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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Zu alt für den Wechsel? Darum darf Hoenig nicht in die gesetzliche Krankenkasse
Wegen Schulden wurde Heinz Hoenig aus der privaten Krankenversicherung geworfen. Ins gesetzliche System zurückwechseln durfte er nicht. Wieso eigentlich?
Heinz Hoenig ist nicht krankenversichert. Seine Familie sammelt daher seit vergangener Woche Spenden für eine Not-OP. Nun wurden Hintergründe zu Hoenigs Versicherungsschutz bekannt. Wie Hoenigs Frau Annika dem Sender n-tv sagte, sei Hoenig vor einigen Jahren aus der privaten Krankenversicherung (PKV) geflogen, weil er Beiträge nicht mehr bezahlt habe.
Weil der Schauspieler außerdem zu dem Zeitpunkt schon über 55 Jahre alt war, konnte er auch nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückwechseln. Doch warum ist das so? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in die GKV noch möglich? Und was kann jemand tun, der die Beiträge für die PKV nicht mehr aufbringen kann? Die wichtigsten Fragen im Überblick.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?
In Deutschland existieren zwei Modelle der Krankenversicherung parallel, die gesetzliche und die private. Der Großteil der Bevölkerung – über 70 Millionen Menschen – sind gesetzlich versichert, darunter die Masse an Angestellten. In der privaten Krankenversicherung finden sich dagegen oft Selbstständige und Freiberufler wieder, gutverdienende Angestellte und Beamte.
Die private Krankenversicherung wird oft als "besser" bezeichnet. Denn oft sind die Behandlung in Spezialkliniken und durch Fachärzte sowie umfassendere Leistungen beim Zahnersatz inbegriffen. Versicherte haben in der Regel Anspruch auf ein Einzelzimmer und eine kürzere Wartezeit, um an Arzttermine zu kommen. Die GKV übernimmt dagegen die wichtigsten Gesundheitsleistungen.
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Einen großen Unterschied gibt es hinsichtlich der Beiträge: Während diese sich in der GKV am Einkommen bemessen, errechnet sich der Beitrag für die private Krankenversicherung aus dem Leistungspaket, das Versicherte individuell wählen können. Wer jung ist, zahlt in der PKV in einigen Fällen weniger als in der GKV, dafür steigen Beiträge im Alter oft deutlich an. Anders als in der GKV gibt es keinen Beitragsdeckel nach oben.
Warum kann man ab 55 Jahren nicht mehr von der PKV in die GKV wechseln?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist solidarisch organisiert. Das heißt: Wer viel verdient, zahlt mehr ein. Wer kaum etwas verdient, weniger. Alle Beiträge fließen in einen Topf und kommen denen zugute, die medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Wer ins System einzahlt, hat Anspruch auf Leistung aus dem System. Privatversicherte tragen zu diesem Solidarsystem nicht bei.
Der Gesetzgeber hat die Rückkehr Privatversicherter in die GKV daher ab einem gewissen Alter – die Grenze liegt bei 55 Jahren – stark eingeschränkt. Man möchte verhindern, dass Bürger die beiden Systeme für sich ausnutzen. Anders ausgedrückt: Wer sich als junger Mensch zu günstigen Beiträgen PKV-versichert, soll sich im Alter nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft wieder "günstig" – dann in der GKV – versichern dürfen.
Umgekehrt soll, wer sein Leben lang viel in die GKV eingezahlt hat, als Rentner auch davon profitieren. Weil sich der GKV-Beitrag im Alter weiter nach dem Einkommen – also der Rente – richtet, zahlen Ruheständler meist weniger ein. Selbst dann, wenn sie im Alter mehr oder teurere Behandlungen brauchen.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel von der PKV in die GKV noch möglich?
Für privat krankenversicherte Menschen, die ihren 55. Geburtstag gefeiert haben, ist die Rückkehr in die GKV nur unter sehr strengen Auflagen noch möglich. Wechseln kann nur, wer in den fünf vorangegangenen Jahren mindestens 2,5 Jahre gesetzlich pflichtversichert war – also zum Beispiel angestellt war und unter einer bestimmten Verdienstgrenze lag. Vor fünf Jahren lag diese Grenze bei gut 60.000 Euro Jahresbrutto.
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Möglich ist eine Rückkehr in die GKV für ältere Menschen auch, wenn nur der Ehepartner verdient und dieser in den fünf Jahren, die dem Wechsel vorausgehen, mindestens 2,5 Jahre in der GKV pflichtversichert war. Eine letzte Ausnahme gilt für Schwerbehinderte. Es sind Voraussetzungen, die in den allerwenigsten Fällen zutreffen dürften. Und die im Falle von Heinz Hoenig nicht zutreffen.
Wann darf die PKV einen Versicherten ausschließen?
Die kurze Antwort: Wenn dieser dauerhaft die Beiträge schuldig geblieben ist. Laut Verbraucherzentrale (VZ) dürfen private Krankenversicherer mahnen, wenn der Versicherte mindestens zwei Monatsbeiträge schuldig geblieben ist. Zahlt er nicht und wird eine zweite Mahnung fällig, darf die Versicherung auf den sogenannten Notlagentarif umstellen.
Der Notlagentarif umfasst nur noch begrenzte Leistungen und kostet laut VZ etwa 120 Euro im Monat. Wer allerdings arbeitssuchend ist oder Sozialhilfe empfängt, erhält keinen Notlagentarif, sondern verliert die private Krankenversicherung. Betroffene können sich dann als "hilfebedürftig" beim Sozialamt registrieren, welches anschließend die Kosten für lebensnotwendige Behandlungen übernimmt.
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Kann man sich billiger in der PKV versichern?
PKV-Versicherte, die die Beiträge ihres gewählten Tarifs nicht mehr aufbringen können, sollten es nicht auf eine Mahnung ankommen lassen, sondern sich mit der Versicherung in Verbindung setzen. Es ist möglich, in einen "abgespeckten" Tarif, den sogenannten Basistarif, zu wechseln. Dieser kostet dann in etwa den Beitrag, den Selbstständige höchstens in der GKV bezahlen würden. 2024 sind das etwa 840 Euro im Monat. Der Leistungsumfang entspricht dem der GKV.
- verbraucherzentrale.de: "Was tun bei Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung?"
- Finanztip.de: "Von der Privaten in die Gesetzliche: So gelingt der Kassenwechsel"
- Eigene Recherche