Verständlich erklärt Witwenrente Freibetrag 2023 – so viel ist steuerfrei
Wer Witwenrente bezieht, muss sie nicht komplett versteuern. Welcher Freibetrag für Sie gilt und was Sie sonst noch beachten sollten.
Wenn Sie als Hinterbliebene oder Hinterbliebener neben der Witwenrente weiteres Einkommen beziehen, gilt für Sie ab 1. Juli 2023 die neue Freibetragsgrenze von 992,64 Euro.
Die Rentenversicherung setzt dafür einen fiktiven Nettowert an, den sie pauschal aus dem Bruttoeinkommen berechnet. 40 Prozent dieses sogenannten pauschalisierten Nettoeinkommens, das den Freibetrag in Höhe von 992,64 Euro übersteigt, werden dabei angerechnet. Wir erklären, was das konkret bedeutet.
Beispielrechnung: Schritt für Schritt erklärt
Um die Berechnungsmethode der Deutschen Rentenversicherung zu veranschaulichen, geben wir ein einfaches Beispiel:
- Hannelore bekommt eine Witwenrente in Höhe von 500 Euro pro Monat. Sie steht jedoch noch im Berufsleben und verdient 2.000 Euro brutto pro Monat.
- Die Rentenversicherung berechnet daraus einen pauschalen Nettowert und zieht dazu 40 Prozent von den 2.000 Euro Bruttoverdienst ab. Der errechnete Nettoverdienst liegt somit bei 1.200 Euro.
- Im nächsten Schritt zieht die Rentenversicherung den Freibetrag in Höhe von 992,64 Euro ab. Es bleiben 207,36 Euro als sogenannter Übersteigungsbetrag.
- 40 Prozent dieses Übersteigungsbetrags werden von der Witwenrente abgezogen. In der Beispielrechnung bedeutet das, dass Hannelore nicht die vollen 500 Euro Witwenrente bekommt, sondern 82,94 Euro weniger. Somit bleiben 417,06 Euro übrig, die die Witwe von der Deutschen Rentenversicherung erhält.
Witwenrente ist in Deutschland nicht steuerfrei
Bezieher von Witwenrente unterliegen den gleichen Steuerfreibeträgen wie Empfänger von Altersrente. Übersteigt die Rente den Freibetrag, müssen Steuern gezahlt werden. Wie hoch der Freibeitrag ist und welche Abzüge auf Sie zukommen, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
- Rentenbeginn 2022 – Freibetrag 18 Prozent
- Rentenbeginn 2023 – Freibetrag 17 Prozent
- Rentenbeginn 2024 – Freibetrag 16 Prozent
Im Jahr 2027 liegt der Freibetrag nur noch bei 13 Prozent, er sinkt somit jedes Jahr um ein Prozent. Mithilfe des Altersentlastungsbetrags gibt es die Möglichkeit weitere Freibeträge in Anspruch zu nehmen, sofern Sie das 64. Lebensjahr überschritten haben. Ansprechpartner sind die Versorgungsämter oder die Rentenkasse.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Einkommensanrechnung" (Stand: 05.10.2023)
- vlh.de: "Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel?" (Stand: 01.07.2023)