Arbeitsrecht im Krankheitsfall Krankschreibung verlängern: So funktioniert es
Bescheinigt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit, gilt diese für den angegebenen Zeitraum. Sind Sie danach immer noch krank, brauchen Sie eine Verlängerung.
Das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit ist lediglich eine Prognose Ihres Arztes. Heilt eine Erkrankung nicht schnell genug aus, ist eine Verlängerung der Krankschreibung jederzeit möglich. So gehen Sie dabei vor.
Krankschreibung verlängern per Telefon
Bei leichten Infekten besteht seit Ende 2023 die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Nach dem Telefonat mit Ihrem Arzt stellt dieser eine Krankmeldung für bis zu sieben Tage aus. Telefonische Krankschreibungen dürfen Arztpraxen aber nur für die Patienten ausstellen, die dort bekannt und innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens einmal in der Praxis gewesen sind. Andersfalls ist die maximale Dauer der Krankschreibung auf drei Tage beschränkt.
Eine telefonische Verlängerung Ihrer Krankmeldung ist möglich, wenn die Erstbescheinigung nach einem Arztbesuch erfolgte. Wurde die erste Krankmeldung auf Basis eines Telefonats ausgestellt, ist ein Besuch in der Praxis für eine Folgebescheinigung erforderlich.
Verlängerung der Krankschreibung
Um ungewollte Fehltage in Ihrer Firma zu verhindern, lassen Sie die Krankschreibung vor Ablauf Ihrer ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlängern. Ihr Arzt erkennt bereits ein bis zwei Tage vor Ende der Ablauffrist, ob Sie danach wieder arbeitsfähig sind. Sprechen gesundheitliche Gründe gegen einen Rückkehr an den Arbeitsplatz, verlängert der Arzt das Attest im Voraus weiter. Suchen Sie spätestens am Ablauftag der Krankmeldung Ihren Arzt auf, um einen lückenlosen Verlauf zu garantierten.
Sobald Ihre Krankmeldung verlängert wurde, versendet die Krankenkasse diese per E-Mail (elektronische Form) an den Arbeitgeber. Informieren Sie diesen am Tag der Ausstellung über die Verlängerung.
Sonderfall Wochenende
Sind Sie bis Freitag krankgeschrieben und arbeiten am Wochenende nicht, tritt ein Sonderfall ein. Es ist für Sie nicht absehbar, ob das Wochenende zum Auskurieren reicht. Erkennen Sie am Montag nach dem Wochenende, dass Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, suchen Sie unmittelbar einen Arzt auf. Er hat in diesem Fall die Möglichkeit, eine nahtlose Folgebescheinigung auszustellen.
Verlängerung der Krankmeldung durch einen anderen Arzt
Überweist Ihr Arzt Sie zur Mitbehandlung an einen Kollegen, darf dieser die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Wichtig ist, dass Sie die Erstbescheinigung vorlegen.
Ist nach Ablauf der Erstbescheinigung eine weitere Krankschreibung wegen einer anderen Erkrankung (bei einem neuen Arzt) erforderlich, wird eine neue Erstbescheinigung ausgestellt. Folgebescheinigungen sind nur möglich, wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt, wegen der Sie sich krank gemeldet haben.
- kvb.de: "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit"
- bundesregierung.de: "Krankschreibung per Telefon"
- Eigene Recherche