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Midijob in Steuerklasse 5 – das sollten Sie beachten


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Midijob in Steuerklasse 5 – das sollten Sie beachten


Aktualisiert am 13.05.2023Lesedauer: 2 Min.
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Mutter arbeitet mit Kleinkind auf dem Schoß (Symbolbild): Vor allem viele Frauen arbeiten in Midijobs, um mehr Zeit für die Familie zu haben.Vergrößern des Bildes
Mutter arbeitet mit Kleinkind auf dem Schoß (Symbolbild): Vor allem viele Frauen arbeiten in Midijobs, um mehr Zeit für die Familie zu haben. (Quelle: Drazen Zigic/getty-images-bilder)

Für Midijobs gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Doch was ist mit der Steuer? Sind Sie in Steuerklasse 5, kommen Sie um sie nicht herum.

Als Midijobber gilt, wer regelmäßig mehr als 520 Euro im Monat verdient, aber weniger als 2.000 Euro. Im Gegensatz zum Minijob ist der Midijob sozialversicherungs- und steuerpflichtig (mehr dazu hier). Allerdings gelten für Midijobber reduzierte Beiträge bei den Sozialabgaben. Bei der Steuer kommt es darauf an, in welcher Lohnsteuerklasse Sie sich befinden.

Wer ledig ist und in einem Midijob arbeitet, muss in der Regel keine Steuern zahlen. Denn er ist dann entweder in Steuerklasse 1 oder 2 (für Alleinerziehende) eingruppiert. Sind Sie verheiratet oder verpartnert und arbeiten in einem Midijob, können Sie wählen, ob Sie sich zusammen veranlagen lassen. Dann profitieren Sie vom sogenannten Ehegattensplitting, das den Steuersatz für Sie als Paar in Summe senkt.

Zur Wahl stehen dabei die Lohnsteuerklassenkombinationen 3 und 5, 4 und 4 sowie 4 und 4 mit Faktor. Entscheiden Sie sich mit Midijob für Steuerklasse 4, müssen Sie ebenfalls meistens keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer zahlen. In Steuerklasse 5 sieht das jedoch anders aus.

Hohe Abzüge in Steuerklasse 5

Denn dort können Sie weder den Grundfreibetrag noch den Kinderfreibetrag geltend machen. Diese wandern zu Ihrem Partner, der sich zwingend in Steuerklasse 3 einsortieren lassen muss, wenn Sie Steuerklasse 5 wählen.

So haben Sie selbst hohe Abzüge, als Paar profitieren Sie jedoch unterm Strich, weil der Besserverdiener in Steuerklasse 3 geringer belastet wird und die höheren Abzüge in Steuerklasse 5 dadurch wettmacht. Ihr monatliches Haushaltsnettoeinkommen steigt.

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Doch Vorsicht: Sie sparen durch die Wahl der Lohnsteuerklassen 3 und 5 keine Steuern. Die Steuerklasse bestimmt lediglich, wie hoch Ihr monatliches Nettoeinkommen ausfällt. Die endgültige Jahressteuerschuld wird erst später berechnet, sodass es in dieser Kombination oft zu Nachzahlungen kommt. Arbeitet nur der geringerverdienende Partner in einem Midijob, gilt das umso mehr. Woran das liegt, lesen Sie hier.

Wie hoch die Lohnsteuer für Sie in Steuerklasse 5 bei einem Midijob genau ausfällt, lässt sich pauschal nicht sagen. Das hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte ab. Ermitteln Sie Ihre persönliche Steuer am besten mithilfe eines Einkommensteuerrechners oder eines Lohnsteuerrechners. Das Bundesfinanzministerium bietet einen solchen Steuerrechner für Einkommensteuerpflichtige für die Jahre 1958 bis 2022 an.

Gut zu wissen

Für die Steuerklasse spielt auch eine Rolle, ob Sie den Midijob haupt- oder nebenberuflich ausüben. Ist er Ihre Haupttätigkeit, können Sie Ihre normale Steuerklasse bei der Steuererklärung anwenden. Ist er ein Zweitjob, gilt für ihn Steuerklasse 6. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • arbeitsrechte.de: "Midijob: Das müssen Sie als Arbeitnehmer beachten"
  • vlh.de: "Midijob und Steuern: Wie geht das?"
  • steuerklassen.com: "Midijobs"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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