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Lohnt sich ein Minijob in Elternzeit? Vor- und Nachteile


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Nebenverdienst
Lohnt sich ein Minijob in Elternzeit? Vor- und Nachteile


Aktualisiert am 18.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Arbeiten in Elternzeit: Ein Nebenverdienst kann sich lohnen.Vergrößern des Bildes
Arbeiten in Elternzeit: Ein Nebenverdienst kann sich lohnen. (Quelle: jacoblund/getty-images-bilder)

Mit einem Nebenjob in Elternzeit können Sie verhindern, den Kontakt zum Berufsleben zu verlieren. Doch lohnt sich das auch finanziell?

Wer in Elternzeit geht, muss Einbußen beim Verdienst hinnehmen. Manch einer fragt sich daher, ob es sinnvoll sein könnte, in dieser Zeit einen Minijob anzunehmen, um das Familieneinkommen zu erhöhen. Wir zeigen, welche Vor- und Nachteile es gibt und was ein Minijob fürs Elterngeld bedeutet und welche Regeln bei Steuern und Abgaben zu beachten sind.

Minijob in Elternzeit: Das sind Vor- und Nachteile

Grundsätzlich können Eltern, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren wurden, bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, während sie in Elternzeit sind. Bei Kindern, die bis zum 31. August 2021 geboren wurden, gilt eine Grenze von 30 Stunden pro Woche. Ein Minijob hätte den Vorteil, dass Sie diese Grenzen nicht überschreiten.

Außerdem können Sie einen Minijob sowohl bei einem neuen Arbeitgeber aufnehmen als auch bei dem Unternehmen, bei dem Ihre Hauptbeschäftigung aktuell wegen der Elternzeit ruht. Auch mehrere Minijobs sind möglich, solange Sie damit zusammengerechnet nicht die Verdienstgrenze von 538 Euro überschreiten (Stand: 2024).

Beachten Sie aber, dass Ihr bisheriger Arbeitgeber jedem Minijob zustimmen muss. Auch kann er Folgen für die Höhe des Elterngeldes haben.

Wird ein Minijob auf Elterngeld angerechnet?

Ja, zumindest wenn Sie mehr als 300 Euro Basiselterngeld oder mehr als 150 Euro Elterngeld Plus im Monat beziehen. Dann wird der Verdienst aus dem Minijob angerechnet und das Elterngeld gekürzt. Deshalb müssen Sie einen Hinzuverdienst während der Elternzeit immer der zuständigen Elterngeldstelle melden.

Das Bundesfamilienministerium stellt auf seiner Website einen Elterngeldrechner zur Verfügung, der Ihnen zeigt, wie hoch Ihr Elterngeld mit und ohne Nebenverdienst ausfällt.

Nehmen wir zum Beispiel an, Sie erwarten ein Kind und Ihr durchschnittliches Einkommen betrug in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt 3.000 Euro netto pro Monat. Ohne Nebenverdienst würde Ihr Elterngeld etwa 1.800 Euro pro Monat betragen. Mit einem 538-Euro-Job sinkt es auf rund 1.505 Euro monatlich. Mit Elterngeld und Minijob zusammen kämen Sie also auf 2.043 Euro (1.505 Euro + 538 Euro). Das sind 243 Euro mehr als ohne Zuverdienst.

Achtung: Die Berechnung setzt voraus, dass Sie sich vom Rentenbeitrag für Minijobber befreien lassen (siehe unten).

Ob das zusätzliche Geld die Nachteile aufwiegt, die sich durch den Minijob ergeben, ist eine individuelle Entscheidung. Schließlich bringt ein Job neben der Kinderbetreuung auch zeitliche und emotionale Belastungen mit sich.

Wie wirkt sich ein Minijob in Elternzeit auf die Rente aus?

Auch Minijobber zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, sofern sie sich nicht von dieser Pflicht befreien lassen. Der Eigenanteil ist aber nur gering und beträgt 3,6 Prozent des Verdienstes. Der Arbeitgeber hingegen zahlt pauschal 15 Prozent Rentenbeitrag für den Minijobber. Bei einem Verdienst von 538 Euro im Monat beläuft sich der Eigenanteil also auf 19,37 Euro (3,6 Prozent x 538 Euro).

Grundsätzlich erhöht ein Minijob also Ihre Rentenansprüche. Ob sich das wirklich lohnt, klären Sie am besten mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Denn die gesetzliche Rentenversicherung belohnt bereits Kindererziehungszeiten mit Rentenansprüchen. Dafür ist allerdings ein Antrag nötig (mehr dazu hier).

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