t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberBeruf & KarriereKündigung

Kündigung auf ärztlichen Rat: So gehen Sie bei Krankheit richtig vor


Arbeitsrecht
Kündigung auf ärztlichen Rat: Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 16.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Sind die gesundheitlichen Probleme schwerwiegend, empfiehlt sich eine Kündigung.Vergrößern des BildesEine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen besprechen Sie vorab eingehend mit Ihrem Arzt. (Quelle: Lordn/getty-images-bilder)

Haben Sie schwerwiegende gesundheitliche Probleme, kann Ihnen der Arzt zur Kündigung raten, wenn das berufliche Umfeld die Ursache ist.

Leiden Sie häufig unter gesundheitlichen Beschwerden und haben Sie Probleme an Ihrem Arbeitsplatz, können Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Ihr Arzt kann Sie beraten und Ursachen für Ihre Gesundheitsprobleme analysieren, die möglicherweise mit Ihrer Arbeit zusammenhängen. Werden die Folgen für die Gesundheit massiv, ist die Kündigung auf ärztlichen Rat möglich.

Vorgehensweise bei der Kündigung auf ärztlichen Rat

Denken Sie an eine Kündigung auf ärztlichen Rat, dürfen Sie zuvor noch nicht selbst kündigen, da Sie ansonsten eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld riskieren. Vereinbaren Sie mit Ihrem behandelnden Arzt einen Beratungstermin und schildern Sie Ihre gesundheitlichen Probleme. Es reicht nicht aus, dass Ihnen der Arzt zur Kündigung rät. Der Arzt muss ein Formular ausfüllen, das er bei der Agentur für Arbeit zum Download erhält.

Mit diesem Formular dokumentiert der Arzt in Ihrer Patientenakte, dass er Ihnen aus gesundheitlichen Gründen zur Kündigung geraten hat. Bevor Sie Ihre Kündigung beim Arbeitgeber einreichen, sollten Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden und das Problem erörtern. Dort erfahren Sie, ob Sie mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen müssen.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, müssen Sie die Gründe für Ihre Kündigung auf ärztlichen Rat darlegen. Informieren Sie das Arbeitsamt darüber, was Sie unternommen haben, um die Kündigung zu vermeiden. Das kann eine Information an den Vorgesetzten über die Missstände, die Bitte um Versetzung in eine andere Abteilung oder eine Information des Betriebsrates sein. Das Arbeitsamt akzeptiert verschiedene Gründe, warum Ihr bisheriger Job für Sie nicht mehr zumutbar ist. Solche Gründe sind beispielsweise

  • Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Vorgesetzten
  • Mobbing durch Kollegen
  • starke arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen
  • Konfrontation mit Aufgaben, die Sie nicht bewältigen können

In solchen Fällen brauchen Sie oft keine Sperrzeit zu befürchten.

Attest von einem Facharzt einholen

Um eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, können Sie zusätzlich einen Facharzt konsultieren, der auf Ihre gesundheitlichen Probleme spezialisiert ist. Er kann ein Attest ausstellen und bescheinigen, welche Tätigkeiten Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr ausüben können.

Alternative zur Kündigung

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen als Alternative zu einer Kündigung auf ärztlichen Rat einen Aufhebungsvertrag anbieten. Bedenken Sie, bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben, dass die Folge eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sein kann.

Sie können Ihren Arbeitgeber, bevor Sie auf ärztlichen Rat außerordentlich kündigen, auch abmahnen und ihn um die Behebung der Missstände bitten. Räumen Sie ihm eine angemessene Frist ein, beispielsweise von drei bis vier Wochen. Stellt der Arbeitgeber die Missstände nicht ab, kündigen Sie. Im Kündigungsschreiben weisen Sie darauf hin, dass Ihr Arbeitgeber Ihrer schriftlichen Aufforderung nicht nachgekommen ist.

Verwendete Quellen
  • anwalt.de: "Kündigen auf ärztlichen Rat - Was beachten?" (Stand: 05.07.2023)
  • arzt-wirtschaft.de: "Kündigung auf ärztlichen Rat" (Stand: 14.04.2023)
  • medical-tribune.de: "Kündigung auf ärztlichen Rat – so rechnen Sie ab" (Stand: 07.03.2017)
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website