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Schwerin: Stadt muss Götz Kubitschek im Rathaus sprechen lassen


Gericht urteilt
Schwerin muss Rechtsextremen im Rathaus sprechen lassen

Von dpa, raf

15.03.2024Lesedauer: 3 Min.
Verleger Götz Kubitschek: Er hat großen Einfluss in der rechtsextremen Szene.Vergrößern des Bildes
Verleger Götz Kubitschek: Er hat großen Einfluss in der rechtsextremen Szene. (Quelle: SVEN SIMON/Imago)

Die Stadt Schwerin will den rechtsextremen Publizisten und Netzwerker Götz Kubitschek nicht im Rathaus auftreten lassen. Im juristischen Streit um die Wirksamkeit des Mietvertrags unterlag sie aber dem Veranstalter.

Der Verleger Götz Kubitschek, der zu den einflussreichsten Akteuren der selbst ernannten "Neuen Rechten" gezählt wird, darf auf Einladung der AfD-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" am Samstag im alten Rathaus von Schwerin auftreten. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Greifswald bestätigte am Freitagabend die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin, das dem Widerspruch des Veranstalters gegen die von der Stadt ausgesprochene Kündigung des Mietvertrags für den Sitzungssaal stattgegeben hatte. Dagegen hatte Schwerin bei der nächsthöheren Instanz Beschwerde eingelegt, am Ende ohne Erfolg.

Gericht sieht Angst vor "Äußerungsdelikten" als zu wenig begründet an

Das Gericht sah nicht genügen Gründe, den Anspruch auf den vermieteten Raum zu verwehren. Die Angst vor strafbaren Äußerungsdelikten sei nicht genügend begründet worden, die "hinreichende Wahrscheinlichkeit" fehle. In erster Instanz hatten die Richter der Stadt aufgegeben, als Träger der öffentlichen Einrichtung bei der Widmung kommunaler Einrichtungen Grundrechte wie das Recht auf Meinungsfreiheit zu beachten und die Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Stadt fühlt sich hintergangen

Die Stadtverwaltung hatte den für Samstagabend geschlossenen Mietvertrag gekündigt, weil sie sich vom Antragsteller hintergangen gefühlt habe, da dieser den Gastredner nicht genannt habe. "Mit der Einladung eines bekannten rechtsextremen Redners hat die Junge Alternative eine Grenze überschritten", erklärte Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD). Die vom Gericht vorgebrachte Begründung, dass die Landeshauptstadt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung als Forum der Meinungsbildung bisher geschaffen und gebilligt habe und nunmehr unter Gleichbehandlungsgrundsätzen nicht einschränken dürfe, sehe er hier nicht. Die von der Jungen Alternative angekündigte Veranstaltung sei nicht mit den gewöhnlich im Demmlersaal stattfindenden Veranstaltungen vergleichbar und dürfe nicht auf eine Stufe gestellt werden. "Insoweit kann das Gericht auch keine Ungleichbehandlung rügen", hatte Badenschier argumentiert.

Gericht sieht Veranstaltung mit rechtsextremem Redner als gleichwertig mit Bildungsveranstaltungen an

Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte die Landeshauptstadt per Beschluss verpflichtet, der Jungen Alternative als Antragstellerin die Nutzung des Demmlersaals gemäß dem Anfang März geschlossenen Vertrag zu ermöglichen. Der Saal, in dem auch die Stadtvertreter regelmäßig tagen, stelle sich als eine faktische öffentliche Einrichtung dar und werde von der Stadt auch für politische Vortrags- und Schulungsveranstaltungen vergeben. Auf diese Vergabe könne sich die Junge Alternative nach dem Gebot der Gleichbehandlung "im Wesentlichen gleicher Sachverhalte durch die öffentliche Gewalt berufen", hieß es in der Mitteilung.

Der Saal war bereits zuvor an die "Junge Alternative" vermietet worden

Auch die Junge Alternative MV habe im vergangenen Jahr dort schon Veranstaltungen durchgeführt. Damit sei der Demmlersaal als eine der weitgehend unbegrenzten Öffentlichkeit faktisch für kommunikativen, auch politischen Austausch zur Verfügung gestellte öffentliche Einrichtung zu bewerten. Eine bereits vereinbarte, aus neu erkannten Gründen nun aber nicht mehr erwünschte Veranstaltung in dem Raum zu verhindern, sei nicht zulässig. Ungeachtet der von der Stadt belegten verfassungsschutzbehördlichen Einstufung sei nicht ersichtlich, dass die Gefahr einer Verletzung von Strafvorschriften oder die Begehung von Ordnungswidrigkeiten durch die Vortragstätigkeit zu befürchten sei.

Götzu Kubitschek ist Mitgründer des vom Bundesverfassungsschutz als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" eingestuften "Instituts für Staatspolitik" (IfS) in Sachsen-Anhalt, das im Netzwerk der "Neuen Rechten" aus Sicht der Verfassungsschützer eine strategisch wichtige Rolle besetzt. Schon Anfang März hatte die "Junge Alternative" in Online-Medien über den Vortrag Kubitscheks am 16. März in Schwerin informiert, ohne allerdings den genauen Ort zu nennen. Die "Junge Alternative" wird seit fast einem Jahr vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextreme Bestrebung beobachtet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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