt
Die EBU hatte den niederländischen Kandidaten am Samstag nach einem Vorfall am Donnerstag, zu dem die Polizei ermittelt, von dem Wettbewerb ausgeschlossen. Nach Darstellung von Avrotrots hängt der Vorfall mit von Joost unerwünschten Filmaufnahmen zusammen. Wegen dieser Aufnahmen habe Joost eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera gemacht, ohne die Kamerafrau zu berühren. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht.
Joost Klein äußerte sich zu dem Geschehen zunächst noch nicht öffentlich. Während des Eurovision Song Contest teilte er auf seinem Instagram-Account allerdings einen Tierfilm mit Hunden, die wild herumspringen.
- Nachrichtenagentur dpa