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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Alkohol Alkoholtests werden durch Lebensmittel kaum verfälscht
"Ich habe wohl überreifes Obst gegessen." Das ist eine beliebte Ausrede bei Alkoholsündern, die zum Urintest aufgefordert werden, um ihren Führerschein zurückzubekommen. Aber Urintests auf Alkoholmissbrauch werden auch durch leicht alkoholhaltige Lebensmittel kaum verfälscht. Das belegt eine Studie der Universität Bonn. Wer positiv auf Alkohol getestet wird, könne sich wohl nicht mehr damit herausreden, er habe lediglich etwas Falsches gegessen oder getrunken, erklärte ein Universitätssprecher.
EtG lässt sich einige Tage im Urin nachweisen
Alkoholsünder im Straßenverkehr müssen sich im Laufe eines halben Jahres bis zu sechsmal einem EtG-Test unterziehen, um zu belegen, dass sie abstinent gewesen sind. Nur bei sechs negativen Ergebnissen erhalten sie die Fahrerlaubnis zurück. Dazu werden die Betroffenen 24 Stunden vorher benachrichtigt, dass sie sich zur Urinprobe einzufinden haben. Insbesondere innerhalb dieser Vorwarnzeit dürfen sie keine Lebensmittel zu sich nehmen, die Alkohol enthalten können. Dazu zählen Sauerkraut, alkoholfreies Bier - das nie gänzlich alkoholfrei ist - sowie Traubensaft oder überreife Bananen.
Zu viel Sauerkraut gegessen?
Positiv getestete Personen behaupten mitunter, sie hätten kurz vor dieser 24-Stunden-Periode große Mengen derartiger Produkte verzehrt. Die Bonner Studie sollte klären, ob der aktuelle Grenzwert für das Alkohol-Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) im Urin schon nach dem Verzehr von Lebensmitteln mit einem geringen Alkoholgehalt überschritten werden kann. Dafür hatten 19 Probanden bis zu drei Liter alkoholfreies Bier, zwei Liter Saft, 1,3 Kilogramm Sauerkraut oder 700 Gramm Bananen zu sich genommen.
Kein Unterschied bei den Testpersonen
In den darauf folgenden 30 Stunden sei bei ihnen der EtG-Grenzwert von 0,1 Milligramm pro Liter kaum überschritten worden. Rund drei bis sieben Stunden nach der Mahlzeit hatte der EtG-Gehalt jeweils sein Maximum erreicht. Nach 24 Stunden lag er stets deutlich unter 0,1 Milligramm pro Liter Urin. Angesichts dieser Daten empfehlen die Wissenschaftler, den aktuellen Grenzwert beizubehalten: Angesichts der 24-stündigen Wartezeit zwischen Benachrichtigung und Urinprobe seien falsche Testergebnisse wegen alternativer Alkoholquellen nicht zu erwarten.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.