t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeGesundheitGesundheitswesenPflege

Pflegebedürftige und Angehörige: Diesen Fehler sollten sie vermeiden


Besuch vom Pflegegutachter
Diesen Fehler sollten Pflegebedürftige und Angehörige vermeiden

Von dpa
Aktualisiert am 14.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine junge Frau hält die Hand eines anderen: Der Pflegegutachter kommt zu einem einzigen vorher angekündigten Termin nach Hause.Vergrößern des Bildes
Der Pflegegutachter kommt zu einem einzigen vorher angekündigten Termin nach Hause. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-bilder)

Wenn der Pflegegutachter zu Besuch kommt, geht es um die Einstufung des Pflegegrads – und damit auch um viel Geld.

Kündigt sich ein Pflegegutachter an, sorgt das bei Pflegebedürftigen und deren Angehörigen oft für Stress. Wer weder beschönigt noch dramatisiert, macht aber schon einen Schritt in die richtige Richtung, wie die Zeitschrift "Pflege und Familie" erklärt.

Bei gesetzlich Versicherten erstellt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) das Gutachten, bei privat Versicherten ein Beschäftigter von Medicproof. Der Gutachter kommt allerdings nur zu einem einzigen vorher angekündigten Termin nach Hause. Daher kann es sein, dass er sich nur ein eingeschränktes Bild machen kann. Im Mittelpunkt der 64 Prüfpunkte steht die Frage, wie selbstständig ein Pflegebedürftiger seinen Alltag bewältigen kann – und wie viel Hilfe er dabei benötigt.

Diesen Fehler sollten Sie vermeiden

Aus Scham oder Nervosität versuchen Pflegebedürftige beim Termin oft, selbstständiger zu wirken, als sie im Alltag sind. Daher gilt: ehrlich und sachlich mit den eigenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten umgehen. Wenn der Gutachter den Pflegebedürftigen dazu auffordert, eine alltägliche Tätigkeit vorzuführen, sollten Angehörige ihm deshalb auch nicht unter die Arme greifen – selbst wenn es schwerfällt.


Nach Möglichkeit sollten Angehörige den Pflegebedürftigen nie mit dem Gutachter allein lassen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Pflegebedürftige unsicher ist. Während des Besuchs sollte man sich auch Notizen machen. Diese können hilfreich sein, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt gegen die Einstufung einen Widerspruch einlegen will.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen A bis Z



TelekomCo2 Neutrale Website