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Solarpflicht: Diese Strafen drohen bei Nichteinhalten des Solargesetzes


Bis zu 5.000 Euro Strafe
Solarpflicht: Das passiert, wenn Sie sie ignorieren

In einigen Bundesländern gilt sie bereits, in anderen wird sie noch eingeführt: die Solarpflicht. Was passiert, wenn Sie sie ignorieren? Welche Strafen drohen?

Aktualisiert am 10.07.2023|Lesedauer: 3 Min.

Eine Photovoltaikanlage (PV) auf dem Dach senkt nicht nur die eigenen Energiekosten. Sie sorgt auch für sauberen Strom. Aus diesem Grund steht immer mal wieder zur Debatte, eine bundesweite und einheitliche Solarpflicht auf Dächern einzuführen. Sie soll dann sowohl für Neubauten als auch für Bestandsbauten nach einer Dachsanierung gelten. Die bisher bekannten Daten, wann was wo gelten soll, finden Sie in diesem Artikel und sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Auf Hochtouren: Zwischen März und September erzeugen Solaranlagen knapp 80 Prozent ihres Jahresertrags.Vergrößern des Bildes
Solarpflicht: In einigen Bundesländern müssen Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert haben. (Quelle: Animaflora/getty-images-bilder)

Einige Bundesländer sind schon etwas weiter und haben die sogenannte Solarpflicht bereits eingeführt. Dazu zählen unter anderem Berlin und Baden-Württemberg.

Aber funktioniert der Plan auch in der Realität? Und wer kontrolliert die Umsetzung überhaupt?

Die Solarpolizei

Als eine allgemeine Solarpflicht bei den Politikern zur Diskussion stand, wurde ebenfalls vorgeschlagen, eine sogenannte Solarpolizei einzuführen. Diese Instanz sollte dann überprüfen, ob die Gesetzesvorgaben eingehalten wurden. Andernfalls drohe eine hohe Geldstrafe – zuzüglich der Verpflichtung, das Dach entsprechend nachzurüsten.

Haben die Bundesländer eine derartige Solarpolizei eingeführt? t-online hat nachgefragt.

Berlin

In Berlin wird die Einhaltung durch die Bauaufsichtsämter stichprobenartig kontrolliert (§ 8 Abs. 1 Solargesetz Berlin), teilt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auf Nachfrage von t-online mit. Laut Senatsverwaltung heißt das: "Dazu ist die Erfüllung der Pflicht mit den auf der Internetseite der Senatsverwaltung [...] bereitgestellten Formularen zu dokumentieren."

Demnach überprüfen die Beamten vorwiegend die Angaben, die der Eigentümer schriftlich gegenüber dem Amt gemacht hat. "Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass diese [Überprüfung] durch eine Kontrolle vor Ort erfolgen kann, aber auch eine Kontrolle etwa über das Marktstammdatenregister möglich sein soll", so die Senatsverwaltung auf Nachfrage.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg reicht für den Nachweis der Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht die Bestätigung aus, dass die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert worden ist. Der Nachweis wird dann von der Baurechtsbehörde geprüft.

"Bestehen Anhaltspunkte, dass die Photovoltaik-Pflicht nicht erfüllt ist, kann die Behörde das Bauvorhaben vor Ort begutachten." Wird dabei festgestellt, dass keine PV-Anlage vorhanden ist, setzt die zuständige Behörde dem Bauherren eine "angemessene Frist zur Nacherfüllung" (§ 10 Photovoltaik-Pflicht-Verordnung – PVPf-VO).

Diese Strafen gibt es

Wenn Hauseigentümer in Berlin gegen das Solargesetz verstoßen und keine Photovoltaikanlage installiert haben, können ihnen Strafen drohen. Zudem müssen sie innerhalb eines Jahres ihrer Pflicht nachkommen und eine PV-Anlage installieren. Lassen sie diese Frist ungenutzt verstreichen, liegt gemäß § 9 Solargesetz Berlin eine Ordnungswidrigkeit vor. Das bedeutet, dass den Hauseigentümern eine Geldstrafe droht. Für Wohngebäude sind das bis zu 5.000 Euro, für Nicht-Wohngebäude bis zu 50.000 Euro.

Auch in Baden-Württemberg drohen Strafen, wenn das Solargesetz nicht eingehalten wird. "Kommt die/der Betroffene der Aufforderung beziehungsweise Verpflichtung nicht nach, kann die Baurechtsbehörde von sich aus ein angemessenes Zwangsgeld androhen und festsetzen", antwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auf Nachfrage von t-online.

Doch etwas unterscheidet sich zu den Strafen, die in Berlin gelten: "Die Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes kann – im Gegensatz zur Geldbuße – so oft wiederholt und der Betrag bis zu einer Höchstgrenze von 50.000 Euro erhöht werden, bis die/der Betroffene der gesetzlichen Verpflichtung nachkommt."

Verwendete Quellen
  • schriftliches Interview Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin
  • schriftliche Anfrage Umweltministerium Baden-Württemberg
  • schriftliche Anfrage Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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