t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenEnergieStrom

Bußgeld: Baumfällen für die Photovoltaik-Anlage


Schattenwurf verhindern
Bußgeld droht bei Baumschnitt für die Photovoltaik-Anlage


24.02.2024Lesedauer: 3 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Gartenarbeit: Wer einen Baum fällen möchte, sollte einiges beachten.Vergrößern des Bildes
Gartenarbeit: Wer einen Baum fällen möchte, sollte einiges beachten. (Quelle: MartinFredy)

Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Balkon oder Dach ist nur dann effektiv, wenn sie möglichst viel Sonnenlicht abbekommt. Dürfen Sie deshalb die umliegenden Bäume einfach fällen?

Sie haben sich eine neue Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) oder ein Balkonkraftwerk gegönnt. Doch nachdem Sie sie installiert haben, stellen Sie fest: Ein Baum wirft über mehrere Stunden einen Schatten auf die Paneele. Das verringert natürlich die Leistung und somit den Stromgewinn. Kein Problem. Der Baum kann schließlich entsprechend gestutzt oder gar gefällt werden, solange er auf dem eigenen Grundstück steht. Oder? Nein, denn auch auf dem eigenen Grundstück darf nicht jeder Baum gefällt oder geschnitten werden. Wer es dennoch macht, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Baumfällen für die Photovoltaik-Anlage: Das ist zu beachten

Wenn Sie einen Baum auf Ihrem eigenen Grundstück entfernen möchten, müssen Sie sich hierfür vorab eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einholen – obwohl das Gehölz auf Ihrem eigenen Grundstück wächst.

Der Grund: Wenn sie die Genehmigung nicht einholen, verstoßen Grundstücksbesitzer unter anderem gegen die Baumschutzsatzungen, die Baumschutzverordnungen oder das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Bei dem Baum kann es sich schließlich um einen schützenswerten Laub- oder Nadelbaum handeln.

Zu den schützenswerten Bäumen zählen beispielsweise diejenigen, deren Stammumfang mehr als 60 beziehungsweise 80 Zentimeter misst. Aber auch bestimmte Arten wie die Eibe, Schwarzpappel, Elsbeere, Wildapfel, Flatterulme, Türkische Baumhasel, Waldkiefer oder Walnuss dürfen nicht einfach gefällt werden. Erkundigen Sie sich am besten vorab, welcher Baum in Ihrem Bundesland als schützenswert gilt und welche Verordnungen für Sie gelten.

Laut Umwelt-Bußgeldkatalog droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, wenn Sie ohne Erlaubnis Bäume fällen, die unter Schutz stehen.

Baumschnitt für die Photovoltaik-Anlage: Das sollten Sie beachten

Nicht nur beim Entfernen, auch beim Schneiden des Baumes ist einiges zu beachten. Denn wer einfach so bestimmte Gehölze stark zurückschneidet oder entfernt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen – zumindest, wenn er es zwischen dem 1. März und 30. September tut. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel hier.

Was gilt für Nachbarbäume?

Teilweise erfolgt die Verschattung der PV-Anlage auch durch Bäume auf dem Nachbargrundstück. Können Betroffene hier auf Grundlage des EEG das Fällen der Gewächse fordern? Zurzeit noch nicht, erklärt Cedric Vornholt, Fachanwalt für Baurecht. "Der offene Wortlaut der Vorschrift lässt aber eine Anwendung der Regelung auf solche Fälle gut möglich erscheinen", sagt er. Das bedeutet, dass Betroffene durchaus das Gespräch mit dem Nachbarn suchen sollten. Anstatt der Fällung kann allerdings oft ein Rückschnitt ausreichen. Dieser sollte vorab in Erwägung gezogen werden.

Aber: "Wird eine Genehmigung für die Fällung eines Baums erteilt, kann sich der Nachbar dagegen nicht wehren", ergänzt Vornholt. Gegen die Genehmigung kann kein Widerspruch eingelegt oder geklagt werden.

Das sagen Gerichte

Und wie sieht es aus, wenn der Baum, der die Verschattung verursacht, auf einem städtischen Grundstück steht? Kann dann seine Fällung bei der Stadt beantragt werden? Schließlich könne die Solarthermie-Anlage durch seinen Schattenwurf nicht effizient genug arbeiten, so die Kläger und beriefen sich auf das "Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien" (siehe § 2 S. 2 "Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien"; Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)).

Mit diesem Fall hat sich unter anderem das Verwaltungsgericht Wismar auseinandergesetzt (Urteil vom 10.01.2020; Az.: 7 K 886/18 We). Das Ergebnis: Der Baum darf bleiben. Er fungiere als wichtiger Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere. Zudem leiste er einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität sowie des Klimas. Steht also ein Baum auf einem öffentlichen Grundstück, so hat sein Erhalt Vorrang vor dem individuellen Interesse eines privaten PV-Anlangen-Besitzers.

Wer dennoch einfach zur Motorsäge oder anderen Maßnahmen greift, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Denn eine unrechtmäßige Baumfällung auf öffentlichem Grund gilt als Verstoß gegen die Baumschutzsatzung. Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Als Verstoß gilt es auch, wenn der Baum lediglich gestutzt wird.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website