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Karpaltunnelsyndrom? Selbsttest kann Hinweise liefern


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Kribbeln, Taubheit, Schmerzen
Karpaltunnelsyndrom? Selbsttest kann Hinweise liefern


Aktualisiert am 02.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Ärztin untersucht das Handgelenk einer Frau: Um bei einem Karpaltunnelsyndrom die Diagnose zu stellen, sind verschiedene Tests und Untersuchungen nötig.Vergrößern des Bildes
Um bei einem Karpaltunnelsyndrom die Diagnose zu stellen, sind verschiedene Tests und Untersuchungen nötig. (Quelle: microgen/getty-images-bilder)

Kribbeln oder Taubheit in den Fingern können auf ein Karpaltunnelsyndrom hinweisen. Lesen Sie hier, welchen Aufschluss ein Selbsttest geben kann.

Beim Karpaltunnelsyndrom kommt es zu Beschwerden in der Hand, weil Druck auf den im Handgelenk verlaufenden Medianusnerv besteht. Das kann Symptome wie ein kribbelndes oder taubes Gefühl hervorrufen, vor allem in Daumen, Zeige- und Mittelfinger. In der Nacht schläft die betroffene Hand zudem häufig ein. Mitunter treten auch Schmerzen in den Fingern auf, die in die Hand oder in den Arm ausstrahlen können.

Karpaltunnelsyndrom: Welche Tests bei der Diagnose helfen

Um festzustellen, ob ein Karpaltunnelsyndrom vorliegt, wird der Arzt oder die Ärztin Hand und Arm auf der betroffenen Seite genauer untersuchen. Dabei können verschiedene Tests erste Hinweise auf die Diagnose liefern. Diese lassen sich theoretisch auch selbst durchführen.

Drei typische Tests, die bei der ärztlichen Diagnose eines Karpaltunnelsyndroms zum Einsatz kommen (und sich auch als eine Art Selbsttest nutzen lassen), sind beispielsweise:

  • Test auf Phalen-Zeichen
  • Test auf Tinel-Zeichen
  • Daumen-Kleinfinger-Probe

Selbsttest auf Phalen-Zeichen

Bei diesem Test winkeln Betroffene die Arme vor der Brust an und pressen die Handrücken gegeneinander, sodass die Hände nach unten weisen. Dabei werden die Handrücken stark gedehnt und die Handgelenke abgeknickt. Stellen sich nach etwa einer Minute Beschwerden wie Taubheitsgefühle, Kribbeln oder Schmerzen in den Fingern ein, kann das auf ein Karpaltunnelsyndrom hinweisen. Fachleute sprechen dann von einem positiven Phalen-Zeichen.

Selbsttest auf Tinel-Zeichen

Beim Test auf das (Hoffmann-)Tinel-Zeichen klopfen Betroffene bei ausgestreckter Hand auf die Innenseite des Handgelenks. Dort verläuft mittig der Medianusnerv. Verstärken sich dabei die Beschwerden, etwa in Form von einschießenden Schmerzen oder einem Kribbeln, kann das auf das Karpaltunnelsyndrom hinweisen. Fachleute sprechen von einem positiven Tinel-Zeichen.

Daumen-Kleinfinger-Probe als Selbsttest

Bei diesem Test pressen Betroffene Daumen und kleinen Finger der Hand gegeneinander. Tritt dabei ein Kraftverlust zutage, kann das ein Hinweis auf das Karpaltunnelsyndrom sein.

Karpaltunnelsyndrom: Weitere Untersuchungen

Gibt es Anzeichen für ein Karpaltunnelsyndrom, veranlasst die Ärztin oder der Arzt in der Regel weitere Untersuchungen, um eine sichere Diagnose stellen zu können. Ausschlaggebend ist dabei vor allem eine Elektroneurografie des Medianusnervs. Dabei zeigt sich, wie gut Signale durch den Nerv gelangen. Im Falle eines Karpaltunnelsyndroms ist die Nervenleitgeschwindigkeit verringert.

Um andere mögliche Ursachen für die Beschwerden auszuschließen, können gegebenenfalls weitere Untersuchungen des Handgelenks zum Einsatz kommen, wie etwa eine

Karpaltunnelsyndrom: Was tun, wenn der Selbsttest positiv ist?

Bestärkt der Selbsttest den Verdacht auf ein Karpaltunnelsyndrom, sollten Betroffene einen Termin in der ärztlichen Praxis machen. Nur der Arzt oder die Ärztin kann sicher feststellen, ob tatsächlich ein Karpaltunnelsyndrom vorliegt, und die nötigen Untersuchungen veranlassen. Das ist wichtig, um die Erkrankung passend behandeln zu können.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Online-Informationen von Deximed: deximed.de (Abrufdatum: 11.4.2024)
  • "Karpaltunnelsyndrom". Online-Informationen von AMBOSS: www.amboss.com (Stand: 27.8.2021)
  • "Karpaltunnelsyndrom". Online-Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: www.gesundheitsinformation.de (Stand: 24.3.2021)
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