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Gartenhaus ohne Baugenehmigung? Wann Bußgelder drohen


Bußgelder drohen
Braucht mein Gartenhaus eine Genehmigung?

Von dpa-tmn, jb

Aktualisiert am 01.07.2024Lesedauer: 4 Min.
Gartenhaus: Nicht jedes Gartenhaus darf einfach aufgestellt werden.Vergrößern des BildesGartenhaus: Nicht jedes Gartenhaus darf einfach aufgestellt werden. (Quelle: McPHOTO/imago-images-bilder)

Ob man nur Rasenmäher und Spaten unterbringen will oder eine Unterkunft für die Freiluftsaison sucht – ein Gartenhaus ist eine gute Lösung. Doch es einfach nach Belieben zu errichten, das geht nicht.

Mit einem Fertigmodell aus dem Baumarkt ist ein Gartenschuppen schnell und unkompliziert auf den Rasen gesetzt. Doch wer meint, er könne sein Gartenhaus nach Belieben auf sein Grundstück stellen, der erlebt womöglich ein böses Erwachen. Denn viele Gartenhäuser brauchen eine Baugenehmigung.

Bebauungsplan und Bauordnung beachten

Allerdings setzt das öffentliche Baurecht dem Häuschenbau oft Grenzen. Denn auch im eigenen Garten müssen das im Baugesetzbuch bundesweit geregelte Planungsrecht sowie die jeweilige Länderbauordnung beachtet werden. Gibt es einen Bebauungsplan, ist dieser sorgfältig zu studieren. Manchmal dürfen sogenannte Nebenanlagen – dazu zählen Lauben und Schuppen – nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Die Baugrenzen sind meist als Linie im Bebauungsplan eingezeichnet und dürfen nicht von Gebäudeteilen überbaut werden.

Möchten Sie also einen Schuppen kaufen oder selbst bauen, sollten Sie sich am besten vorab über die Bebauungsmöglichkeiten auf Ihrem Grundstück informieren. Das gilt auch für einen baugenehmigungsfreien Schuppen – er muss ebenfalls mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar sein. Andernfalls kann es passieren, dass Sie das Häuschen später wieder entfernen müssen, wenn es beispielsweise zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führt. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, muss sich das geplante Gartenhaus dennoch in die örtlichen Gegebenheiten einfügen (§34 BauGB). Die Regelungen hierzu können Sie bei Ihrer Gemeinde oder Kommune erfragen.

Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen

Generell sind vier Faktoren entscheidend, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen oder nicht. Dazu zählen:

  • Die Größe und die Höhe
    Je nach Bundesland darf das Gartenhaus nur eine bestimmte Größe haben, damit es nicht genehmigungspflichtig ist. Teilweise liegt diese unter zehn Kubikmeter. Auch die Höhe ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich – oft darf der Bau nicht höher als drei Meter sein.
  • Die Art und die Verwendung
    Wird das Gartenhaus lediglich als Geräteschuppen verwendet, wird in der Regel keine Baugenehmigung benötigt. Bei einem Bau, der auch bewohnbar ist, da sich in ihm beispielsweise eine Toilette oder Kochgelegenheit befindet, ist die Hütte genehmigungspflichtig.
  • Der Standort
    Je nachdem, ob das Gartenhaus innerhalb oder außerhalb einer bebauten Siedlung errichtet wird, unterscheiden sich die Regelungen für die Genehmigungspflicht. Besonders für Errichtungen im Außenbereich ist eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Das Fundament
    Errichten Sie Ihr Gartenhäuschen auf einem festen Fundament – beispielsweise aus Beton – so benötigen Sie hierfür eine Baugenehmigung.

Tabelle: Baugenehmigungspflicht für Gartenhaus ist abhängig vom Bundesland

Die Bauordnung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern und Brandenburg etwa sind Bauten bis zu einem Volumen von 75 Kubikmetern umbauten Raumes baugenehmigungsfrei. Aber nur, wenn sie nicht im Außenbereich stehen, sondern am Bebauungszusammenhang teilnehmen – sie also innerhalb einer bebauten Fläche wie einer Ortschaft stehen werden. In Niedersachsen liegt die Grenze bei 40 und in Hessen nur bei 30 Raummetern.

Die einzelnen Regelungen, ab welcher Größe Ihres Gartenhäuschens Sie eine Baugenehmigung benötigen, zeigt Ihnen die Übersicht.

Bundesland Innerhalb einer Siedlung Außerhalb einer Siedlung Gesetz
Baden-Württemberg ab 40 m³
Rauminhalt
ab 20 m³ Rauminhalt § 50 LBO
Bayern ab 75 m³
Rauminhalt
Baugenehmigung immer erforderlich Art. 57 BayBO
Berlin ab 10 m³
Rauminhalt
Baugenehmigung immer erforderlich § 61 BauOBln
Brandenburg ab 75 m³
Rauminhalt
Baugenehmigung immer erforderlich § 61 BbgBO
Bremen ab 10 m³
Rauminhalt
Baugenehmigung immer erforderlich § 61 BremLBO
Hamburg ab 30 m³
Rauminhalt
Baugenehmigung immer erforderlich § 60 HBauO
Hessen ab 30 m³
Rauminhalt
Baugenehmigung immer erforderlich § 55 HBO
Mecklenburg-Vorpommern ab 10 m2
Brutto-Gesamtfläche
Baugenehmigung immer erforderlich § 61 LBauO M-V
Niedersachsen ab 40 m³
Rauminhalt
ab 20 m³ Brutto-Rauminhalt § 62 NBauO
Nordrhein-Westfalen ab 75 m³
Rauminhalt
nur für Land- und Forstwirtschaft § 62 BauO NRW
Rheinland-Pfalz ab 50 m³
Rauminhalt
ab 10 m³ Brutto-Rauminhalt § 62 LBauO
Saarland ab 10 m³
Rauminhalt
Baugenehmigung immer erforderlich § 61 LBO
Sachsen ab 10 m³
Rauminhalt
Baugenehmigung immer erforderlich § 61 SächsBO
Sachsen-Anhalt ab 10 m³
Rauminhalt
Baugenehmigung immer erforderlich § 60 BauO LSA
Schleswig-Holstein ab 30 m³
Rauminhalt
ab 10 m³ Brutto-Rauminhalt § 63 LBO
Thüringen ab 10 m³
Rauminhalt
Baugenehmigung immer erforderlich § 63 ThürBO

Grill und Toilette im Gartenhaus problematisch

Eingeschränkt werden diese Bestimmungen in den Bauordnungen zumeist noch dadurch, dass nur "Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten" genehmigungsfrei sind. Etwa in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen müssen sonst solche Baulichkeiten bereits ab zehn Quadratmetern Grundfläche genehmigt werden.

Gartenhaus in der Kleingartenkolonie

Relativ einfach ist es, wenn die Baulichkeiten in einer Kolonie mit Pachtgärten stehen. Dann braucht man innerhalb einer bestimmten Größenordnung generell keine Baugenehmigung. Experten schätzen, dass es in Deutschland etwa eine Million Kleingärtner gibt. Für die gilt das Bundeskleingartengesetz, wonach eine Gartenlaube "höchstens mit 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz" zulässig ist.

Ebenso ist vorgeschrieben, dass die Laube "nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet" sein darf. Werden diese Bestimmungen eingehalten, kann der Gartenbesitzer ohne Genehmigung loslegen. Aber er darf nur eine Hütte je Parzelle bauen: "Nach dem Kleingartengesetz gibt es nur ein einziges Gebäude bis maximal 24 Quadratmeter Fläche und dann ist Ende", sagt der Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG) in Berlin.

In der Laube wohnen verboten

"Ein Gartenhaus dient dem Schutz der Familie sowie der Unterbringung der Geräte. Separate Schuppen sind nicht zulässig." Für eine Laube darf man nicht seine Wohnung aufgeben, erläutert der BDG. "Aber wenn da am Wochenende oder in den Ferien übernachtet wird, holt keiner die Polizei."

Grenzbebauung im Garten

Mit dem Gesetz in Konflikt kann man auch bei der Grenzbebauung im heimischen Garten kommen. Dies ist laut den Bauordnungen der Länder nur mit Bauten von maximal drei Metern Höhe möglich, wenn eine Gesamtlänge auf der Nachbargrenze von neun Metern nicht überschritten wird. Diese Bestimmungen beziehen sich wiederum immer auf ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten.

Im Klartext heißt das, dass kein beheizbares Wohnhäuschen auf der Grenze stehen darf. Gibt es eine Feuerstätte oder einen Raum für den dauerhaften Aufenthalt, muss mindestens drei Meter Grenzabstand eingehalten werden. Möglich sind aber Geräteschuppen und Lauben zum Schutz vor der Witterung. Vorsichtig muss man auch bei Lösungen für Bauarbeiten sein: Das Baurecht unterscheidet nicht zwischen einem festen Gebäude und mobilem Unterstand. So ist ein dauerhaft aufgestellter Bauwagen in der Regel baugenehmigungspflichtig.

Vor dem Gartenhauskauf die Behörde fragen

Gern wird ein Gartenhaus im Baumarkt gekauft. Sobald dieses – je nach Bundesland – die Größe von 10 Kubikmetern beziehungsweise 30, 40 oder 75 Raummetern übersteigt, sollte man am besten gleich dort nach den Bauantragsunterlagen fragen. "Am besten nehmen sich die Kaufinteressenten einen Prospekt und gehen direkt zur Behörde", rät der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.

Keinesfalls sollten Hausbesitzer den kleinen Bau im Garten schwarz aufstellen. "Selbst wenn die Behörde es nicht merkt, die besten Helfer des Bauamts sind unfreundliche Nachbarn." Deshalb raten alle Experten, vor dem Aufstellen eines Schuppens oder Gartenhauses erst einmal den Nachbarn zu informieren. Wenn der keine Einwände erhebt, ist das für den Gartenfreund schon die halbe Miete. Denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Bußgelder drohen

Wenn Sie ohne Baugenehmigung ein Gartenhaus errichten, kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe der Strafe unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Bundesländern, wie beispielsweise in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Bußgeldkatalog
  • Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde
  • Bundesbaugesetz
  • Gartenjournal
  • Fachanwalt.de
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