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Köln-Porz: Sohn sperrte kranke Mutter tagelang ein – Urteil


"Bestialischer Gestank"
Porz: Sohn sperrte kranke Mutter tagelang ein – Urteil

Von t-online, pb

Aktualisiert am 16.05.2024Lesedauer: 1 Min.
Kölner Justizzentrum (Archivfoto): Hier wurde Berichten zufolge ein Mann am Mittwoch zu einer Haftstrafe verurteilt.Vergrößern des BildesKölner Justizzentrum (Archivfoto): Hier wurde Berichten zufolge ein Mann am Mittwoch zu einer Haftstrafe verurteilt. (Quelle: Zoonar.com/imago-images-bilder)
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Es sollen erschreckende Zustände gewesen sein, die Feuerwehrleute in der Porzer Wohnung vorgefunden haben. Nun wurde ein Mann zu einer Haftstrafe verurteilt.

Im Fall der verwahrlosten 74-jährigen Frau aus Porz hat das Amtsgericht Köln am Mittwoch den 37-jährigen Sohn zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Fall sorgte im Mai 2023 für Aufsehen, als Feuerwehrleute eine Wohnung aufbrechen mussten und auf die Frau stießen, die in einem verwahrlosten Zustand vorgefunden wurde.

Nach Berichten der "Kölnischen Rundschau" und der "Bild" wurden die Einsatzkräfte von einem "bestialischen Gestank" empfangen. Die Frau wurde demnach in einem verdreckten Wohnzimmer mit einem Pflegebett gefunden, verunreinigt von ihren eigenen Fäkalien. Sie war dehydriert und unterernährt, überstand den Vorfall jedoch ohne schwere Folgeschäden und wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Der Sohn, der sich nun vor Gericht verantworten musste, gestand den Berichten zufolge die Tat. Er gab an, mit der Situation überfordert gewesen zu sein. Das Gericht ging davon aus, dass die Frau höchstens vier Tage eingesperrt war, obwohl die Anklage von zwölf Tagen ausging.

Die Frau hatte keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen und konnte sich aufgrund ihrer rheumatischen Erkrankung nicht selbst versorgen. Der Angeklagte muss zudem mit dem Widerruf einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen Drogenbesitzes rechnen.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Kölnischer Rundschau (E-Paper) vom 16. Mai 2024
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