Rentenfrage Zählt bei der Grundrente auch das Einkommen des Ehegatten?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wird bei der Grundrente auch das Einkommen des Ehepartners mit einbezogen?
Ja. "Bei der Grundrente wird sowohl das eigene als auch das Einkommen des Ehepartners angerechnet", sagt Tanja Berni von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Als Einkommen zählen Renten und weiteres zu versteuerndes Einkommen sowie Erträge aus Kapitalanlagen wie Aktien.
Bei Ehepaaren bleibt ein Einkommen bis 1.950 Euro unberücksichtigt, das darüber liegende Einkommen wird zu 60 Prozent angerechnet. Bei Einkommen über 2.300 Euro wird der über diesem Betrag liegende Teil zusätzlich in voller Höhe angerechnet.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Steuerfreie Einnahmen – beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder einem Minijob – werden hingegen nicht angerechnet. "Nicht berücksichtigt werden sollen zum Beispiel auch Immobilien und Vermögen", so Berni.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Tanja Berni