Dokumente aus dem Verteidigungsministerium Bericht: Diese drei Modelle zur Wehrpflicht stehen zur Wahl
Im Verteidigungsministerium werden drei Modelle zur Wehrpflicht diskutiert. Minister Pistorius hat einen Favoriten.
Das Verteidigungsministerium hat drei verschiedene Modelle zur Reform der Wehrpflicht in Deutschland erarbeitet. Diese wurden Minister Boris Pistorius kurz vor seiner USA-Reise präsentiert, wie die "Neue Zürcher Zeitung" berichtet, der die Dokumente vorliegen. In der Auswertung beschreibt das Ministerium laut NZZ umfassend die Modelle und bewertet die politischen, gesellschaftlichen und militärstrategischen Auswirkungen.
Die Vorschläge zielen darauf ab, die Bundeswehr personell zu stärken und sie effektiver zu machen. Das sehen die drei Modelle laut "NZZ" vor:
Erstes Modell: Optimierung des freiwilligen Wehrdienstes
Das erste Modell konzentriert sich auf eine Verbesserung des aktuellen freiwilligen Wehrdienstes durch verstärkte Werbemaßnahmen. Ziel ist es, mehr Bewerbungen zu generieren, jedoch schätzt das Ministerium die Erfolgschancen als gering ein. Pistorius selbst favorisiert eine andere Option, obwohl alle drei Modelle zur Diskussion stehen und derzeit keines eine klare Mehrheit findet.
Zweites Modell: Auswahlwehrpflicht
Das zweite Modell, die Auswahlwehrpflicht, wird am umfassendsten betrachtet. Es gilt als Favorit von Minister Pistorius. Das Modell sieht vor, dass alle Männer eines Jahrgangs bei Erreichen des 18. Lebensjahrs einen Online-Fragebogen zu ihrer Fitness und Motivation ausfüllen. Anhand des Bedarfs der Bundeswehr wird entschieden, wer zur Musterung erscheinen muss, mit dem Ziel, jährlich 30.000 bis 40.000 Rekruten zu gewinnen. Verfassungsrechtlich ist es offenbar machbar, dennoch gibt es Bedenken. Eine Mehrheit in der Regierungskoalition dafür fehlt und zivilgesellschaftliche Akteure stehen dem kritisch gegenüber.
Drittes Modell: Allgemeine Dienstpflicht
Das dritte Modell schlägt eine allgemeine Dienstpflicht für Frauen und Männer vor. Wehrdienstverweigerer könnten in anderen Diensten wie Feuerwehr oder Technischem Hilfswerk eingesetzt werden. Für die Umsetzung wäre jedoch eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, was das Ministerium als wenig wahrscheinlich einstuft.
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