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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bestellungen aus China Online-Shop Temu: So viel Zoll und Steuern müssen Sie zahlen
Der chinesische Online-Shop Temu lockt mit günstigen Preisen für viele Produkte. Doch Zollgebühren und Steuern kommen dazu. Wir sagen, wie viel das ausmacht.
Im Sommer 2021 wurden für Waren aus China neue Zollregelungen eingeführt. Die Freigrenze ist weggefallen und Sie müssen nun Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern auf alle Produkte bezahlen. Das gilt auch für den Online-Shop Temu, der seit April 2023 in Deutschland mit hohen Rabatten für angebliche Qualitätsprodukte wirbt.
Kritik an Temu: Enttäuschte Kunden und zusätzliche Kosten
Temu hat sich mit intensivem Marketing in die Spitze der App-Bewertungen katapultiert, doch vermehrt äußern enttäuschte Käufer nun ihre Beschwerden. Selbst bei anscheinend günstigen Produkten aus China müssen Sie hierzulande Zollgebühren und Steuern zahlen. Dies führt dazu, dass manche Artikel nicht mehr so billig sind, wie es zunächst scheint.
Besonders schwierig wird es, wenn Sie eine Rücksendung an Temu planen: Dann müssen Sie sich in China um die Rückerstattung des Kaufpreises und des Portos kümmern – und zusätzlich in Deutschland um die Erstattung der Einfuhrgebühren.
Temu: Diese Steuern und Zollgebühren werden fällig
Bei Bestellungen über Temu aus China können drei verschiedene Gebühren anfallen:
- Zoll: Die Höhe des Zolls hängt vom Zollsatz der jeweiligen Waren in der Sendung ab. Liegt der Gesamtwert der Sendung unter 150 Euro, fallen keine Zollgebühren an.
- Einfuhrumsatzsteuer: Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der Art der Produkte und beträgt entweder 7 oder 19 Prozent. Sie ist immer zu entrichten, selbst wenn der Warenwert lediglich 1 Euro beträgt.
- Verbrauchssteuern: Für Waren wie Alkohol, Kaffee und Tabakwaren sind zusätzliche Verbrauchssteuern zu bezahlen. Die Höhe der Zusatzkosten hängt also von der Art der Waren und dem Bestellwert ab. Bei der Berechnung ist auch relevant, ob die Versandkosten separat aufgelistet wurden. Wird lediglich ein Gesamtwert für Waren und Porto angegeben, wird dieser als "Sachwert" betrachtet, für den Gebühren anfallen.
China-Shops: So können Sie die Kosten minimieren
Um Zusatzkosten zu vermeiden, sollten Sie den Gesamtpreis der Bestellung (Warenwert plus Porto) unter 150 Euro halten und eventuell getrennte Bestellungen für unterschiedliche Produkte aufzugeben. Dann umgehen Sie die Einfuhrumsatzsteuer – eine Vorgehensweise, die sich oft sogar dann lohnt, wenn für eine zweite Sendung erneut Portokosten anfallen.
Zoll und Steuern begleichen: Zwei Möglichkeiten
Die Bezahlung von Steuern und Zollgebühren erfolgt in der Regel auf zwei Wegen:
- Zollamt: Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung vom Zollamt, die Sie begleichen müssen.
- Paketzustellung: Der Paketzusteller kassiert die vorab berechneten Gebühren direkt bei Ihnen ein.
Beim Zollamt ist gegebenenfalls ein persönlicher Besuch erforderlich, um den zu verzollenden Wert der Ware nachzuweisen. Hierbei kann die Rechnung aus dem Internet hilfreich sein, insbesondere wenn darin die Versandkosten separat ausgewiesen sind. In diesem Fall bezieht sich der Warenwert nur auf die Kosten der bestellten Artikel.
Rücksendungen an Temu: Was geschieht mit Zoll und Steuern?
Sind Sie mit einem Produkt unzufrieden, können Sie es an Temu zurücksenden. Retouren sind nach Shopangaben innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf immer gratis. Bis Sie Ihr Geld erstattet bekommen, können allerdings Wochen vergehen.
Falls Sie eine vollständige Rückerstattung möchten, müssen Sie auch die Zollgebühren berücksichtigen. Bei geringen Beträgen, etwa einem Artikel im Wert von 5 Euro, lohnt sich der Aufwand oft nicht. Die Mühe kann jedoch lohnenswert sein, wenn Sie eine größere Bestellung komplett zurückschicken.
Der Antrag auf Rückerstattung muss innerhalb eines Jahres direkt beim Zoll gestellt werden. Auf der Erstattungsseite des deutschen Zolls können Sie sich die geltenden Vorschriften anschauen und die Formulare herunterladen. Bewahren Sie sämtlichen Schriftverkehr und Einlieferungsbelege gut auf, um die Rücksendung nahtlos nachweisen zu können.
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
- Dieser Text erschien ursprünglich bei GIGA.