Auf Juni Ampel verschiebt Vorhaben für bezahlbaren Wohnraum
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Die Wohngemeinnützigkeit ist ein zentrales Vorhaben der Ampel im Koalitionsvertrag – und soll für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Nun wurde es verschoben.
Die Bundesregierung hat die Vorlage eines Eckpunktepapiers zu einer neuen Wohngemeinnützigkeit verschoben. Eigentlich sollte es im März kommen, dieser Zeitplan konnte allerdings nicht eingehalten werden.
Nun planen Bau- und Finanzministerium, das Papier bis zum 14. Juni vorzulegen, wie ein Sprecher des Bauministeriums t-online auf Nachfrage mitteilte. Ein entsprechendes Schreiben ging demnach Ende März an den Bau- und Haushaltsausschuss.
Der Sprecher teilte als Grund mit: "Die Festlegung eines effektiven wirtschaftlichen und zugleich rechtssicheren Rahmens für eine neue Wohngemeinnützigkeit ist komplex und bedarf umfangreicher Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung."
Gemeinnützigkeit war 1990 abgeschafft worden
Die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ist ein Baustein der Ampelkoalition, mehr sozial geförderten Wohnraum zu schaffen. Sie war 1990 unter der Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) abgeschafft worden, ihre Wiedereinführung wird seit Jahren diskutiert.
Das Konzept: Gemeinnützige Wohnungsunternehmen sollen steuerliche Vorteile erhalten und sich im Gegenzug dazu verpflichten, ihren Bestand als Sozialwohnungen anzubieten. Das würde im Gegensatz zum aktuellen System die Möglichkeit bieten, Wohnungen dauerhaft als Sozialwohnungen anzubieten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Im Koalitionsvertrag von Dezember 2021 heißt es dazu: "Wir werden zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen und so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen."
Das Eckpunktepapier dazu wird federführend vom Bauministerium unter Klara Geywitz (SPD) und dem Finanzministerium unter Christian Lindner (FDP) erstellt. Laut dem Sprecher sind zudem Vertreter unter anderem aus Wohnungswirtschaft, Gewerkschaften, Verbänden und Bundesländern einbezogen, auch das Wirtschaftsministerium ist beteiligt. Ziel der Eckpunkte sei es, "die wesentlichen Regelungselemente der neuen Wohnungsgemeinnützigkeit aufzuführen." Auf Grundlage dessen soll ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeitet werden.
- Anfrage beim Bauministerium