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Bürgergeld und Minijob: Die Regelungen verständlich erklärt


520-Euro-Basis
Bürgergeld und Minijob: Die Regelungen verständlich erklärt

t-online, Andreas Lachmann

26.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Wer es richtig macht, kann sich über einen attraktiven Zuverdienst freuen.Vergrößern des BildesMinijob: Wer es richtig macht, kann sich über einen attraktiven Zuverdienst freuen. (Quelle: Maksym Belchenko/getty-images-bilder)

Ein Minijob neben dem Bürgergeld kann sich lohnen. Allerdings sollten Sie sich mit den Regeln vertraut machen. Denn nicht jeder profitiert gleichermaßen.

Der Minijob wird auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet, bei der Sie im Monat nicht mehr als 520 Euro verdienen dürfen. Diese Grenze gilt auch, wenn Sie mehrere Minijobs ausüben. Die einzelnen Verdienste werden zusammengerechnet. Wer mehr als 520 Euro verdient, ist automatisch sozialversicherungspflichtig. Der wichtigste Punkt für Bürgergeldbezieher ist aber ein anderer.

Minijob melden oder Strafe riskieren

Jeder Minijob muss offiziell angemeldet sein, sonst gilt es als Schwarzarbeit. Wenn Sie zudem noch Bürgergeld beziehen, müssen Sie den Zuverdienst vorher dem Jobcenter mitteilen. Die Leistungen können sonst gestrichen oder zurückgefordert werden. Neben Sanktionen drohen im Ernstfall sogar Geldbußen bis zu 5.000 Euro. Sie brauchen aber keine Angst vor dem Jobcenter zu haben. In Ausnahmefällen können Sie das komplette Minijob-Gehalt für sich behalten.

Höhere Freibeträge ab 1. Juli 2023

Ab 1. Juli 2023 ändern sich einige Regeln beim Bürgergeld. Unter anderem verbessern sich die Freibeträge:

  • Schüler oder Studenten unter 25 Jahre (520 Euro)
  • Auszubildende (520 Euro)
  • Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst (520 Euro)
  • Beschäftigte im Freiwilligen Sozialen Jahr (520 Euro)
  • Ferienjobber (Tätigkeit nur während der Ferienzeit) (unbegrenzt)

Privileg gilt nicht für jeden

Achtung, wenn Sie nicht zu den oben genannten Personengruppen gehören, dürfen Sie von den 520 Euro nicht alles behalten. Der Minijob zählt in der Regel als Einkommen und mindert das Bürgergeld. Allerdings gibt es auch hier Freibeträge, die Sie unbedingt kennen sollten.

Reguläre Freibeträge beim Minijob

Beläuft sich Ihr Verdienst im Minijob auf maximal 100 Euro monatlich, können Sie den vollen Geldbetrag für sich einplanen. Liegt der Betrag über 100 und bis 520 Euro, stehen Ihnen 20 Prozent davon als Freibetrag zu, sofern Sie Bürgergeld beziehen. Im Klartext heißt das: Von 520 Euro Verdienst aus einem Minijob werden Ihnen bei Bezug von Bürgergeld 336 Euro abgezogen. Somit bleiben Ihnen nur noch 184 Euro, die Sie durch den Minijob effektiv hinzugewinnen konnten. Sie aber noch von einer weiteren Regelung profitieren, damit Ihnen mehr Geld bleibt.

Besonderheit Fahrtkosten

Verdienen Sie monatlich mehr als 400 Euro, können Sie Fahrtkosten in Höhe von 0,20 Euro pro Kilometer geltend machen, aber nur, falls diese in der Summe über 100 Euro liegen.

Vorsicht bei Gesetzesänderungen

Die Regelungen zum Bürgergeld und Minijob sind im Zweifelsfall beim Jobcenter persönlich nachzufragen, dann sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Verwendete Quellen
  • buerger-geld.org: "Bürgergeld mit Minijob – was ist zu beachten?" (Stand: 15.02.2023)
  • hartz4widerspruch.de: "Bürgergeld und Minijob: Wird geringfügiger Zuverdienst angerechnet?" (Stand: 07.06.2023)
  • Eigene Recherche
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