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WhatsApp-Status verrät Frau: Party während Krankschreibung – gekündigt!


Kündigung
WhatsApp-Status verrät krank gemeldete Frau

Von t-online, dom

Aktualisiert am 18.01.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0197877778Vergrößern des BildesTanzende auf einer Party (Symbolbild): Wer sich bei der Arbeit für zwei Tage krank meldet, sollte das auch sein – und die Finger von Social Media und Ähnlichem lassen. (Quelle: IMAGO/Foto: Frank Sorge)

Krank machen, feiern gehen und das öffentlich posten? Eine ganz schlechte Idee, wie eine Frau feststellen musste.

Wer sich aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig meldet, muss nicht immer auch das Bett hüten. Sich zwei Tage krank zu melden und anschließend beim Feiern fotografieren zu lassen, kann Arbeitnehmer allerdings den Job kosten. Denn dann ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. So urteilte das Arbeitsgericht Siegburg (Aktenzeichen 5 Ca 1200/22).

Partybild als WhatsApp-Status gepostet

Im konkreten Fall, auf den der Bund-Verlag hinweist, meldete sich eine im Pflegebereich tätige Frau aus Nordrhein-Westfalen für zwei Wochenend-Spätdienste krank. In der Nacht von Samstag auf Sonntag ließ sie sich allerdings auf einer "White Night Ibiza"-Party in Hennef fotografieren.

Die Bilder veröffentlichte sie in ihrem Status bei WhatsApp. Auch auf der Seite des Partyveranstalters waren die Fotos zu finden. Als der Arbeitgeber die Beweisbilder entdeckte, kündigte er der Frau fristlos. Mit einer Kündigungsschutzklage blieb die Frau beim Arbeitsgericht Siegburg anschließend erfolglos.

Erst Grippe, dann psychische Probleme?

Die Begründung des Gerichts: Die Klägerin habe über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört. Aufgrund des Fotos habe festgestanden, dass sie am Tag ihrer angeblichen Arbeitsunfähigkeit "mit bester Laune und ersichtlich bei bester Gesundheit" an der Party teilgenommen habe, während sie sich für die Dienste arbeitsunfähig gemeldet hatte. Das Gericht: "Der Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist damit erschüttert."

Die zuständige Kammer ging sogar davon aus, dass die Klägerin "die Neigung habe, die Unwahrheit zu sagen". Denn die Frau hatte bei ihrer Klage versucht, durch zwei verschiedene Diagnosen Rückendeckung zu erhalten.

Zuerst hatte sie dem Arbeitgeber mitgeteilt, sich mit Grippesymptomen unwohl gefühlt zu haben, dann nachträglich eine zweitägige psychische Erkrankung ins Feld geführt, um sich zu retten. Diese psychische Krankheit sei nach dem Feier-Wochenende ohne weitere therapeutische Maßnahmen ausgeheilt. "Schlicht unglaubhaft", urteilte das Gericht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Hochzeitsfoto überführt Lügner

Der Fall der Pflegerin ist nicht der erste, in dem Fotos als Beweisstück dienen. Berühmt wurde vor zehn Jahren diese obskure Kündigung aus Krefeld: Ein Lagerist war seit einem Monat mit einem Bandscheibenvorfall krankgeschrieben und heiratete in dieser Zeit.

Auf seinem Facebook-Account, den Kollegen und Vorgesetzte einsehen konnten, postete er von Foto davon, wie er seine hochschwangere Braut über die Türschwelle trägt. Die Chefin kündigte dem Lageristen sofort, die Kündigung wurde später in eine "normale" Aufhebung des Arbeitsverhältnisses umgewandelt.

Verwendete Quellen
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