Rundfunkbeitrag GEZ-Nachzahlung: So lange drohen Gebührenforderungen
18,94 Euro – auf diese Summe soll der Rundfunkbeitrag steigen. Nachforderungen sind bis zu drei Jahre möglich, in einigen Fällen sogar bis zu 30 Jahre.
Die Beiträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ genannt) haben in Deutschland nicht den besten Ruf. Erhoben zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, gilt seit 2013: Der Rundfunkbeitrag wird nutzungsunabhängig bezahlt. Einfach Radio und TV-Geräte abzumelden, funktioniert somit nicht. Fällig ist die GEZ pro Haushalt beziehungsweise Wohnung.
GEZ einfach nicht zahlen
Wollen Sie clever sein und sich vor der GEZ drücken? Das ist keine gute Idee, denn der Beitragsservice ist hartnäckig. Nach § 7 IV Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ziehen die Beitragswächter einen Joker aus dem Ärmel: Rundfunkbeiträge werden nicht nur für die Zukunft festgesetzt. Sie zahlen auch für die Vergangenheit GEZ nach. Bei bis zu drei Jahren kommen knapp 450 Euro Nachforderung zustande. Diese Frist ist im Schuldrecht verankert, genauer in § 195 BGB.
GEZ-Bescheid: Nachzahlung bis 30 Jahre möglich
Findige TV-Fans sind vielleicht der Meinung, die Zahlung des GEZ-Beitrags einfach aussitzen zu können. Das sollten Sie aber lieber nicht tun. Zwar kann der Beitragsservice "nur" über die drei Jahre Verjährungsfrist den Beitrag nachfordern. Doch ein gültiger Festsetzungsbescheid wird zum Problem.
Dieser verjährt nicht nach drei Jahren – bezogen auf das Jahresende des laufenden Kalenderjahres. Rechtskräftige Festsetzungsbescheide werden bis zu 30 Jahre vollstreckt. Mit dieser Erkenntnis im Hinterkopf reizen Sie das Blatt gegenüber der GEZ besser nicht bis zum Anschlag aus.
Guthaben werden erstattet
Es passiert nicht jeden Tag: Verbraucher zahlen zu viel und haben ein Guthaben bei der GEZ. Das kommt unter anderem in WGs vor, denn dort zahlen Sie den Beitrag nur einmal pro Haushalt beziehungsweise Wohnung. Daher zahlen nicht alle Mitbewohner einen separaten Beitrag, sondern die GEZ ist gemeinsam fällig. Wer einen zu hohen Rundfunkbeitrag entrichtet hat, kann von der GEZ eine Erstattung des Guthabens verlangen.
- rundfunkbeitrag.de: "Informationen zur Zahlung"
- gesetze-im-internet.de: "§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist"
- haufe.de: "Verjährung 30 Jahre"