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Fahrerlaubnis: Welcher Führerschein für welches Wohnmobil?


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Eine Frage der Fahrerlaubnis
Welcher Führerschein für welches Wohnmobil passt


Aktualisiert am 12.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Urlaub auf vier Rädern: Dazu muss man nicht unbedingt ein eigenes Wohnmobil besitzen – aber den richtigen Führerschein.Vergrößern des Bildes
Urlaub auf vier Rädern: Dazu muss man nicht unbedingt ein eigenes Wohnmobil besitzen – aber den richtigen Führerschein. (Quelle: Geisser/imago-images-bilder)

Einen speziellen Wohnmobilführerschein gibt es zwar nicht, wohl aber exakte Bestimmungen, mit welchem Führerschein welche Art von Wohnmobil bewegt werden darf. Hier sind die Kriterien, auf die Sie achten müssen.

Camping boomt. Vor allem der Urlaub im Wohnmobil wird für viele Menschen immer attraktiver. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 81.420 Reisemobile neu zugelassen – eine weitere Rekordmarke des schon Jahre währenden Hypes. Doch ehe man mit einem Huckepack-Feriendomizil in den Urlaub startet, muss eine Frage auf jeden Fall geklärt werden: Darf ich mit meinem Führerschein das ausgewählte Wohnmobil überhaupt fahren?

Die Antwort darauf hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Erstens vom Gewicht des Reisefahrzeugs. Zweitens von der vorliegenden Fahrerlaubnis und dem Datum, an dem sie erteilt wurde. Wenn Sie diese Angaben (Gewicht, Führerscheinklasse und Alter der Fahrerlaubnis) haben, können Sie problemlos herausfinden, welches Wohnmobil Sie fahren dürfen.

Entscheidend ist das Gesamtgewicht des Fahrzeugs

Liegt das zulässige Gesamtgewicht (zgG) des Wohnmobils bei weniger als 3,5 Tonnen (die Angabe findet sich in der Zulassungsbescheinigung I in Zeile F.1, im Fahrzeugschein unter Punkt 15), ist die Frage nach der passenden Fahrerlaubnis rasch geklärt. Diese Fahrzeuge dürfen mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden – unabhängig davon, wann dieser Führerschein erworben wurde.

Für Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht wird die Frage nach dem Führerschein komplizierter, denn in diesem Fall ist das Jahr entscheidend, in dem der Führerschein erlangt und ausgestellt wurde. Hier sind die entsprechenden Bestimmungen der Reihe nach:

  • Wer die Fahrerlaubnis nach 1999 erhalten hat, braucht für ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht einen Lkw-Führerschein der Klasse C1. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Reisemobile mit bis zu 7,5 Tonnen plus einem Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht bewegt werden. Wer ein Gespann aus Wohnmobil inklusive Anhänger steuern möchte, dessen Gesamtgewicht unter 4,25 Tonnen liegt, für den reicht der (Erweiterungs-)Führerschein B96. Erwerben kann man den Führerschein B96 bei einer eintägigen Schulung; eine neue Fahrprüfung muss dabei nicht abgelegt werden.
  • Wer die Fahrerlaubnis vor 1999 erworben hat, besitzt damit einen Führerschein der ehemaligen Klasse 3. Mit dem dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen gefahren werden. Zudem dürfen mit diesem Führerschein Gespanne (Wohnmobil + Wohnwagen oder Anhänger) mit einem Gesamtgewicht bis zu 18,5 Tonnen gefahren werden – allerdings gilt dies nur, wenn der Fahrer maximal 50 Jahre alt ist. Für ältere Fahrer sinkt das zulässige Gesamtgewicht eines Gespanns, das sie lenken dürfen, auf zwölf Tonnen. Wer dennoch schwerere Gespanne bewegen möchte, benötigt in diesem Fall einen (Erweiterungs-)Führerschein der Klasse CE79 – und muss zudem alle fünf Jahre einen Gesundheits- und Sehtest ablegen.

Für die großen Brummer ist ein Lkw-Führerschein nötig

Wer ein Wohnmobil mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren möchte, braucht in jedem Fall einen Lkw-Führerschein der Klasse C.

Wer ein Wohnmobil ohne gültige Fahrerlaubnis lenkt, macht sich strafbar. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet. Wichtig zu wissen: Die oben aufgeführten Bestimmungen gelten auch bei Fahrten im Ausland, selbst wenn dort andere Gewichts-, Alters- oder Führerscheinvorgaben üblich sind.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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