t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Fahren ohne Führerschein: Hier ist es erlaubt


Private Fahrstunden
Hier dürfen Sie ohne Führerschein fahren

Von t-online, mab

Aktualisiert am 16.06.2024Lesedauer: 1 Min.
Nachwuchs am Steuer: Auf öffentlichen Straßen ist das Fahren ohne Führerschein eine Straftat.Vergrößern des Bildes
Nachwuchs am Steuer: Auf öffentlichen Straßen ist das Fahren ohne Führerschein eine Straftat. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Zum ersten Mal ans Steuer: Viele Anfänger wählen dafür einen großen Parkplatz. Das kann aber sogar im Gefängnis enden. Hier ist die ganz legale Alternative.

Wer keinen Führerschein hat, darf nicht Auto fahren. Und wer sich daran nicht hält, muss mit sehr unangenehmen Folgen rechnen. Da spielt es auch keine Rolle, ob für den ersten Fahrversuch etwa ein abgelegener Waldweg gewählt wird. Dennoch gibt es die Möglichkeit, dass sich Fahranfänger ganz legal ans Steuer setzen können.

Üben auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen

Es gibt nämlich Orte, an denen das Autofahren ohne Führerschein erlaubt ist. Und zwar auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen. Dabei gelten zwei Bedingungen:

  • Der Fahranfänger muss je nach Anbieter mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein.
  • Ein erwachsener Begleiter muss einen gültigen Führerschein vorzeigen.

Begleiter sollten außerdem beachten: Sind die sogenannte Tageshaftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung im Preis eingeschlossen? Oder können sie wenigstens zusätzlich abgeschlossen werden? Dann nämlich werden Sie bei einem Unfall nicht in der eigenen Kfz-Versicherung höhergestuft.

Privatgelände: Nur mit Einverständnis des Besitzers

Sofern der Besitzer damit einverstanden ist, dürfen Fahranfänger auch auf Privatgelände üben. Dieses Grundstück darf nicht für jeden zugänglich sein. Es sollte also beispielsweise durch einen Zaun klar abgegrenzt sein.

Erhebliche Konsequenzen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen das Verbot droht eine empfindliche Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe (bis zu ein Jahr). Außerdem kann dem Führerscheinanwärter das Antreten zur Prüfung verboten werden – und zwar für einige Jahre.

Drastische Konsequenzen blühen auch dem Fahrzeughalter: Neben einer Geldstrafe kann ihm der Führerschein entzogen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur mid
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website