Das sagt das Gesetz Hochzeit von Geschwistern: Wer darf Sonderurlaub nehmen?
Die Hochzeit der eigenen Geschwister will man in der Regel nicht verpassen. Doch was, wenn man seinen Jahresurlaub bereits aufgebraucht hat?
Die Hochzeit des Bruders oder der Schwester steht vor der Tür, doch der Jahresurlaub ist schon verbraucht. Fällt das Wiedersehen damit flach? Nicht unbedingt, denn das Gesetz lässt Spielräume offen.
Für Arbeitnehmer ist es möglich, zu bestimmten Anlässen Sonderurlaub zu erhalten. Dazu zählt auch die Hochzeit von nahestehenden Verwandten wie Eltern, Geschwistern und Kindern.
In der Regel beträgt die Dauer des Sonderurlaubs einen Arbeitstag. Der Anspruch lässt sich mit § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Vorübergehende Verhinderung) begründen. Er macht keine Angabe zur Dauer des Sonderurlaubs.
Ob ein Arbeitnehmer für den Ausfall seinen Lohn erhält, ist abhängig vom Anstellungsverhältnis. Bei einem vertraglich vereinbarten Monatslohn wird dieser in voller Höhe ausgezahlt, unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage. Anders sieht es bei einem Stundenlohn aus, bei dem der Arbeitnehmer tatsächlich anhand seiner Arbeitsleistung entlohnt wird.
Die Tücke der Tarifverträge
Für viele Beschäftigte spielen nicht nur die gesetzlichen Vorschriften eine Rolle, sondern auch die Tarifverträge der jeweiligen Arbeitgeber und Branchen. Ansprüche auf Sonderurlaub werden beispielsweise in den Mantelverträgen der Gewerkschaften IG Metall und Verdi geregelt.
Arbeits- und Tarifverträge können den Anspruch ausschließen und damit die gesetzlichen Vorgaben aushebeln. Das macht beispielsweise § 29 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser gilt für Beschäftigte von Gemeinden, Kommunen und Landkreisen, also unter anderem für Beamte. Darin ist definiert, für welche Anlässe ein Recht auf Sonderurlaub besteht. Die Hochzeit von Angehörigen zählt nicht dazu – nicht einmal die eigene Eheschließung. Für die sieht die IG Metall sogar bis zu drei Urlaubstage vor.
Unbezahlter Urlaub bietet Hintertür
Das bedeutet allerdings nicht, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst die Hochzeit eines nahestehenden Verwandten zwangsläufig verpassen. In begründeten Fällen ist es möglich, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Voraussetzung für diese Hintertür ist, dass die betrieblichen Bedingungen den Urlaub zulassen und der Arbeitgeber den Wegfall eines Mitarbeiters kompensieren kann. Personalmangel und ein außerordentlich hohes Arbeitspensum im betroffenen Zeitraum stehen einer Genehmigung häufig entgegen.
Rechtzeitig mit dem Chef sprechen
Für die meisten Arbeitnehmer ist es arbeitsrechtlich kein Problem, die Hochzeit des Bruders oder der Schwester zu besuchen. Obwohl das Gesetz ihnen die Möglichkeit dazu einräumt, empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Denn um Sonderurlaub zu beantragen, gelten bestimmte Fristen. In der Regel erwartet der Arbeitgeber, dass Sie Ihren Sonderurlaub mindestens sechs Wochen im Voraus beantragen.
- gesetze-im-internet.de: "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 616 Vorübergehende Verhinderung" (Stand: 19.10.2023)
- Bundesministerium des Innern: "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)", PDF (Stand: 14.07.2022)
- igmetall-ennepe-ruhr-wupper.de: "Sonderurlaub – Was steht mir zu?" (Stand: 13.04.2016)
- handel-bb.verdi.de: "Manteltarifrechte Berlin", PDF (Stand: August 2011)
- wehrlipartner.ch: "Muss ich während der Heirat meiner Schwester im Büro schuften?" (Stand: 08.09.2020)