Haftpflichtschutz Haftpflichtversicherung – wer ist mitversichert?
Eine private Haftpflichtversicherung deckt existenzbedrohende Risiken ab und gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Welche Personen sind mitversichert?
Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn anderen Personen zugefügt haben. Gerade bei Personenschäden sollten Sie eine hohe Deckungssumme vereinbaren. Sie können abhängig von den zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen Single-Tarife, Paar-Tarife oder Familientarife wählen. Es hängt vom jeweiligen Tarif ab, wer mitversichert ist.
Single-Tarife nur für den Versicherungsnehmer
Für einen Single-Tarif in der Privathaftpflicht sollten Sie sich nur dann entscheiden, wenn Sie keinen Partner und keine Kinder haben. In einem Single-Tarif ist ausschließlich der Versicherungsnehmer versichert. Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse, sodass Sie mit einem Partner zusammenziehen, sollten Sie in einen anderen Tarif wechseln. Nur so ist gewährleistet, dass auch die andere zu Ihrem Haushalt gehörende Person mitversichert ist.
Familientarif mit umfassendem Schutz für weitere Personen
Gehören Kinder zu Ihrem Haushalt, sollten Sie unbedingt einen Familientarif in der Privathaftpflicht wählen. Mitversichert sind dann:
- Ihr Ehegatte oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder, die zu Ihrem Haushalt gehören, ledig sind und sich noch in der Ausbildung befinden
- zu Ihrem Haushalt gehörende Pflege-, Stief- und Adoptivkinder
Befinden sich Kinder im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang, sind sie bei einem Familientarif in der privaten Haftpflichtversicherung generell mitversichert. Sind Sie nicht verheiratet, leben aber in eheähnlicher Gemeinschaft, sollten Sie Ihren Partner namentlich in der Police benennen.
Bei einigen Versicherungen sind auch Ihre Eltern oder Großeltern mitversichert, wenn sie in Ihrem Haushalt leben und dort gemeldet sind. Es gibt sogar Versicherer, bei denen der Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht für diese Personen auch dann gilt, wenn sie in einem Pflegeheim leben.
Schuldunfähige Kinder nicht immer mitversichert
Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind dem Gesetz nach schuldunfähig. Für Schäden können sie nicht verantwortlich gemacht werden. Im fließenden Verkehr sind Kinder erst ab vollendetem 10. Lebensjahr verantwortlich, wenn ein Schaden eintritt.
Konflikte im Schadensfall vermeiden Sie, wenn Sie einen Haftpflichtversicherer wählen, der auch deliktsunfähige Kinder mitversichert.
Paartarif für kinderlose Paare
Kinderlose Paare können mit einem Paartarif sparen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Wenn bislang jeder der beiden Partner einen eigenen Vertrag hatte, können Sie den jüngsten Vertrag fristlos kündigen. Den älteren Vertrag können Sie in einen Paarvertrag umwandeln.
Es ist sinnvoll, den im Vertrag enthaltenen Versicherungsschutz vorher zu prüfen. Auch wenn beide Ehepartner unterschiedliche Wohnsitze haben, reicht ein gemeinsamer Vertrag aus. Sind Sie jedoch noch verheiratet und leben getrennt, sollte jeder Partner einen eigenen Vertrag haben.
- verbraucherzentrale.de: "Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für jeden!" (Stand: 02.011.2022)
- finanztip.de: "Ein Vertrag reicht für zwei" (Stand: 04.07.2022)
- Eigene Recherchen