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Leasing-Rückgabe: Welche Schäden muss ich zahlen?


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Hohe Kosten vermeiden
Leasing-Auto zurückgeben: Das ist wichtig


Aktualisiert am 09.08.2022Lesedauer: 3 Min.
Schlüsselübergabe: Zum Ende eines Leasingvertrages sollten Sie einige Dinge beachten.Vergrößern des Bildes
Schlüsselübergabe: Zum Ende eines Leasingvertrages sollten Sie einige Dinge beachten. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)

Am Ende der Leasingzeit steht die Rückgabe Ihres Autos. Häufig entsteht Streit darum, wer Schäden bezahlt. So beugen Sie vor.

Sie sind immer vorsichtig gefahren, haben bei Parkmanövern alle Rempler umschifft – und plötzlich ist er trotzdem da, der Kratzer in Ihrem Leasingfahrzeug. Bei der Rückgabe entstehen häufig Streitigkeiten, wer für welche Schäden und in welcher Höhe aufkommt.

Welche Schäden sind normal?

Nach einer Leasingzeit von bis zu vier Jahren ist es üblich, dass Gebrauchsspuren auftreten, sich beispielsweise Fußmatten plattdrücken und sich die Sitzbezüge leicht abreiben. Insbesondere, wenn das Auto viele Kilometer absolviert. Solche Abnutzungen sind in den Leasingraten schon mit eingerechnet.

Wenn Sie das Auto abgeben, sollte der Zustand der Kilometerleistung und dem Alter angemessen sein. Nach § 538 BGB haften Sie als Leasingnehmer nur für übermäßige Abnutzung des Autos. Das sind Schäden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Bedeutet: kleinere Dellen oder Kratzer sind laut aktueller Rechtssprechung okay.

Gebrauchsspur oder übermäßige Nutzung? Unterschiede ermitteln

Es gibt keine objektiven Kriterien für die Abgrenzung einer übermäßigen Abnutzung. Orientieren können Sie sich aber dem kostenlosen Schadenkatalog der Dekra oder des TÜV im Internet. Hier gibt es Beispiele mit Fotos.

Gewöhnliche Gebrauchsspuren sind zum Beispiel:

  • leichte Lackabschürfungen an den Türkanten oder im Bereich der Ladekante
  • kleine Steinschlagspuren auf der Windschutzscheibe
  • Kratzer am Dach

Zu den Mängeln, bei denen Sie mit aller Wahrscheinlichkeit zur Kasse gebeten werden, gehören:

  • nicht auspolierbare Kratzer
  • starker Lackabrieb
  • Hagelschäden
  • starke Parkdellen und Verformungen der Karosserie

Leasingverträge: Unterschiede bei der Abgabe

Was Sie am Ende noch draufzahlen müssen, hängt auch von dem Leasingvertrag ab, den Sie abgeschlossen haben.

  • Beim Restwertvertrag tragen Sie als Leasingnehmer das sogenannte Restwertrisiko. Das war früher die übliche Methode beim Leasing. Bei Vertragsabschluss wird ein Restwert für die Abgabe kalkuliert. Wenn das Fahrzeug am Ende weniger wert ist, müssen Sie die Differenz zahlen.
    Häufiges Problem: Der Restwert wurde häufig unrealistisch hoch festgelegt, um niedrige Leasingraten zu bieten. Wenn der Restwert bei Abgabe niedriger lag (was nicht selten passierte), stieg das Risiko hoher Nachzahlungen.
  • Das Kilometerleasing richtet sich nach den gefahrenen Kilometern. Wenn Sie mehr Kilometer gefahren sind, als im Vertrag stehen, müssen Sie die Mehrkilometer bezahlen – bei weniger Kilometern gibt es eine Rückerstattung. In der Regel gilt bei Mehrkilometern eine Toleranz von bis zu 2.500 km. Wenn das Auto übermäßig abgenutzt ist, müssen Sie für den sogenannten Minderwert bezahlen.

Wichtig: Der Minderwert entspricht nicht automatisch der Summe der Reparaturkosten, die für die Beseitigung von Schäden oder übermäßigen Abnutzungen anfallen würde. Es geht hierbei um den Betrag, um den der Wert des Autos selbst gemindert wird.

  • Vertrag mit Andienungsrecht: Hier kann die Leasinggesellschaft von Ihnen verlangen, das Auto zu kaufen, wenn es bei Vertragsende weniger wert ist als der kalkulierte Restwert. Andersherum haben Sie nur ein Ankaufsrecht, wenn es mit dem Händler vertraglich vereinbart wurde.

Checkliste für die Rückgabe

  • Achten Sie darauf, während der Vertragslaufzeit alle Inspektionstermine einzuhalten und Verschleißteile auszutauschen.
  • Bewahren Sie Quittungen von Reparaturen oder Inspektionen auf.
  • Räumen Sie vor der Übergabe das Auto auf und bereiten Sie es vor Abgabe auf. Das können Sie Profis machen lassen, eine Fahrt durch die Waschanlage samt Innenraumreinigung reicht in der Regel aber auch.
  • Lassen Sie das Auto vor der Rückgabe von einem Sachverständigen prüfen, den Sie aussuchen.
  • Fahren Sie gegebenenfalls schon vor Ende der Vertragslaufzeit zum Händler, um sich einen Eindruck vom Zustand geben zu lassen. So haben Sie die Möglichkeit, kleinere Mängel noch selbst zu beheben.
  • Nehmen Sie zur Übergabe Zeugen mit.
  • Bringen Sie alle Zubehörteile mit, die im Vertrag vermerkt sind, zum Beispiel Winterreifen, Sicherheitswesten, Kabel oder den Zweitschlüssel.
  • Entfernen Sie alle Teile, die Sie selbst eingebaut haben.
  • Ziehen Sie die Originalbereifung auf, wenn dies im Vertrag vermerkt ist.
  • Fotografieren Sie das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe von allen Seiten (auch innen) und dokumentieren Sie eventuelle Schäden detailliert.
  • Lesen Sie das Mängelprotokoll gründlich durch und unterschreiben Sie es nur, wenn Sie mit den dokumentierten Schäden einverstanden sind. Lassen Sie sich alle mündlichen Absprachen schriftlich geben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie Mängel unbewusst annehmen.
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