Kredit bekommen Mit diesen Sicherheiten überzeugen Sie Ihre Bank
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wer ein Darlehen benötigt, tut gut daran, der Bank eine Sicherheit anzubieten. Denn so bekommen Sie günstigere Konditionen – oder überhaupt einen Kredit.
Egal, ob Sie Geld für eine eigene Wohnung, ein neues Auto oder einen teuren Fernseher benötigen – von der Bank gibt es nur dann Geld, wenn Sie ausreichend Sicherheiten vorweisen können.
Wir erklären, warum das so ist, welche Arten von Kreditsicherheiten es gibt und welche Kreditsicherung sich für welche Kredite eignet.
Was ist eine Kreditsicherheit?
Eine Kreditsicherheit oder auch Kreditsicherung bezeichnet einen Vermögenswert oder ein Besitzrecht an einem Vermögenswert. Kreditnehmer überschreiben die Sicherheit an Kreditgeber, beispielsweise Banken, um ein Darlehen zu bekommen.
Denn die Kreditsicherheit senkt das Ausfallrisiko, also die Gefahr, dass ein Darlehen nicht zurückgezahlt wird. Dank der Sicherung kann die Bank einen möglichen Zahlungsausfall des Schuldners ausgleichen. Sind Kredite nicht gesichert, riskiert das Institut eine Insolvenz – und je nach ihrer Relevanz sogar eine Finanzkrise.
Typische Sicherheiten sind beispielsweise Ihr Einkommen, Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilien oder eine Lebensversicherung. Aber auch eine eingetragene Grundschuld oder eine Bürgschaft gelten als Kreditsicherheiten (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
- Grundbucheintrag: Kosten, Ablauf, Einsicht
Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?
Bei Kreditsicherheiten werden vor allem zwei Arten von Kreditsicherungsinstrumenten unterschieden:
- Personalsicherheiten
- Real- und Sachsicherheiten
Darüber hinaus gibt es weitere Unterarten von Kreditsicherheiten:
- Pfandrecht
- Sicherungsübereignung
- Forderungsabtretung
Personalsicherheiten
Personalsicherheit bedeutet, dass neben Ihnen als Kreditnehmer noch eine andere Person für die Kreditsumme haftet. Sind Sie mit Zahlungen im Verzug oder droht gar ein Zahlungsausfall, kann die Bank von dieser Person verlangen, die Schulden zu begleichen. Damit jemand als Personalsicherheit durchgeht, muss er die Bonitätskriterien der Bank erfüllen.
Ein Beispiel für eine häufig genutzte Personensicherheit ist die Bürgschaft. Bürgen verpflichten sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, mit ihrem pfändbaren Vermögen und Einkommen zu haften, falls der eigentliche Schuldner nicht mehr zahlen kann.
Bei der Bürgschaft gibt es verschiedene Formen, die den Verbraucher mal mehr, mal weniger einschnüren: Weit verbreitet sind die sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaften. Dabei verzichtet der Bürge auf die sogenannte Einrede der Vorausklage.
Das bedeutet, dass der Gläubiger – also etwa die Bank – den Bürgen sofort zur Kasse bitten kann. Ein Prozess zur Zwangsvollstreckung gegen den eigentlichen Kreditnehmer ist nicht nötig.
Anders ist es bei der Ausfallbürgschaft. Der Bürge haftet dabei erst, wenn eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner als erfolglos eingestuft wird. Diese Variante ist für Bürgen also weniger riskant.
Gut zu wissen
Unter Ehegatten können Bürgschaften unter bestimmten Voraussetzungen sittenwidrig sein. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Bürgschaft dann unwirksam, wenn ein Ehegatte für den anderen bürgt und dabei seine finanziellen Möglichkeiten überschritten hat. Dann sei davon auszugehen, dass der Ehegatte allein aus emotionalen Motiven gehandelt hat (Az.: IX ZR 198/98; IX ZR 55/96).
Weitere personenbezogene Sicherheiten sind die Garantie, der Schuldbeitritt und die Patronatserklärung. Diese sind in der Praxis aber weniger geläufig.
Real- und Sachsicherheiten
Als Real- und Sachsicherheiten gelten Vermögensgegenstände wie Immobilien, Wertpapiere oder Autos. Um sie als solche einzusetzen, tritt der Kreditnehmer sein Besitzrecht an die Bank ab. Diese kann die Sicherheit notfalls verkaufen, um einen Zahlungsausfall zu kompensieren.
Hypothek und Grundschuld
Kreditsicherheiten, die sich auf unbewegliche Sachwerte wie Immobilien und Grundstücke beziehen, sind die Hypothek und die Grundschuld. Sie gehören zu den Grundpfandrechten. Die Bank bekommt über sie das Recht, offene Forderungen per Zwangsversteigerung zu begleichen.
Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld besteht darin, dass die Hypothek genau in der Höhe des zu sichernden Darlehens aufgenommen wird und mit jeder Zahlung kleiner wird, während die Höhe der Grundschuld nicht mit der Höhe des Kredits übereinstimmen muss und über die gesamte Laufzeit gleich hoch bleibt.
Die Hypothek wird zudem automatisch aus dem Grundbuch gelöscht, sobald Sie den Kredit abbezahlt haben, die Grundschuld bleibt auch nach der Tilgung in voller Höhe bestehen. Das hat den Vorteil, dass Sie sie für weitere Finanzierungen als Kreditsicherheit nutzen können.
Auf Antrag und gegen eine Gebühr können Sie sie aber auch aus dem Grundbuch löschen lassen. Lesen Sie hier, wann das sinnvoll ist und wann nicht.
Pfandrechte
Während Hypothek und Grundschuld Pfandrechte sind, die sich auf unbewegliche Sachen beziehen, gibt es auch Pfandrechte an beweglichen Vermögensgegenständen wie Schmuck oder Antiquitäten, aber auch Sparguthaben und Wertpapieren.
Solange der Kreditnehmer das Geld noch nicht komplett zurückgezahlt hat, besitzt der Kreditgeber bei dieser Sicherheit ein Verwertungsrecht. Das heißt, er kann die Sachwerte, wenn nötig, verkaufen.
Damit das Pfandrecht genutzt werden kann, müssen sich Pfandgeber, also der Kreditnehmer, und der Pfandnehmer (die Bank) darüber einig sein, wie viel das Pfand wert ist.
Außerdem müssen Kreditnehmer die Sachsicherheit an die Bank übergeben. Diese benötigt also mitunter ein Lager für die Gegenstände, was diese Art von Kreditsicherheit aufwendig und für Banken wenig attraktiv macht.
Sicherungsübereignung
Eine spezielle Form des Pfandrechts ist die Sicherungsübereignung. Auch hier bezieht sich die Sachsicherheit auf bewegliche Sachwerte, der Kreditnehmer gibt sie aber nur treuhänderisch an die Bank ab. Das heißt, er bleibt weiter in ihrem Besitz und kann sie auch verwenden.
Das nennt man auch fiduziarische ("treuhänderische") Kreditsicherheit im Gegensatz zur akzessorischen ("von einem anderen Recht abhängigen") Sicherheit bei den oben beschriebenen Pfandrechten.
In der Praxis bedeutet Sicherungsübereignung, dass die Bank den Wertgegenstand einziehen und verkaufen kann, sobald der Kreditnehmer seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt.
- Beispiel: Eine Kreditnehmerin finanziert ein Auto über die Bank. Nach dem Kauf gibt sie den Fahrzeugschein an die Bank ab. Nutzen darf die Frau das Auto aber schon, der Bankberater hingegen nicht. Erst wenn sie den Kredit komplett getilgt hat, erhält sie den Fahrzeugbrief zurück und ist in vollem Umfang Eigentümerin des finanzierten Autos.
Forderungsabtretung
Bei einer Forderungsabtretung, auch Zession genannt, übertragen Kreditnehmer ihre Forderungsansprüche gegenüber Dritten als Kreditsicherheit an die Bank. Das können zum Beispiel Lohn- und Gehaltszahlungen sein, aber auch Forderungen gegenüber Versicherungsgesellschaften oder aus Sparguthaben, Bausparverträgen oder Mietverhältnissen.
Fallen Zahlungen aus, kann sich die Bank dann direkt an die entsprechenden Dritten wenden, also etwa den Arbeitgeber des Kreditnehmers, und das Einkommen einziehen. Bei Kapitallebensversicherungen dient der Rückkaufswert als Kreditsicherheit.
Statt einen Bausparvertrag oder eine Versicherung aufzulösen, um mehr Eigenkapital zu haben, kann es also eine Alternative sein, nur die Forderung abzutreten. So kann Ihr Geld weiter für Sie arbeiten und wird nur im Notfall von der Bank angezapft. Der Einzelfall entscheidet, was günstiger ist.
Vor- und Nachteile verschiedener Kreditsicherheiten
Die verschiedenen Arten von Kreditsicherheiten haben jeweils unterschiedliche Vorteile und Nachteile. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick.
Kreditsicherheit | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Personalsicherheiten | Personen, denen Sie vertrauen, können Sie bei der Kreditaufnahme unterstützen – zum Beispiel Eltern, Geschwister oder Freunde. | Eine Bürgschaft ist für den Bürgen riskant, da er – je nach Art der Vereinbarung – in voller Höhe für den ausstehenden Betrag haftet. Das kann ihn bis in den Ruin treiben. |
Hypothek | Sie können die Immobilie ohne Einschränkungen verwenden. | Sie benötigen erst die Zustimmung der Bank, bevor Sie die Immobilie oder das Grundstück verkaufen dürfen. |
Grundschuld | Die Grundschuld ist nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Sie können sie für weitere Darlehen als Sicherheit einsetzen. | Sind Sie mit Zahlungen in Verzug, kann die Bank die Grundschuld ohne vorherigen Gerichtsbescheid pfänden und die Immobilie sofort zwangsversteigern. |
Pfandrecht | Das Pfandrecht lässt sich theoretisch für viele verschiedene Gegenstände einsetzen. | In der Praxis sehen Banken Pfandrechte als Sicherheiten nicht gerne, weil sie mit viel Aufwand verbunden sind. Ein Nachteil für den Kreditnehmer ist zudem, dass er zwar Eigentümer der Sachsicherheit bleibt, sie aber erst mal nicht nutzen kann. |
Sicherungsübereignung | Sie übergeben die Sachsicherheit nur treuhänderisch und können sie bereits nutzen, auch wenn die Finanzierung noch läuft. | Der Kreditgeber darf Ihnen Auflagen erteilen, die den Wert der Kreditsicherheit erhalten – bei einem Auto etwa den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Das verursacht zusätzliche Kosten. |
Forderungsabtretung | Die Forderungsabtretung ist flexibel einsetzbar. | Je nach Abtretung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei Kapitallebensversicherungen muss zum Beispiel der Versicherer zustimmen. Einkommen dürfen Sie nur abtreten, wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. |
Welche Kreditsicherheit für welchen Kredit?
Welche Kreditsicherheit Banken verlangen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Höhe und die Laufzeit des Kredits sowie die Bonität des Kreditnehmers.
Grundsätzlich kann man sagen, dass es für kleinere Kredite bis etwa 5.000 Euro ausreicht, wenn Sie über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und Ihre Kreditwürdigkeit gut ist. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Bonität erhöhen.
Ist die Kreditfähigkeit unzureichend oder geht es um einen größeren Kredit mit längerer Laufzeit, fordern Banken in der Regel zusätzliche Sicherheiten. Das gilt auch, wenn eine erste Kreditsicherheit im Laufe des Darlehens an Wert verliert oder die Kreditsumme erhöht werden muss.
Welche Kreditsicherung für welche Art von Kredit infrage kommt, zeigt die folgende Tabelle.
Art der Kreditsicherheit | Kleinkredit | Ratenkredit | Autokredit | Baufinanzierung | Modernisierung/Renovierung |
---|---|---|---|---|---|
Einkommen (Pfandrecht/Forderungsabtretung) | x | x | | | |
Bürgschaft | x | x | x | x | |
Sicherungsübereignung | | | x | | |
Bewegliche Sachgüter (Pfandrecht/Sicherungsübereignung) | x | x | | | |
Sparguthaben, Wertpapiere, Edelmetall (Pfandrecht/Forderungsabtretung) | x | x | | | |
Bausparvertrag (Forderungsabtretung) | | | | | x |
Immobilie, Grundstück (Hypothek/Grundschuld) | | | | x | x |
Lebensversicherung (Forderungsabtretung) | | | | x | |
Was ist die Sicherungsabrede?
Mit der Sicherungsabrede verpflichtet sich der Kreditgeber schriftlich, dass er die Kreditsicherheit nur verwendet, um einen Zahlungsausfall des Kreditnehmers zu begleichen. Sie ist Teil des Sicherungsvertrags, in dem Kreditnehmer und Bank vereinbaren, welche Kreditsicherheiten für den Kredit gestellt werden.
Dabei wird unterschieden, ob die Sicherung nur für eine ganz bestimmte Forderung genutzt werden darf (enge Sicherungsabrede) oder für alle bestehenden und in Zukunft noch entstehenden Schulden (weite Sicherungsabrede). Andere Begriffe für die Sicherungsabrede sind Zweckerklärung, Sicherungserklärung oder Sicherungszweckvereinbarung.
- Eigene Recherche
- commerzbank.de: "Kredite richtig absichern"
- Gabler Wirtschaftslexikon: "Kreditsicherheiten"
- financescout24.de: "Ohne Sicherheit kein Kredit"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa