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Rentenpunkte kaufen: Lohnt sich das wirklich? | Erklärung


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Für eine höhere Altersvorsorge
Rentenpunkte kaufen – so geht's


Aktualisiert am 18.06.2024Lesedauer: 7 Min.
Ältere Frau mit Unterlagen und Smartphone (Symbolbild): Rentenpunkte kaufen, um Abschläge auszugleichen, kann man nach Vollendung des 50. Lebensjahres.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau mit Unterlagen und Smartphone (Symbolbild): Rentenpunkte kaufen, um Abschläge auszugleichen, kann man nach Vollendung des 50. Lebensjahres. (Quelle: PeopleImages/getty-images-bilder)

Ein früherer Ruhestand kann teuer werden: Es drohen nämlich hohe Abschläge auf die Rentenzahlung. Das muss aber nicht sein – wenn Sie Rentenpunkte kaufen.

Viele Arbeitnehmer träumen vom Ruhestand: im Garten arbeiten, mit den Enkeln spielen oder einfach ausschlafen. Wer allerdings früher in Rente gehen will, als er eigentlich darf, muss mit hohen Abschlägen rechnen.

Doch das muss nicht so kommen: Denn Sie können unter Umständen auch Rentenpunkte kaufen. t-online erklärt, wie teuer das ist, wann sich das lohnt – und wie es Ihnen gelingt.

Warum sollte ich Rentenpunkte kaufen?

Dafür gibt es mehrere Gründe. Wenn Sie früher in Rente gehen und Abschläge ausgleichen wollen, können Sie Rentenpunkte kaufen, auch Entgeltpunkte genannt. Was Sie zu Rentenpunkten wissen sollten, lesen Sie hier.

Auch wenn Sie noch Rentenpunkte benötigen, um die Mindestversicherungszeit für die gesetzliche Rente zu erreichen und so überhaupt einen Rentenanspruch zu haben, kann sich eine Sonderzahlung lohnen. Zudem gilt: Sie können freiwillig Rentenbeiträge in die Rentenversicherung einzahlen, wenn Sie nicht versichert sind.

Auch können Sie Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, die von der Rentenversicherung noch nicht berücksichtigt wurden. Ob das geschehen ist, können Sie Ihrem Versicherungsverlauf entnehmen. Lesen Sie hier, wie Sie ihn prüfen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Rentenabschläge ausgleichen kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, mindestens 50 Jahre alt ist, die Regelaltersgrenze (also das gesetzliche Renteneintrittsalter) noch nicht erreicht hat und bis zum geplanten Rentenbeginn mindestens 35 Beitragsjahre erreicht. Denn Letzteres ist die Voraussetzung, um überhaupt früher in Rente gehen zu dürfen.
  • Freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen können alle, die in Deutschland wohnen, mindestens 16 Jahre alt sind und nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das gilt etwa für Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder nicht erwerbstätige Erwachsene wie beispielsweise Haushälter. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Rentenbeiträge zahlen.
  • Nachzahlungen für Ausbildungszeiten können Sie leisten, wenn Sie jünger als 45 Jahre sind, die Ausbildung ab dem 16. Lebensjahr begann und die Zeiten in Ihrem Rentenkonto noch nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt wurden.

Wie kann ich Rentenpunkte kaufen?

Um Rentenpunkte als Ausgleichszahlung für einen früheren Renteneintritt zu kaufen, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Sie können alles in einer Gesamtsumme zahlen oder laufend. Auch für das abgelaufene Jahr ist der Kauf noch rückwirkend möglich, allerdings immer nur bis zum 31. März des Folgejahres.

Für den "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" benötigen Sie das Formular V0210. Das finden Sie hier zum Download.

Wenn Sie bei einem vorzeitigen Renteneintritt Abschläge ausgleichen wollen, sollten Sie auf jeden Fall vorher eine Rentenauskunft bei der Rentenversicherung anfordern. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wollen Sie freiwillig Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, weil diese noch nicht berücksichtigt wurden, benötigen Sie das Formular V0080. Sie können es hier herunterladen.

Sinnvoll ist es auch, sich im Vorfeld von der Rentenversicherung beraten zu lassen. Nutzen Sie am besten die Beratungssuche der Rentenversicherung oder melden Sie sich telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800 1000 4800.

So können Sie sicher klären, wann und wie Rentenausgleichszahlungen möglich sind und bis wann Sie Nachzahlungen leisten können. Das Gespräch soll vor allem klären, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Gut zu wissen: Freiwillige Rentenbeiträge in die Rentenversicherung können Sie auch rückwirkend für das laufende Kalenderjahr zahlen.

Wie viel kostet ein Rentenpunkt?

Grundsätzlich gilt: Wer exakt so viel verdient wie das Durchschnittsentgelt aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einem Jahr, erhält genau einen Rentenpunkt. 2024 beträgt es nach vorläufigen Angaben 45.358 Euro im Westen und 44.732 Euro im Osten. Da der Beitragssatz zur Rentenversicherung derzeit 18,6 Prozent beträgt und Sie diesen bei zusätzlich gekauften Rentenpunkten allein tragen, kostet Sie ein Rentenpunkt im Westen also 8.436,59 Euro und 8.320,11 Euro im Osten.

Sie müssen nicht exakt diese Summe in die Rentenversicherung einzahlen, es geht auch mehr oder weniger. Beim Kauf von Rentenpunkten gilt jedoch ein Mindest- und ein Maximalwert. Im Jahr 2023 betrug der Mindestbetrag 96,72 Euro und der Maximalbetrag 1.357,80 Euro pro Monat. Das heißt: In dieser Spanne musste sich Ihr Kauf der Rentenpunkte bewegen.

Wichtig: Im Nachhinein können Sie einen gezahlten Beitrag nicht ändern. Einen gekauften Rentenpunkt erhalten Sie zudem nicht zurückerstattet, wenn Sie plötzlich nicht mehr früher in Rente gehen möchten.

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Rechenbeispiele der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigen, wie hoch die Rentenausgleichszahlung je nach Ausmaß des vorzeitigen Renteneintritts sein muss:

  • Sie beziehen eine Bruttorente von 800 Euro im Monat in den alten Bundesländern und wollen ein Jahr früher in Rente gehen. Dann müssen Sie mit 3,6 Prozent weniger Rente rechnen oder 28,80 Euro im Monat. In dem Fall müssten Sie zum vollen Ausgleich der Rentenminderung in der ersten Jahreshälfte 2024 einen Betrag von rund 6.700 Euro in die Rentenversicherung einzahlen.
  • Sie beziehen eine Bruttorente von 1.000 Euro im Monat in den alten Bundesländern. Wenn Sie zwei Jahre vor der Altersgrenze in Rente gehen möchten, müssen Sie mit 7,2 Prozent weniger Rente rechnen oder 72 Euro im Monat. Um das auszugleichen, müssen Sie in der ersten Jahreshälfte 2024 eine Sonderzahlung von rund 17.400 Euro leisten.

Lohnt sich der Kauf von Rentenpunkten?

Pauschal lässt sich das nicht sagen, sondern hängt stark von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Über die Sonderzahlungen in die Rentenkasse haben Sie die Möglichkeit, Zeiten auszugleichen, in denen Sie weniger verdient haben, oder früher in Rente zu gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Grundsätzlich ist der Kauf von Rentenpunkten also eine Überlegung wert, wenn Sie vorhaben, vor Ihrem Regeleintrittsalter in Rente zu gehen. Auch wenn Sie weniger als fünf Jahre eingezahlt haben, sind freiwillige Beiträge sinnvoll, um überhaupt die Mindestversicherungszeit zu erreichen. Denn erst nach fünf Jahren haben Sie einen Anspruch auf gesetzliche Rente. Sie sollten sich das in jedem Fall gut überlegen und von einem Experten der Rentenversicherung durchrechnen lassen (siehe oben).

Ob sich der Kauf letztlich tatsächlich auszahlt, hängt davon ab, wie lange Sie leben. Denn klar ist: Nur wer lange genug Rente bezieht, holt die Investition während des Erwerbserlebens wieder rein. Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle, da Sie Rentenbeiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen können. Dadurch haben Sie eine Steuerersparnis.

Wie viel genau lässt sich pauschal nicht sagen, die folgende Tabelle gibt aber eine Orientierung:

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Rentenbeiträge und die Steuer

Seit dem Steuerjahr 2023 können Sie 100 Prozent der Einzahlungen geltend machen, allerdings nur bis zur Höchstgrenze für Altersvorsorgeaufwendungen. Für 2023 lag sie bei 26.528 Euro, für 2024 bei 27.566 Euro. Und da liegt der Knackpunkt: Auch die Rentenbeiträge, die automatisch von Ihrem Lohn abgehen, zählen dort mit ein.

Das heißt, wer exakt das Durchschnittsentgelt von 2024 verdient, reduziert den maximal absetzbaren Betrag bereits um rund 8.437 Euro im Westen und 8.320 Euro im Osten. Denn so hoch ist der Rentenbeitrag bei einem Durchschnittsverdienst 2024. Blieben also noch 19.129 Euro im Westen und 19.246 Euro im Osten, die Sie als Vorsorgeaufwendungen absetzen könnten (27.566 Euro - 8.437 Euro bzw. 8.320 Euro).

Um das Maximum auszureizen, könnten Sie also noch 2,27 Rentenpunkte im Westen und 2,31 Rentenpunkte im Osten dazukaufen (19.129 Euro / 8.437 Euro = 2,27 bzw. 19.246 Euro / 8.320 Euro = 2,31).

Verdienen Sie mehr oder haben Sie weitere absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen, bleibt noch weniger Spielraum für Steuerersparnis durch den Kauf zusätzlicher Rentenpunkte. Und: Auch der Grundfreibetrag spielt eine Rolle. Kaufen Sie so viele Rentenpunkte, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen unter diesen Freibetrag sinkt, bringt der unterschreitende Anteil keine zusätzliche Steuerersparnis.

Wie viele Rentenpunkte bringen noch Steuerersparnis?

Wie viele Rentenpunkte Sie maximal noch bei der Steuer geltend machen können, berechnen Sie folgendermaßen:

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  1. Verbleibender absetzbarer Betrag = Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (aktuell: 27.566 Euro) - Bruttojahreslohn x Rentenbeitrag (aktuell: 18,6 Prozent)
  2. Rentenpunkte, die noch Steuerersparnis bringen = Verbleibender absetzbarer Betrag für Vorsorgeaufwendungen (Ergebnis aus Punkt 1) / Kosten eines Rentenpunkts im betreffenden Jahr (2024: 8.427 Euro im Westen, 8.320 Euro im Osten)

Beispiel: Nehmen wir an, Sie verdienen 2024 als Arbeitnehmer im Westen 50.000 Euro brutto im Jahr. Dann zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber 9.300 Euro Rentenbeiträge, die Sie als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen können (50.000 Euro x 18,6 Prozent). Bleibt also noch ein Spielraum von 18.266 Euro bis zum Höchstbetrag (27.566 Euro - 9.300 Euro). Da ein Rentenpunkt im Westen 2024 8.427 Euro kostet, könnten Sie noch 2,17 Rentenpunkte bei der Steuer geltend machen (18.266 Euro / 8.427 Euro) – vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen ist entsprechend hoch.

Damit die 2,17 Rentenpunkte nicht "nur" die Rente erhöhen, sondern auch allesamt die Steuerlast senken, muss das zu versteuernde Einkommen mindestens 18.266 Euro über dem Grundfreibetrag liegen. Da dieser 2024 11.604 Euro beträgt, müsste Ihr zu versteuerndes Einkommen also bei mindestens 29.870 Euro liegen (11.604 Euro + 18.266 Euro). Andernfalls drückt der Kauf der Rentenpunkte Ihr zu versteuerndes Einkommen unter den Grundfreibetrag und Sie bekommen für einen Teil der Rentenpunkte keine Steuerersparnis mehr.

Bei einem Jahresbruttolohn von 50.000 Euro haben Sie genug Steuerbudget für Rentenpunkte zur Verfügung. Denn dann beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen 39.009 Euro (berechnet mit 1,7 Prozent Zusatzbeitrag bei der Krankenversicherung und Pflegezuschlag für Kinderlose).

Rentenpunkte kaufen in Raten?

Haben Sie Ihr Steuerbudget für Rentenpunkte schon ausgereizt, kann es aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein, die Rentenausgleichszahlungen auf mehrere Jahre aufzuteilen. Beachten Sie aber: Je nachdem, wie sich das Durchschnittsentgelt entwickelt, kosten Rentenpunkte in verschiedenen Jahren unterschiedlich viel (siehe oben).

Welche Alternativen lohnen sich mehr?

Rentenpunkte zu kaufen bietet sich vor allem an, wenn Ihre gesetzliche Rente bisher eher mager ausfällt oder Sie grundsätzlich ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben. Wer hingegen kein Problem mit etwas mehr Risiko hat, kann sehr wahrscheinlich mehr aus seinem Geld machen, wenn er es am Aktienmarkt investiert.

Das geht bequem und einfach mit einem Sparplan auf einen weltweiten Indexfonds, kurz ETF, auf den MSCI World oder den MSCI ACWI (was das ist, lesen Sie hier). Dadurch legen Sie Ihr Geld auf einen Schlag in Tausende Unternehmen an, wodurch Sie das Risiko reduzieren. Lesen Sie hier, wie Sie einen ETF-Sparplan aufsetzen.

Für solch ein Aktieninvestment sollten Sie mindestens 15 Jahre Zeit haben, damit Sie Krisen aussitzen können. Dann winken deutlich höhere Renditen, als Sie mit einem Kauf von Rentenpunkten erzielen können. Eine Beispielrechnung für die verschiedenen Optionen finden Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung
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