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Elterngeld und Steuerklasse 5: Lohnt ein Wechsel?


Steuerklasse wechseln
So sichern Sie sich Tausende Euro mehr Elterngeld


Aktualisiert am 08.08.2022Lesedauer: 2 Min.
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Werdende Mutter (Symbolbild): Schwangere müssen sich beeilen, wenn sie mit einem Steuerklassenwechseln ihr Elterngeld erhöhen wollen.Vergrößern des Bildes
Werdende Mutter (Symbolbild): Schwangere müssen sich beeilen, wenn sie mit einem Steuerklassenwechsel ihr Elterngeld erhöhen wollen. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Angehende Eltern haben Einfluss darauf, wie hoch das Elterngeld ausfällt. Dafür müssen sie nur die günstigste Steuerklasse wählen – und schnell genug sein.

Kommt ein Kind auf die Welt, krempelt das nicht nur das Leben der Eltern um – das neue Familienmitglied kostet auch Geld. Viele fragen sich deshalb, was sie tun können, um während der Elternzeit möglichst viel finanzielle Unterstützung zu erhalten. Einfache Antwort: die Steuerklasse wechseln. Wir zeigen Ihnen, wie.

Welche Steuerklasse bringt am meisten Elterngeld?

Planen Sie, in Elternzeit zu gehen, empfiehlt es sich, in eine Steuerklasse zu wechseln, bei der Sie ein höheres Nettoeinkommen erzielen. Denn das Elterngeld berechnet sich auf Grundlage Ihres Nettogehalts vor der Geburt.

Die günstigste Steuerklasse dafür ist die Steuerklasse 3 (mehr dazu hier). In dieser befinden sich in Deutschland üblicherweise eher die Ehemänner als die Ehefrauen, da sie immer noch deutlich mehr verdienen. Die Frauen sind dann in Steuerklasse 5 veranlagt. Diese Lohnsteuerklassenkombination lohnt sich, sobald ein Ehepartner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohns verdient. Unterm Strich steigt so das Haushaltsnettoeinkommen.

Plant nun allerdings die Frau in Steuerklasse 5, in Elternzeit zu gehen, führt die Kombination zu einem geringen Elterngeld. Denn für sich genommen verursacht die Steuerklasse 5 ein niedriges monatliches Nettogehalt, das nur dank der günstigen Bedingungen in Steuerklasse 3 vom besserverdienenden Partner wettgemacht wird. Frau und Mann sollten also ihre Steuerklassen tauschen.

Gut zu wissen

Seit 2020 können Ehepaare und eingetragene Lebenspartnern mehrmals im Kalenderjahr die Steuerklasse wechseln. Den Wechsel müssen Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Das Formular dafür gibt es online bei der Finanzverwaltung. Die neue Steuerklasse gilt ab dem auf den Antrag folgenden Kalendermonat.

Wann bringt ein Steuerklassenwechsel mehr Elterngeld?

Viel Zeit bleibt Ihnen nicht zum Wechsel: Damit das Elterngeld nach der neuen Steuerklasse berechnet wird, müssen Sie spätestens sieben Monate vor der Geburt die Steuerklasse ändern. Denn als Berechnungsgrundlage betrachtet der Gesetzgeber die letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Es gilt die Steuerklasse, in der Sie während dieses Zeitraums überwiegend eingruppiert waren.

Tipp

Schaffen Sie es nicht rechtzeitig, in Steuerklasse 3 zu wechseln, können Sie den Zeitraum verlängern, indem Sie offiziell auf den Mutterschutz verzichten und stattdessen Urlaub beantragen. So sichern Sie sich mitunter den nötigen siebten Monat in Steuerklasse 3.

Wie viel mehr Elterngeld bringt ein Steuerklassenwechsel?

Wenn Sie von Steuerklasse 5 in Steuerklasse 3 wechseln, kann Ihnen das schnell mehrere hundert Euro mehr Elterngeld pro Monat bringen. So haben die Experten der Fachzeitschrift "Finanztest" ausgerechnet, dass eine 40-jährige Arbeitnehmerin, die 3.000 Euro brutto monatlich verdient, in Steuerklasse 5 etwa 1.477 Euro Nettogehalt bekommt. Die Elterngeldstelle würde ihr damit monatlich 906 Euro Elterngeld auszahlen.

In Steuerklasse 3 würde ihr Nettoeinkommen hingegen 2.105 Euro betragen, wodurch sich das Elterngeld auf 1.314 Euro pro Monat erhöhen würde. Bei einem maximal möglichen Zeitraum von zwölf Monaten Elterngeld wäre der Unterschied enorm: Dank Steuerklasse 3 bekäme die Mutter etwa 4.900 Euro mehr als in Steuerklasse 5.

Bringt der Wechsel der Steuerklasse steuerliche Nachteile?

Nein. Wechselt der Partner, der deutlich weniger verdient, in Steuerklasse 3, kommt zwar vor der Geburt ein geringeres Nettogehalt auf Ihrem Konto an, Sie erhalten dann aber mit der Steuererklärung eine Erstattung.

Diese müssen Sie in der Steuerklassenkombination 3 und 5 ohnehin verpflichtend abgeben. Das Minus beim Elterngeld, das Sie kassieren, wenn Sie nicht rechtzeitig wechseln, erstattet Ihnen hingegen niemand.

Verwendete Quellen
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