Aufruf gegen Rechtsextremisten AfD scheitert vor Gericht mit Eilantrag gegen Freiburgs OB
Die AfD Freiburg wollte Aussagen des parteilosen Oberbürgermeisters der Stadt per Eilantrag verbieten lassen. Das Verwaltungsgericht ist anderer Auffassung.
Nach Äußerungen des Freiburger Oberbürgermeisters Martin Horn (parteilos) in sozialen Netzwerken ist der örtliche AfD-Kreisverband mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert. Mit dem Antrag sollten der Stadt Freiburg bestimmte Aussagen über die Partei verboten werden, wie das Verwaltungsgericht Freiburg am Donnerstag mitteilte. (Az.4 K 228/24).
Horn erklärte nach der Entscheidung, er wolle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, für Werte wie Vielfalt, Freiheit und Demokratie einzustehen. "Unsere Demokratie ist nicht selbstverständlich – schützen wir sie", sagte der Rathauschef einer Mitteilung zufolge.
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Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot wohl nicht verletzt
Der Streit um die Äußerungen Horns ziehen sich seit Jahresbeginn hin: Im Januar wurden offiziell Redezitate mit einem Appell Horns veröffentlicht, Rechtsextremisten keine Stimme zu geben, wie das Gericht berichtete. Der AfD-Kreisverband reagierte demnach mit einer Unterlassungsaufforderung. Die Stadt entfernte dann einen bestimmten Passus aus den Onlineauftritten.
Mit dem Antrag vor Gericht sollte der Stadt verboten werden, im Hinblick auf die Kommunal- und Europawahlen dazu aufzurufen, keine Stimme den Rechtsextremisten zu geben, falls sich dieser Aufruf gegen die AfD richte. Es lasse sich nicht feststellen, dass eine Verletzung des staatlichen Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebots drohe, urteilte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der AfD-Kreisverband kann binnen zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
- Nachrichtenagentur dpa